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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Kerstin  Godenrath (CDU)

Kerstin Godenrath (CDU)

Mitglied des Landtags
Abteilungsleiterin

Wahlkreis 37 (Halle III)

Betreute Regionen: Wahlkreis 37 - Halle III

Wahlkreisbüro

Ulestraße 8
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 52378091

Zugehörigkeit Ausschüsse

Kurzlebenslauf

Geboren 1979 in Weißenfels, verheiratet, ein Kind. Mitglied des Landtages der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1995
    Erweiterter Realschulabschluss
  • 1998
    Berufsausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation
  • seit 1998
    Angestellte und seit 2010 Abteilungsleiterin bei der Stadt Halle (Saale)
  • 2008
    Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Halle (Saale) (Verwaltungsbetriebswirtin)
  • 2017
    Fachhochschule Südwestfalen (Bachelor of Arts, Betriebswirtschaft)
  • 2019
    Steinbeis-Hochschule Berlin (Master of Arts, General Management)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • seit 2010
    Mitglied der CDU
  • seit 2016
    Stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Halle (Saale)
  • seit 2016
    Beisitzerin im Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt
  • 2019 bis 2022
    Stellvertretende Kreisvorsitzende der Frauen Union Halle (Saale)
  • seit 2021
    Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
  • seit 2022
    Stellvertretendes Mitglied der CDU-Fraktion im Sportkuratorium des Landes Sachsen-Anhalt
  • seit 2022
    Mitglied im Netzwerk Sport der CDU

Ehrenamt

  • seit 2022
    Landesvorsitzende des "WEISSER RING Sachsen-Anhalt e. V."
  • seit 2023
    Mitglied im Landeskuratorium Internationaler Bund
  • seit 2024
    Vorstandsmitglied des Hallesche Leitathletik-Freunde e.V.

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Angestellte, Stadt Halle

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.