Ein Abgeordneter erhält neben seiner Grundentschädigung ab 1. Juli 2025 eine Kostenpauschale von 2 309,90 Euro pro Monat. Sie soll allgemeine, sachlich angemessene Kosten abdecken, die sich bei der Arbeit als Volksvertreter ergeben. Darunter zählen zum Beispiel die Aufwendungen im Wahlkreis. Da eine Einzelabrechnung wesentlich aufwendiger wäre, wird für die Begleichung dieser Kosten ein Pauschalbetrag gezahlt.
Beschäftigt ein Parlamentarier einen oder mehrere Mitarbeiter, kann er die anfallenden Aufwendungen ebenfalls abrechnen. Er erhält eine Ausgleichszahlung, die der Entgeltgruppe 10, Stufe 6 des Tarifvertrags der Länder entspricht; momentan also höchstens 5 490,47 Euro.
Ein Abgeordneter erhält in jeder Wahlperiode für die Einrichtung eines angemessenen Büros an einem Ort seiner Wahl im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf Antrag und Nachweis der Aufwendungen einen Zuschuss bis zu 1 500 Euro. ) Ein Abgeordneter erhält zudem in jeder Wahlperiode für die Fortbildung seiner Mitarbeitenden nach auf Antrag und Nachweis der Aufwendungen insgesamt einen Zuschuss bis zu 1 000 Euro.

