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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Xenia Sabrina  Kühn (CDU)

Xenia Sabrina Kühn (CDU)

Mitglied des Landtags
Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin

Wahlkreis 04 (Stendal)

Betreute Regionen: Wahlkreis 04 - Stendal

Wahlkreisbüro

Hoock 5
39576 Hansestadt Stendal
Telefon: 03931 4106621
Telefax: 03931 4106895

Kurzlebenslauf

Geboren 1981 in der Hansestadt Stendal, verheiratet, ein Kind. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1999
    Abitur
  • 2009
    1. Juristisches Staatsexamen
  • 2012
    2. Juristisches Staatsexamen
  • 2012 bis 2013
    Personalleiterin "Lebenshilfe Stendal e. V."
  • 2013 bis 2016
    Angestellte Rechtsanwältin
  • seit 2014
    Berufsbetreuerin
  • seit 2016
    Selbständige Rechtsanwältin

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2009
    Eintritt in die CDU
  • seit 2016
    Sachkundige Einwohnerin, Kreistag Stendal
  • seit 2017
    Beisitzerin im Kreisverband CDU Stendal
  • seit 2018
    Beisitzerin im Landesverband CDU Sachsen-Anhalt
  • seit 2018
    Vorsitzende der Frauen Union Kreisverband Stendal
  • seit 2021
    Vorsitzende des Stadtverbands CDU Stendal

Ehrenamt

  • seit 2020
    Stellvertretende Vorsitzende des "Frauenhaus Stendal e. V."
  • seit 2020
    Mitglied im Förderverein "Freiwillige Feuerwehr Stendal e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin, Stendal
    Mitglied Verwaltungsrat, Kreissparkasse Stendal
  • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

    Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin, Stendal
  • Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

    Mitglied Verwaltungsrat, Kreissparkasse Stendal
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Mitglied Vorstand, Frauenhaus Stendal e. V.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.