Mit der Situation insbesondere von Mieterinnen und Mietern beschäftigte sich eine Debatte, die am 28. Januar im Plenum geführt wurde. Die Fraktion Die Linke forderte in einem Antrag, der Landtag solle durch Verordnung ein Moratorium von Zwangsräumungen in den Monaten Oktober bis März einführen. Auf Bundesebene solle sich die Landesregierung unter anderem für eine Verlängerung und Weiterentwicklung der „Mietpreisbremse“ zu einem Mietendeckel einsetzen sowie für eine Absenkung der Stromsteuer auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde und für ein gesetzliches Verbot von Strom-, Heizungs- und Gassperren, die wegen Zahlungsunfähigkeit verhängt werden. Auch ein Kündigungsverbot gegenüber Senioren und Familien mit Kindern sowie weitere Forderungen sollten auf Bundesebene vertreten werden, so der Antrag.

Werden Rechnungen für Strom und Gas nicht bezahlt, droht im schlimmsten Fall eine Sperre der Versorgung.
„Wohnen ist kein Luxusgut, Wohnen ist ein Recht jedes Menschen“, so Kerstin Eisenreich (Die Linke). Die sogenannte Wohnarmutsquote liege in Sachsen-Anhalt bei 28 Prozent, bundesweit der zweithöchste Wert. Etwa ein Drittel der in Sachsen-Anhalt Armutsgefährdeten seien Kinder und Jugendliche. Die Zahl der Zwangsräumungen habe bundesweit zugenommen. 2024 seien 1 322 Wohnungen im Land zwangsgeräumt worden – „und das zu jeder Jahreszeit“. Häufigste Ursache seien Mietschulden. „Aber auch Schulden bei Betriebskosten können zu Kündigungen führen. Die Zahl von Strom-, Gas- und Wassersperren habe ebenfalls zugenommen. „Wir brauchen Sicherheit und Schutz für unsere Mieter, darauf gründet unser heutiger Antrag. Menschen in der kalten Jahreszeit vor die Haustür zu setzen, das muss endlich abgeschafft werden.“ Ebenfalls sollten Beratungsangebote zur Abwendung von Zwangsräumungen und Energiesperren ausgebaut werden.
Weidinger: Antrag wirft rechtliche Fragen auf
„Steigende Wohnkosten und Energiepreise, Energieschulden sowie die Angst vor Wohnungsverlust sind reale Probleme, die wir nicht kleinreden“, so Franziska Weidinger (CDU), Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Deshalb schulde man den Menschen rechtssichere Lösungen. Doch der Antrag werfe „erhebliche verfassungs- und ordnungsrechtliche Fragen auf“. Das geforderte Moratorium für Zwangsräumungen greife tief in Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und gerichtliche Entscheidungen ein. Der Antrag enthalte keine tragfähigen Lösungsansätze und bündle unterschiedliche Themen ohne Priorisierung, Finanzierungskonzepte oder Folgenabschätzung. Auch gebe es schon heute umfangreiche Beratungsangebote für Betroffene und durch das BGB umfassende Schutzrechte für Mieter. „Soziale Verantwortung bedeutet rechtssichere, ausgewogene und umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Dafür braucht es eine gründliche Analyse, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und eine ehrliche Prüfung der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen“, so Weidinger abschließend.
CDU: Sperrverbot schafft neue Ungerechtigkeit
„Wer bezahlbares Wohnen sichern will, muss Investitionen ermöglichen“, so Thomas Staudt (CDU). Dies geschehe „durch verlässliche Rahmenbedingungen für […] Anbieter sowie durch gezielte Programme im sozialen Wohnungsbau“. Ein generelles Verbot von Energiesperren würde Kosten verlagern und neue Ungerechtigkeiten schaffen. Gegen Zwangsräumungen sei Prävention der richtige Weg, diese würde bereits stattfinden. Mietendeckel, Kündigungsverbote oder staatlich festgelegte Energiepreise würden massiv in Marktmechanismen eingreifen und zum Rückgang von Neubeuten, also zur Verschärfung der Wohnungsknappheit führen.
AfD: Mietpreisdeckel unnötig
Der Antrag gehe an der Realität vorbei, so Tobias Rausch (AfD). Wohnen sei in der Tat ein Grund- und kein Luxusbedürfnis. Doch im Land gebe es etwa 20 Prozent Wohnungsleerstand – „Das heißt, in Sachsen-Anhalt muss niemand auf der Straße leben. […] Jeder, der Hilfe in Anspruch nehmen will, dem wird geholfen.“ Eine Mietpreisbremse brauche es in Sachsen-Anhalt nicht, da hier die Mieten weit unter dem Durchschnitt lägen. Im Bezug auf Energiesperren verwies Rausch auf die Eigenverantwortung der Bürger, eingegangene Verpflichtungen einzuhalten.
SPD: Antrag vor allem Bundessache
Auch Falko Grube (SPD) kritisierte den Antrag. 90 Prozent davon seien „reine Bundessache“. „Sie wollen, dass es Gruppen von Mieterinnen und Mietern gibt, die man niemals aus der Wohnung rauswerfen darf und die, auch wenn sie pleite sind, niemals Nebenkosten oder Strom bezahlen müssen“, warf er der Linksfraktion vor. Dennoch wolle man für eine Überweisung stimmen, denn „wir sind im Wahlkampf“. In der Liste der Forderungen unter Punkt 3 des Antrags „sind zwei Punkte drin, mit denen wir auch durch die Gegend rennen“. Konkret seien das die Themen Energiesteuer sowie CO2-Bepreisung und Klimageld.
Grüne: Zwangsräumungen riskieren Leben
„Zwangsräumungen durchzusetzen, das riskiert Menschenleben“, erklärte Susan Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Blick auf die aktuellen Temperaturen. Die im Antrag geforderte Absenkung der Stromsteuer sei richtig, reiche aber nicht. „Wir brauchen endlich das Klimageld, das Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen direkt entlastet. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen, jetzt muss die Bundesregierung handeln.“ Zum Antrag der Linken reichte die Grünenfraktion einen Änderungsantrag ein. Das geforderte Verbot von Energiesperren solle demnach auf die Wintermonate begrenzt werden, um Missbrauch durch Verbraucher zu verhindern.
FDP sieht Investoren brüskiert
Die Rede der Einbringerin Kerstin Eisenreich sei „unerträglich“, befand Andreas Silbersack (FDP) – „weil sie diejenigen, die in dieses Land investieren, einfach versuchen in den Senkel zu stellen.“ Eine Mietpreisbremse oder -Deckelung entbehre jeder Grundlage „in einem Land, wo der Leerstand 15 bis 20 Prozent“ betrage. Auch gebe es kein Land in Europa, das einen stärkeren Kündigungsschutz habe als Deutschland. Was seine Fraktion jedoch mittrage, sei die Forderung nach einer Stromsteuersenkung, weshalb man für eine Überweisung stimme.
So wurde abgestimmt
In ihrer abschließenden Rede nahm Kerstin Eisenreich Bezug auf das Thema Leerstand und erklärte, dass es für Menschen mit Schufa-Eintrag nahezu unmöglich sei, eine Wohnung anmieten zu können. In der folgenden Abstimmung stimmten alle Fraktionen bis auf die AfD für eine Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Sozialausschuss und in den Infrastrukturausschuss. Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Überweisung.

