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Plenarsitzung

Videoüberwachung an Dienstgebäuden

Videoüberwachung an den Dienstgebäuden des Landtags

Zum Schutz des Eigentums, zur Aufklärung von Diebstählen und zur Vandalismusprävention werden in Wahrnehmung des Hausrechts Videoaufnahmen an den Dienstgebäuden des Landtags von Sachsen-Anhalt erstellt. Diese werden gegebenenfalls als Beweismittel bei Strafverfolgung verwendet. Diese Aufnahmen werden maximal 72 Stunden aufbewahrt, bei Strafverfolgung bis zum Abschluss der Ermittlungen. Alle Informationen zur Videoüberwachung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden PDF-Dokument.

Hinweise zur Videoüberwachung (PDF)