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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Maximilian  Gludau (FDP)

Maximilian Gludau (FDP)

Mitglied des Landtags
Student

Betreute Regionen: Burgenlandkreis, Jerichower Land

Wahlkreisbüro

Jüdenstraße 50
06667 Weißenfels
Telefon: 0171 1435877

Zugehörigkeit Ausschüsse

Kurzlebenslauf

Geboren 1998 in Weißenfels, ledig, konfessionslos. Mitglied des Landtages der 8. WP (nachgerückt für MdL Johannes Hauser am 01.08.2023), Schriftführer.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 2017
    Abitur
  • 2017 bis 2021
    Student der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • seit 2021
    Student der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2012
    Eintritt in die Jungen Liberalen (Julis)
  • 2013 bis 2014
    Mitglied des Landesvorstandes der Julis Sachsen-Anhalt
  • 2014
    Eintritt in die FDP
  • 2017 bis 2020
    Mitglied des Landesvorstandes Sachsen-Anhalt (2018 bis 2019 beratend)
  • 2017 bis 2021
    Stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Burgenlandkreis
  • seit 2017
    Mitglied des Landesvorstandes der FDP Sachsen-Anhalt
  • seit 2021
    Kreisvorsitzender der FDP Burgenlandkreis

Ehrenamt

  • Beisitzer im Landesverband des Liberalen Mittelstands des Landes Sachsen-Anhalt
  • Vorstandsmitglied im "Hilfeverein für psychisch Kranke im Burgenlandkreis e.V."
  • Vorstandsmitglied im "Rotary-Club Weißenfels Heinrich Schütz"
  • Gründungsmitglied von "Energievernunft Mitteldeutschland e.V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Student der Rechtswissenschaften, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.