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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Sven  Czekalla (CDU)

Sven Czekalla (CDU)

Mitglied des Landtags
Diplom-Volkswirt

Wahlkreisbüro

Entenplan 7
06217 Merseburg
Telefon: 03461 2892602
Telefax: 03461 2892603

Kurzlebenslauf

Geboren 1983 in Weißenfels, evangelisch, ledig. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2002
    Abitur am Geiseltalgymnasium Mücheln
  • 2010
    Diplomabschluss an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • 2010 bis 2015
    Internationaler Projektmanager (Ingenieurgesellschaft)
  • 2015 bis 2019
    Leiter Marketing und Vertrieb (Softwareunternehmen)
  • seit 2019
    Mitarbeiter der Stadt Merseburg für Wirtschaftsförderung und Grundsatzfragen (ruhend)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2004
    Eintritt in die CDU Deutschlands
  • seit 2004
    Mitglied im Ortschaftsrat Krumpa
  • seit 2019
    Ortsbürgermeister von Krumpa
  • seit 2019
    Vorsitzender des Stadtrates in Braunsbedra

Ehrenamt

  • seit 1997
    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Krumpa
  • seit 2016
    Vorsitzender im "Heimat- und Feuerwehrverein Krumpa e. V."
  • seit 2018
    Mitglied im Gemeindekirchenrat Braunsbedra

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Mitarbeiter für Wirtschaftsförderung und Grundsatzfragen, Stadt Merseburg
    Mitglied Aufsichtsrat, Wohnungsbaugenossenschaft "Aufbau" Merseburg e. G.
    Mitglied Verwaltungsrat, Saalesparkasse Halle
  • Funktionen in Unternehmen

    Mitglied Aufsichtsrat, Wohnungsbaugenossenschaft "Aufbau" Merseburg e. G.
  • Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

    Mitglied Verwaltungsrat, Saalesparkasse Halle
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Ortsbürgermeister, Krumpa
    Vorsitzender, Stadtrat Braunsbedra

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.