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Plenarsitzung

Leistungsanbieter stärker motivieren

Die Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Dr. Anja Schneider (CDU) hatten im Februar 2022 gemeinsam beantragt, im Rahmen einer Selbstbefassung (§ 14 Geschäftsordnung des Landtags) das Thema „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit hohem Hilfebedarf“ im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu behandeln. Diesem Ansinnen hatte der Ausschuss zugestimmt und sich auf ein Fachgespräch in der Mai-Sitzung verständigt. Während die Fraktionen je zwei weitere Vorschläge für Gäste des Fachgesprächs benennen konnten, waren die Sozialagentur, der Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat gesetzt. Das Fachgespräch fand am 11. Mai 2022 im Landtag statt.

Kleinkind mit Mehrfachbehinderung im Rollstuhl wird von einer Frau fröhlich angelächelt.

Der Sozialausschuss nahm sich einmal mehr des Themas „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit hohem Hilfebedarf“ an.

Aufgabe für eine Selbstbefassung

Einer der Auslöser der Selbstbefassung im Sozialausschuss war die Beratung einer Petition (im Petitionsausschuss), in der es um die Sicherung eines Wohnplatzes ging. Der Petitionsausschuss hatte den Sozialausschuss im Ergebnis Anfang Februar 2022 aufgefordert, eine Selbstbefassung zu erwirken, in der folgende Problemlagen behandelt werden sollten:

  • Umgang der Sozialbehörden mit Leistungsberechtigten bei der Erlangung von Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) durch schwerstmehrfach behinderte Menschen und Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) insbesondere in der ambulanten Versorgung
  • die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur entsprechend der UN-BRK und des BTHG wird vom Land noch immer vernachlässigt
  • Umgang des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration mit Beschlüssen des Landesbehindertenbeirats insbesondere zur Umsetzung der UN-BRK Artikel 19 (zum Thema Individuelles Wohnen, Persönliches Budget etc.)

Begründung der Selbstbefassung

Hohmann und Schneider formulierten in ihrer Begründung der Selbstbefassung: „Eltern und Verbände bemühen sich seit vielen Jahren um bedarfsdeckende Leistungsgewährung für Teilhabe und selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit hohem Hilfebedarf. Dabei stoßen sie immer wieder auf bürokratische Hindernisse und Argumente, die davon zeugen, dass die Idee der UN-BRK, Menschenrechte und Würde für alle Menschen mit Behinderungen zu garantieren, häufig keine Rolle spielt. Die in Sachsen-Anhalt existierenden Modellprojekte sind hoffnungsvolle Beispiele, kämpfen aber auch mit bürokratischen Hürden und sollten flächendeckend entwickelt und verstetigt werden. Niedrigschwellige und andere potenzielle Leistungsanbieter sollten motiviert und nicht behindert werden.“

Statements der geladenen Gäste aus dem Fachgespräch

Dr. Jutta Hildebrand sprach für den Landesbehindertenbeirat und stellvertretend für den Landesbehindertenbeauftragten. Sie sehe sich auch als Vertreterin von Familien mit schwerbehinderten Angehörigen. „Es geht um Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen, aber immer wieder auf Hindernisse stoßen.“ Sie kritisierte, dass behinderte Menschen selbst oder deren Familien nicht zum Fachgespräch eingeladen worden seien. Sie forderte die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur mit bedarfsgerechten Wohnformen. Das Land sei verpflichtet, bedarfsdeckende Angebote vorzuhalten. „Auch Menschen mit hohem Hilfebedarf wollen gern in kleinen Wohneinheiten bzw. Wohngruppen leben“, die Angebotsstruktur müsse dringend angepasst werden. „Betroffene Menschen wollen ihr Leben gern selbst organisieren, sind dabei aber auf Hilfe angewiesen“, gleiche Wohnstandards müsse es für Menschen ohne und mit Behinderung geben.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt habe zusammen mit dem Sozialministerium eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, um bedarfsgerechte Strukturen in Sachsen-Anhalt gemeinsam aufzubauen, erklärte Maik Michael Strube von der Sozialagentur. Im Land gebe es 27 000 Leistungsberechtigte, die wesentlichen Bereiche seien gut organisiert. Man habe unter anderem das Pilotprojekt „Ambulantisierung“ in Magdeburg initiiert, um die nötigen Anpassungen, die sich durch Änderungen im Bundesteilhabegesetz ergäben, anzugehen. Dieses Pilotprojekt solle dann auch in den Oberzentren Halle (Saale) und Dessau zum Einsatz kommen.

Der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen-Anhalt e. V. (ABiSA) habe in den letzten Jahrzehnten viel dazu beigetragen, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werde, erklärte dessen Vorsitzender Dr. Jürgen Hildebrand. Betroffene kritisierten oft die Verfahrensweisen der Sozialbehörden in Sachsen-Anhalt. Diese träfen oft diskriminierende und wenig transparente Entscheidungen. Leistungen würden oft nicht im benötigten Maße bewilligt, konstruktive und kreative Lösungen blieben aus. Das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung werde eingeschränkt, gleichzeitig werde das Engagement betreuender Angehöriger nicht ausreichend gewürdigt. Es gelte, wirklich angemessene Wohnformen sowie Erfüllungssicherung und Vergütung individueller Bedarfe zu schaffen. Hildebrand forderte das Sozialministerium und die Sozialagentur auf, einen Teilhabebericht für Sachsen-Anhalt zu erstellen.

Alle Menschen mit Behinderungen hätten das Recht auf eine volle Teilhabe in der Gesellschaft, betonte Silke Gallein vom Malteser-Hilfsdienst. Vor allem Menschen mit hohen kognitiven Einschränkungen würden von der Gesellschaft oft völlig ausgeblendet, sie würden meist nicht darin unterstützt, selbst Entscheidungen zu treffen – beispielsweise wo und mit wem sie leben wollten. Dabei sei das Zuhause der Ort mit der höchsten Intimität. Niemand dürfe gezwungen sein, aufgrund einer Behinderung in besonderen Wohnformen zu leben, jeder müsse sein Wohnumfeld selbst wählen und gestalten dürfen. Gallein sprach sich für innovative Wohnformen aus, in denen Menschen selbstbestimmt und selbstverständlich leben könnten.

Menschen mit Behinderung bräuchten Unterstützer und Übersetzer in Bereichen, wo der Schuh drücke, sie sich aber nicht selbst helfen könnten, erklärte Martin Schreiber, Geschäftsführer der Lebenshilfe für behinderte Menschen e. V. in Stendal. Wie schwierig dies sei, sei deutlich geworden, als die Lebenshilfe in ihren Wohnheimen von Doppelzimmern auf Apartmentwohnen habe umsteigen wollen. Hier habe sich in Abstimmung mit der Sozialagentur über Jahre nichts bewegt, monierte Schreiber. Seit vier Jahren würde über das Apartmentwohnen mit dem Kostenträger verhandelt, noch immer gebe es kein Ergebnis. Man müsse Mut und Mündigkeit aufbringen, um Interpretationsspielräume bei Regelungen und Gesetzen auszureizen. „Menschen mit Behinderung brauchen eine Lobby!“

Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention werde zu Recht als Meilenstein für die Wahrnehmung menschlicher Vielfalt angesehen, erklärte Birgit Dreger vom Lebenstraum e. V. Halle. Mit dem Bundesteilhabegesetz seien die Ansprüche noch einmal konkretisiert worden. Menschen mit Eingliederungsbedarf müssten gleich behandelt werden. Bei der praktischen Umsetzung der Leistungsvergütung sei die Brücke von den Leistungserbringern zur Verwaltung jedoch noch immer nicht tragfähig, kritisierte Dreger, nötige Vereinbarungen mit dem Land – zu unlängst geschaffenen bedarfsgerechten Strukturen – stünden noch aus.

„Wir betreuen 730 Menschen mit Behinderungen, stationär und ambulant“, sagte Hans Jaekel,Diakon in der Evangelischen Stiftung Neinstedt. Man versuche, in beiden Formen eine individuelle Betreuung zu gewährleisten, also auch ein Einzelzimmerangebot zu unterbreiten. „Menschen mit Behinderung können endlich entscheiden, wie sie leben wollen“, freute sich Jaekel. Die ambulanten Strukturen sollten weiter ausgebaut werden, wichtig sei hier die Bereitstellung geeigneten Wohnraums. Der Rahmenvertrag mit dem Land sehe die Unterstützung für Menschen mit Behinderung vor, aber viele Bescheide seitens des Landes stünden noch aus und man habe nicht die Möglichkeit, bedarfsweise Rechtsmittel einzulegen.

Dieses Fachgespräch könne nur der Auftakt zu weiteren Gesprächen über das Thema sein, betonte Thérèse Fiedler, Fachanwältin für Sozialrecht in der Kanzlei Hohage, May & Partner Hamburg. In Sachsen-Anhalt herrsche im Sozialbereich eine Kultur des Misstrauens; Bürokratisierung und Zeitverzögerung seien in der Verwaltung rund um die Sozialagentur an der Tagesordnung. „Statt miteinander wird gegeneinander gearbeitet.“ Die Strukturen in Sachsen-Anhalt stellten eine Barriere für echte Teilhabe dar. Fiedler forderte die transparente Beteiligung der Leistungsberechtigten auf allen Entscheidungsebenen. Zudem müsse „Finanzierung first“ gelten: persönliches Budget und Wohnen in eigenem Wohnraum. Der erhebliche Personalmangel in der Schiedsstelle verhindere alternative Lösungen. „Aber die Leistungserbringer und -empfänger können nicht länger warten.“

Man werde mit zusätzlichen Kräften die Schiedsstellenverfahren verkürzen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Sie versicherte die Unabhängigkeit der Verantwortlichen in den Schiedsstellen. „Wir hängen unseren Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes nicht hinterher – auch nicht im Vergleich mit den anderen Bundesländern“, so die Ministerin, die Zahl der nicht ausverhandelten Fälle sei gering, liege unter fünf Prozent.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird sich in seinen kommenden Sitzungen weiter mit der Thematik beschäftigen.