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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Katrin  Gensecke (SPD)

Katrin Gensecke (SPD)

Mitglied des Landtags
Medizinische Fachangestellte

Betreute Regionen: Wahlkreis 08 - Wolmirstedt, Wahlkreis 07 - Haldensleben, Wahlkreis 09 - Oschersleben-Wanzleben

Wahlkreisbüro

August-Bebel-Straße 48
39326 Wolmirstedt
Telefon: 039201 284036

Kurzlebenslauf

Geboren 1972 in Erfurt, verheiratet, ein Kind. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1988
    Polytechnische Oberschule
  • 1990
    Abitur
  • 1990 bis 1994
    Studium Geisteswissenschaft (ohne Staatsexamen)
  • 1997 bis 1997
    Ausbildung Medizinische Fachangestellte
  • seit 1998
    Erwerbsminderungsrentnerin
  • seit 2018
    Freie Referentin (www.inklusionsseminare.de, seit Oktober 2020 ruhend)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 2011
    Eintritt SPD
  • 2012
    Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft "Selbst Aktiv"
  • 2012 bis 2018
    Mitglied im Kreisvorstand der SPD Börde
  • 2013
    Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft "Selbst Aktiv"
  • 2017
    Stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft "Selbst Aktiv"

Ehrenamt

  • 1998
    Patientenbeirat im "Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Sachsen-Anhalt e. V."
  • 2013
    Vorstandsmitglied im "Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Sachsen-Anhalt e. V."
  • 2015
    Inklusionsbotschafterin Deutschland, gefördertes Projekt des "Aktion Mensch e. V."
  • 2018
    Vorsitzende des Landesbeirates Multiple-Sklerose-Erkrankter der "Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) Sachsen-Anhalt e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Referententätigkeit, Inklusionsseminare Detlev Jähnert, Hannover
  • Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

    Vorsitzende Landesbeirat MS‐Erkrankter, DMSG LSA e. V., Halle

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.