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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

a)    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5018

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6622 neu

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6657

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drs. 8/6678

(Erste Beratung in der 82. Sitzung des Landtages am 22.01.2025)


b)    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6194

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6623

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6696

(Erste Beratung in der 101. Sitzung des Landtages am 14.11.2025)


Zu diesen zahlreichen Anträgen und den genauso zahlreichen Beratungen wird uns jetzt Herr Borgwardt berichten. Vielen Dank dafür.

Bevor ich Herrn Borgwardt das Wort erteile, lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ in Burg begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie sitzen oben auf der Tribüne. Ich freue mich sehr, dass Sie den Weg in den Plenarsaal gefunden haben und diese Sitzung mitverfolgen wollen. - Jetzt Herr Borgwardt, bitte.


Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5018 in der 82. Sitzung am 22. Januar 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.

Der zweite hier in Rede stehende Gesetzentwurf   die Präsidentin ging schon darauf ein   stammt von den Koalitionsfraktionen, den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Diesen hat der Landtag in der 101. Sitzung am 14. November 2025 lediglich in den Innenausschuss zur Beratung überwiesen.

Mit dem erstgenannten Gesetzentwurf sollen die Polizeibefugnisse an die aktuelle Sicherheitslage angepasst werden, unter anderem durch eine Verlängerung der Dauer des Präventivgewahrsams für Terrorverdächtige sowie die Einführung automatisierter Datenerfassungen und  analysen. Gleichzeitig zielt der Entwurf darauf ab, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern, etwa durch umfassende Daten- und Übermittlungssperren, die Möglichkeit einer Tarnidentität für Betroffene   dazu finden verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung, unter anderem in Form eines Richtervorbehaltes   sowie von verdeckten Ermittlungen und Observationen.

Die Auseinandersetzung mit den Vorschlägen im Rahmen der Ausschussarbeit ließ ebenso wie der Eindruck externer Entwicklungen und Ereignisse, welche während der Bearbeitung im Geschäftsgang eintraten, die mehrheitliche Auffassung reifen, dass diese Schritte prinzipiell richtig, aber noch nicht ausreichend seien.

Notwendige Ergänzungen erscheinen aber so tiefgreifend und weitreichend, dass die Koalitionsfraktionen anstelle schlichter Änderungsanträge einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, welcher Ihnen in der Drs. 8/6194 vorliegt. Die damit intendierte Gesetzesänderung soll unter anderem die elektronische Aufenthaltsüberwachung, presseseitig auch fälschlich „Fußfessel“ genannt, für gewaltbereite Ehepartner ermöglichen, um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt weiter zu verbessern und Annäherungsverbote effektiver durchzusetzen.

Sachsen-Anhalt plant zudem die Einführung einer neuen Befugnisnorm für die Polizei, um die Abwehr von Drohnen zu ermöglichen und damit das Land wirksamer vor unbefugten Überflügen zu schützen. Zusätzlich wird die schrittweise Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, für die Landespolizei in Erwägung gezogen, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen und in kritischen Situationen deeskalierend zu wirken.

Der Ausschuss für Inneres und Sport führte zwei Anhörungen zu diesen Gesetzentwürfen durch. Bei diesen sind mithilfe von Fachleuten und Interessenverbänden aus ganz unterschiedlichen Perspektiven alle Aspekte ausgiebig und intensiv erörtert worden. Im Lichte dieser Erkenntnisse empfahl der Ausschuss für Inneres und Sport dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss schloss sich dieser Empfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.

Die Ausdifferenzierung und Intensität der Auseinandersetzung mit den Drucksachen und die Lebendigkeit der Ausschussdebatte bildete sich auch in den Abstimmungsergebnissen zu den Gesetzentwürfen ab. Zu einzelnen Bestimmungen gab es eine besonders große Zustimmung, wie aus den Beschlussempfehlungen in den Drs. 8/6622 und 8/6623 ersichtlich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu diesen Empfehlungen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Ich darf noch nachtragen, dass zu dem zweiten Gesetzentwurf, also zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses wohl noch gestern Abend ein Änderungsantrag der Fraktion die Linke in der Drs. 8/6696 eingegangen ist.