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Plenarsitzung

Corona-Notsituation erneut verlängern?

16. Dez. 2025

Das pandemische Geschehen sei zwar abgeklungen, das Land habe aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie noch nicht überwunden, so die Landesregierung. Der durch das Corona-Sondervermögen des Landes festgelegte Maßnahmenkatalog befinde sich weiterhin in der Umsetzung. Für das Jahr 2026 seien Ausgaben in Höhe von bis zu 790 Millionen Euro vorgesehen.

Ein Großteil der für 2026 veranschlagten Mittel diene demnach insbesondere dazu, bereits ausgesprochene Bewilligungen auszufinanzieren und Vorhaben fortzusetzen oder zum Abschluss zu bringen. Auf dieser Grundlage stellte die Regierung den Antrag, auch für das Jahr 2026 eine noch bestehende Notsituation (laut LHO) auszusprechen. Am 16. Dezember 2025 wurde im Plenum darüber beraten und abgestimmt.

Ein Bild vom Landtag im Hintergrund, davor der Text "Corona-Notsituation verlängern? (Antrag der Landesregierung)"

Im Landtag diskutierten die Abgeordneten darüber, ob die ausgerufene Corona-Notlage verlängert werden sollte.

Finanzminister Michael Richter (CDU) erklärte den juristischen Hintergrund des Antrags. Beim Sondervermögen gehe es auch darum, sich für die Zukunft aufzustellen und Resilienz für kommende Notlagen aufzubauen. Richter erinnerte daran, dass das Sondervermögensgesetz 2021 einstimmig vom Landtag verabschiedet worden sei. Laut diesem könnten bereits begonnene Maßnahmen auch dann fortgeführt werden, wenn der Zeitraum vorüber ist, für den der Landtag eine außergewöhnliche Notlage festgestellt hat. Von Anfang an sei klar gewesen, dass sich viele der vorgesehenen Maßnahmen nicht in ein oder zwei Jahren umsetzen ließen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem anderen Themenkomplex sorge seit November 2023 jedoch dafür, dass die Notlage jährlich neu festgestellt werden müsse. Der vorliegende Antrag mache deutlich, weshalb man aktuell noch immer auf diese Feststellung der Notlage angewiesen sei.

AfD nennt Notlage „imaginär“

Jan Moldenhauer (AfD) kritisierte den Antrag scharf und sprach von einer rechtswidrigen „Aushebelung der Schuldenbremse“. Die Notlage sei „imaginär“. Bei Zustimmung zum Antrag sei Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland mit noch bestehender Corona-Notlage, zitierte Moldenhauer die Bild-Zeitung.

SPD: Resilienz ist noch nicht da

Andreas Schmidt (SPD) sprach sich für die Verlängerung aus. Der Antrag liste die einzelnen Maßnahmen auf und zeige, dass alle schon zu Pandemiezeiten begonnen hätten. Auch wenn es aktuell keine mit Corona überforderten Krankenhäuser mehr gebe, bedeute das nicht, dass man heute schon resilient sei. Erst jetzt beginne man zu verstehen, was Resilienz in Pandemiefragen alles bedeute.

Linke: Mittelverteilung war schlecht geplant

2026 gebe es keine pandemische Ausnahmesituation mehr, die unvorhersehbar eintrete, erklärte Kristin Heiß (Die Linke). Sie warf der Landesregierung vor, mit einer Verlängerung weiteres Geld aus dem Corona-Sondervermögen nutzen zu wollen. Von dessen Mitteln sei fast die Hälfte noch nicht ausgegeben, so Heiß. „Nicht, weil die Pandemie die Mittelverteilung verhindert hätte, sondern weil die Umsetzung schlecht geplant, schlecht gesteuert und viel zu langsam war.“

FDP: Sondervermögen war verantwortungsvoll

Man dürfe nicht ignorieren, dass die finanziellen, gesellschaftlichen und strukturellen Folgen der Pandemie bis heute nicht überwunden seien, befand Jörg Bernstein (FDP). Mit dem Sondervermögen habe das Land einen verantwortungsvollen Weg eingeschlagen – „keine pauschale Verschuldung, sondern ein klar begrenzter Maßnahmenkatalog: zweckgebunden, befristet und unter parlamentarischer Kontrolle.“ Pandemieresilienz sei kein kurzfristiges Projekt. „Sie braucht Zeit und eine verlässliche Finanzierung.“

Grüne: „Missbrauch der Notlagenregelung“

„Die Erklärung der Notlage hat von Jahr zu Jahr an Nachvollziehbarkeit verloren“, monierte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Jahre nach der Pandemie erklären wir weiter Notlagen, kein anderes Land geht diesen Weg.“ Das Vorgehen sei „Missbrauch der Notlagenregelung der Landeshaushaltsordnung.“ Die Argumentation der Landesregierung zog Meister in Zweifel, denn sie bedeute, dass man theoretisch auch andere Notlagen der Vergangenheit weiter erklären könne, deren Konsequenzen noch spürbar seien – Meister nannte als Beispiel die Flutkatastrophe des Jahres 2013.

CDU: Vorgehen ist verfassungsgemäß

Zur Bewältigung einer Krise, so Stefan Ruland (CDU), gehöre auch die Vorsorge dafür, dass sie sich nicht in gleicher Weise wiederhole. „Die Landesverfassung erlaubt die Feststellung einer Notlage, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage haben“, so Ruland. „Genau das war bei der Pandemie der Fall. Und genau deshalb ist es verfassungsrechtlich zulässig, auch ihre fortwirkenden Folgen zu bewältigen.“

So wurde abgestimmt

Auf Antrag der Fraktion AfD wurde namentlich über den Antrag abgestimmt. Für Feststellung der außergewöhnlichen Notlage stimmten 51 Abgeordnete, der Antrag wurde entsprechend angenommen. 31 stimmten dagegen, 15 waren abwesend. Es gab keine Enthaltungen.