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Plenarsitzung

Transkript

Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lüddemann, ich habe zumindest zugehört. Sie haben ja gefragt, wer zugehört hat. Ich fange einmal mit dem Positiven an. Es ist tatsächlich wichtig, dass man sich Gedanken darüber macht, wie die Folgekosten, auch die Renaturierungskosten am Ende des Tages bezahlt werden. Es wäre jetzt sehr schlecht - das sage ich ganz offen  , wenn wir uns erst jetzt darüber Gedanken machen würden. Es ist schon vor vielen, vielen Jahren entsprechend etwas auf den Weg gebracht worden.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Vielleicht als Information für die, die es nicht im Detail wissen: Wir haben noch zwei Tagebaue in Sachsen-Anhalt. Das ist einmal Profen mit der MIBRAG. Dort ist das Ende für das Jahr 2034 vorgesehen. Außerdem haben wir Amsdorf mit Romonta bis zum Jahr 2035. Montanwachs kennt jeder bei uns in der Region.

Wenn ich das einmal so sagen darf: Es gibt auch eine positive Aussage aus Berlin - die haben wir in den letzten Jahren so nicht gehört, aber jetzt haben wir sie  , dass es keinen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohle geben wird.

(Zustimmung bei der FDP und von Elke Simon-Kuch, CDU)

Warum das wichtig ist, werde ich am Ende meiner Rede erwähnen. An diese Jahre 2034 und 2035 schließen jeweils recht kurze Phasen der Wiedernutzbarmachung an, in denen der Hauptteil - das ist jetzt wichtig - der bergbaulichen Arbeiten und Maßnahmen zur endgültigen Betriebseinstellung erfolgen wird, womit die Voraussetzungen für die sich zeitlich unmittelbar anschließende Flutung der Restlöcher geschaffen werden. In diesem Zeitraum fällt auch der Großteil der von den Unternehmen zu erbringenden Aufwendungen an. Die im Antrag angeführten Ewigkeitslasten wird es nach Erreichen stabiler und sich selbst regulierender Grundwasserverhältnisse sowohl im Raum Profen als auch im Raum Amsdorf nach Einschätzung der Fachleute des LAGB nicht geben. Für beide Tagebaue wurden entsprechende Instrumente der Absicherung in der bergrechtlichen Verantwortung der Unternehmen, vor allem der finanziellen Verpflichtungen, geschaffen.

Im Falle von Profen erfolgt es über eine zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Unternehmen abgeschlossene Vorsorgevereinbarung zum Aufbau eines insolvenzsicheren Vermögens, aus dem die anfallenden Aufwendungen ab dem Jahr 2035 gesichert finanziert werden können. Und das will ich auch einmal sagen: Bisher ist die MIBRAG ihren vertraglichen Verpflichtungen zum Aufbau dieses Vermögens vollumfänglich nachgekommen.

Die nach Betriebseinstellung des Tagebaus Amsdorf erkennbar anfallenden Aufwendungen sind über eine entsprechende Bankbürgschaft abgesichert.

Soweit der vorliegende Antrag auf eine Einbeziehung der LMBV abzielt, ist davon ebenfalls abzuraten. Für die Absicherung der bergrechtlichen Verpflichtung der LMBV ist der Bund als Alleingesellschafter vollumfänglich verantwortlich. Von diesen Konstellationen sollte nicht ohne Not abgewichen werden, zumal anders als in den Fällen Profen und Amsdorf in der bergrechtlichen Verantwortung der LMBV mehrere Bergbauobjekte in Sachsen-Anhalt liegen, bei denen tatsächlich mit langfristig bis ewigen Lasten zu rechnen ist. Deshalb besteht aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht insgesamt keine Notwendigkeit für das vorgeschlagene Stiftungsmodell.

Jetzt will ich auf das eingehen, was ich anfangs sagte. Erstens, wären wir früher aus der Kohle ausgestiegen, dann hätten wir tatsächlich die Herausforderung gehabt, dass das Vermögen, das man jetzt aufbaut, um die Renaturierung zu finanzieren, so nicht hätte aufgebaut werden können, weil das natürlich bis zum Jahr 2035 über eine längere Zeit festgelegt ist. Das ist der Hintergrund, warum es auch einen positiven Nutzen hat, dass man jetzt eine klare Zusage aus Berlin hat, dass es keinen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohle geben kann.

Und zweitens, es braucht niemand Angst zu haben, dass die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Der Bund, das Land und die Unternehmen haben sich schon vor vielen Jahren genau auf diesen Weg gemacht. So habe ich es erläutert. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau Lüddemann hat eine Frage. - Bitte kurz, eine Minute.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE): 

Es geht um die Rückstellung; dazu muss ich ja nicht viel erklären. Wir haben mit zahlreichen Kleinen Anfragen versucht herauszubekommen, wie viel Geld genau in diesem Topf ist, sage ich jetzt einmal salopp. Wie viel Geld ist denn in dem Topf, wenn Sie sagen, es braucht keine Stiftung und es ist Vorsorge getroffen worden und die reicht aus?


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Das kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Kopf sagen; das weiß ich auch nicht. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Reichen Sie das schriftlich nach?)

Ich kenne ja nicht jede Kleine Anfrage im Detail. Aber wenn Sie jetzt gerade selber gesagt haben, dass Ihnen das nicht mitgeteilt werden darf, weil es wahrscheinlich Geschäftsgeheimnisse sind, dann werde ich das auch nicht nachreichen können. Ich habe diesen Trick, auch wenn es schon spät ist, gerade durchschaut.

Fakt ist   ich habe es ja gesagt  , das eine ist noch durch Bankbürgschaft entsprechend abgesichert; das ist auch wichtig. Das andere ist ein insolvenzsicheres Vermögen. Am Ende des Tages ist ja nicht wichtig, was ich denke, sondern was die Fachleute der LMBV sagen. Wenn sie sagen, dass das, was wir hierbei gemacht haben, der richtige Weg ist, dann passt das am Ende des Tages auch und darauf sollte man sich auch einmal verlassen.

Die Frage, die ich mir auch stelle, obwohl ich Ihnen keine Fragen stellen darf, ist: Was nützt es denn zu wissen, wie hoch die Summe ist, wenn Sie vielleicht davon ausgehen, dass es gar nicht reicht? Was hat man davon?

(Olaf Meister, GRÜNE: Einen Eindruck!)


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Einen Eindruck.