Kurzlebenslauf Angaben nach den Verhaltensregeln
Kurzlebenslauf
Geboren 1977 in Naumburg. Mitglied des Landtages seit der 5. Wahlperiode .
Ausbildung, beruflicher Werdegang
1993
Realschulabschluss
bis 1996
Berufsausbildung zum Friseur
1996 bis 2003
Friseur
2003
Friseurmeister
2005
Selbstständiger Friseurmeister
1993 bis 2006
Mitarbeiter beim Naumburger Tageblatt
1996 bis 2006
Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Curt Becker
Politische und gesellschaftliche Funktionen
1993
Eintritt in die CDU und Junge Union
1993 bis 1997
Vorsitzender der Jungen Union Naumburg
1997 bis 2005
Kreisvorsitzender der Jungen Union Burgenlandkreis
1998 bis 2002
Beisitzer im Landesvorstand der Jungen Union
seit 1999
CDU-Vorsitzender Naumburg
2002 bis 2006
Stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Union
seit 2004
2006
Eintritt in die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Sachsen-Anhalt (MIT)
seit 2014
Mitglied im Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Naumburg
seit 2016
Mitglied in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Ehrenamt
Mitglied der Friseurinnung
Mitglied im "Naumburger Bürgerverein e. V."
Hilfe für "Samtpfoten-Tierschutzverein Naumburg e. V."
Mitglied im "Ruderverein Rot-Weiß Naumburg 08 e. V."
Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln
Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats
Friseurgeschäft, Sturm friseur, Sitz: Naumburg (Saale)
Mitglied des Aufsichtsrates, GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, Sitz: Naumburg (Saale)
Tätigkeiten neben dem Mandat
Selbstständiger Friseurmeister/Einzelunternehmer, Sturm friseur, Sitz: Naumburg (Saale)
Mitglied des Aufsichtsrates, GWG Wohnungsgesellschaft Naumburg mbH, Sitz: Naumburg (Saale)
Mitglied der Versammlung, Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), Sitz: Halle (Saale)
Mandate in Gebietskörperschaften
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.
Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz .