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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Felix  Zietmann (AfD)

Felix Zietmann (AfD)

Mitglied des Landtags
Selbständig, Verwaltungspolitischer Referent

Kontakt

    Wahlkreisbüro

    Bülstringer Straße 1
    39340 Haldensleben

    Kurzlebenslauf

    Geboren 1990 in Wolmirstedt, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 8. Wahlperiode.

    Ausbildung, beruflicher Werdegang

    • 2008
      Erweiterter Realschulabschluss
    • 2008 bis 2014
      Ausbildung zum Industriemechaniker und Facharbeiter im Kaliwerk Zielitz
    • 2012
      Facharbeiter zum Industriemechaniker
    • seit 2014
      Angestellter
    • seit 2020
      Nebenberuflich selbständig

    Politische und gesellschaftliche Funktionen

    • seit 2014
      Mitglied in der AfD
    • 2016 bis 2017
      Vorsitzender der AfD Börde
    • seit 2017
      Stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD Börde
    • seit 2019
      Stadtrat und Fraktionsvorsitz in der AfD-Stadtratsfraktion Wolmirstedt
    • seit 2019
      Mitglied des Kreistages Börde und stellvertretender Fraktionsvorsitzender

    Ehrenamt

    • Mitglied im "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V."
    • Mitglied im "Kinderförderverein Wolmirstedt e. V."

    Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

    • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

      Wahlkreismitarbeiter (bis Sept. 21), MdL Marcus Spiegelberg, Magdeburg
      Garten‐ und Landschaftsbau (selbstständig), WMS Bauservice Wolmirstedt
      Mitglied Gesellschafterversammlung, BördeBus Verkehrsgesellschaft mbG, Vahldorf
    • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

      Wahlkreismitarbeiter (bis Sept. 21), MdL Marcus Spiegelberg, Magdeburg, Einkünfte Stufe 2
      Garten‐ und Landschaftsbau (selbstständig), WMS Bauservice Wolmirstedt, Einkünfte Stufe 2
    • Funktionen in Unternehmen

      Mitglied Gesellschafterversammlung, BördeBus Verkehrsgesellschaft mbG, Vahldorf
    • Mandate in Gebietskörperschaften

      Mitglied, Stadtrat Wolmirstedt
      Mitglied, Kreistag Börde

    Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

     

     

     

    Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.