Informationspflicht Beschränkter Ausschreibungen gemäß § 19 VOL/A
An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 19 Abs. 2 VOL/A nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnehmerwettbewerb über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert über 25.000 € (Nettobetrag) für die Dauer von drei Monaten.
Aktuell liegen keine informationspflichtigen Ausschreibungen vor.