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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Dr. Verena  Späthe (SPD)

Dr. Verena Späthe (SPD)

Ehemaliges Mitglied des Landtags
Diplom-Ingenieurökonomin

Wahlkreisbüro

Entenplan 1
06217 Merseburg
Telefon: 03461 289988
Telefax: 03461 289989

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1976
    Abitur
  • 1980
    Diplom-Ingenieurökonomin
  • 1980 bis 1992
    Assistentin und Oberassistentin Technische Hochschule Merseburg
  • 1986
    Dr. oec.
  • 1992 bis 2007
    Geschäftsführerin Soziales Betreuungswerk gGmbH

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1996
    Eintritt in die SPD
  • 1990 bis 2006
    Mitglied im Stadtrat Merseburg, Vorsitzende des Finanzausschusses, SPD-Fraktionsvorsitzende
  • 1998 bis 2007
    Mitglied im Kreistag Merseburg-Querfurt, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
  • seit 2006
    Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt
  • seit 2007
    Mitglied im Kreistag Saalekreis
  • 2010 bis 2016
    Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Merseburg
  • seit 2019
    Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Saalekreises

Ehrenamt

  • seit 2008
    Vorsitzende des "Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Merseburg e. V."
  • Mitglied im Vorstand "Stiftung Familie in Not - Sachsen-Anhalt"
  • Mitglied im Vorstand "Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

    Mitglied des Vorstandes, Stiftung "Familie in Not" Sachsen-Anhalt, Magdeburg
    Mitglied des Vorstandes, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Halle (Saale)
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied des Kreistages des Saalekreises

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.