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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Olaf  Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mitglied des Landtags
Rechtsanwalt

Wahlkreisbüro

Markt 15
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: 0391 560 4100

Ernst-Reuter-Allee 26
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 560 4100

Kurzlebenslauf

Geboren 1971 in Magdeburg, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 6. Wahlperiode (nachgerückt in der 6. Wahlperiode).

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1987
    Polytechnische Oberschule
  • 1987 bis 1990
    Lehrling im Volkseigenen Betrieb Vereinigung Elektro Maschinenbau
  • 1990
    Elektromonteur mit Abitur
  • 1990 bis 1991
    Zivildienst
  • bis 1996
    Studium an der Universität in Kiel
  • 1996
    Erstes juristisches Staatsexamen
  • 1996 bis 1998
    Referendariat
  • 1998
    Zweites juristisches Staatsexamen
  • seit 1999
    Rechtsanwalt

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1989
    Eintritt Neues Forum, später Bündnis 90 bzw. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 1990 bis 1991
    Mitglied im Sprecherrat Magdeburg im Neuen Forum bzw. Bündnis 90
  • 1996 bis 1999
    Mitglied im Sprecherrat Magdeburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • 1999 bis 2004
    Stadtrat in Magdeburg
  • 2004 bis 2011
    Vorsitzender des Kreisverbandes Magdeburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • seit 2011
    Stadtrat in Magdeburg
  • seit 2014
    Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Magdeburg

Ehrenamt

  • Mitglied im "Bürgerverein Salbke, Westerhüsen, Fermersleben e. V."
  • Mitglied im "MagdeburgerAnwaltsVerein e. V."
  • Mitglied im "Freunde des Stadtarchivs Magdeburg e. V."
  • Mitglied im "Zentrum für Mittelalterausstellungen e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Rechtsanwalt, Halle
  • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

    Rechtsanwalt, Halle
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied im Stadtrat der Stadt Magdeburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.