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Plenarsitzung

Online-Petition

Zur Bestätigung der Petition – die ohne die sonst erforderliche handschriftliche Unterschrift auskommt – erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Petition eine E-Mail.

Mit der E-Mail erhalten Sie einen Link zum Freischalten. Mit dem Anklicken des Links bestätigen Sie, dass Sie die Petition einreichen möchten. Sollten Sie diese Bestätigungsmail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns:

OnlinePetition@lt.sachsen-anhalt.de

Bitte informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars über die Zuständigkeit des Petitionsauschusses und lesen Sie bitte dringend die Hinweise zur Online-Petition.

Persönliche Daten

Geben Sie im Formular Ihre persönlichen Daten (Namen, Anschrift) ein.
Die Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Petition verwendet. Diese beinhaltet auch den Versand von Dokumenten auf dem Postweg an Sie. Ohne die aufgeführten Daten ist eine Zusendung nicht möglich.

Die (freiwillige) Angabe der Telefonnummer soll die Kontaktaufnahme bei Rückfragen erleichtern. Das Bundesland (freiwillige Angabe) wird für statistische Zwecke abgefragt.

Zum Einreichen der Online-Petition ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese wird nach Versand der Online-Petition eine Bestätigungs-E-Mail gesendet. Erst nach erfolgreicher Bestätigung wird die Petition an den Petitionsausschuss weitergeleitet.

Wenn Sie im Namen einer Organisation, Vereinigung, Interessengruppe usw. tätig werden, geben Sie bitte deren Namen an.


Vertreter

Wenn Sie als Vertreter einer anderen Person eine Petition einreichen, klicken Sie bitte in das Kästchen vor "Ich gebe die Petition als Vertreter für folgende Person ab". Nachfolgend geben Sie bitte im Formular deren persönliche Daten ein.

Die erforderliche Einverständniserklärung des Vertretenen reichen Sie bitte auf dem Postweg nach, nachdem Sie vom Petitionsausschuss die Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen erhalten haben.

Nur wenn Sie als Vertreter einer anderen Person eine Petition einreichen, geben Sie bitte nachfolgend auch deren persönliche Daten an. Bitte füllen Sie dann mindestens die mit einem * gekennzeichneten Felder aus. Aus Rechtsgründen ist erforderlich, dass die von Ihnen vertretene Person ihr Einverständnis zur Behandlung der Petition im Petitionsausschuss und Weitergabe ihrer Daten an die Landesregierung und andere zuständige Behörden erteilt.


Anliegen

In den folgenden Feldern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Petition zu konkretisieren.

Wenn Sie die Absicht haben, weitere Unterlagen einzureichen, sollten Sie diese als Fotokopien (bitte keine Originaldokumente) erst an den Landtag senden, wenn Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung erhalten haben und das Aktenzeichen Ih¬rer Petition angeben können. Die Angabe des Aktenzeichens ermöglicht eine rei¬bungslose Zuordnung Ihrer Unterlagen.


Unterlagen

Ich werde Unterlagen nachreichen *

Ich werde Unterlagen nachreichen *

Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörden, Klageschriften, Urteile) in Kopie erst nach Erhalt einer postalischen Eingangsbestätigung unter Verwendung des dort angegebenen Aktenzeichens auf dem Postweg an den Petitionsausschuss.

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet und für die Information der Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt genutzt. Soweit die von Ihrer Petition betroffenen Stellen aufgefordert werden, zu Ihrer Petition Stellung zu nehmen, kann es erforderlich sein, dass Ihre Petition und Ihre Unterlagen den betroffenen Stellen zugeleitet wird. Ihr Einverständnis dafür wird vorausgesetzt.


Spamschutz

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