Der Landtag von Sachsen-Anhalt öffnet am 22. September 2026 das Akkreditierungsverfahren für die journalistische Berichterstattung über die konstituierende Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2026 um 11.00 Uhr.

Die Presseakkreditierung zur konstituierenden Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt hat begonnen.
Akkreditierungsanträge müssen spätestens am 29. September 2026 um 17.00 Uhr vollständig beim Landtag von Sachsen-Anhalt eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrages. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Anträge sind ausschließlich elektronisch an LandtagPresse@lt.sachsen-anhalt.de zu richten.
Akkreditierungsberechtigt sind hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Presse-, Rundfunk-, Fernseh- und Onlinemedien. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit beizufügen. Die Akkreditierung ist personenbezogen und nicht übertragbar.
Mitglieder der Landespressekonferenz Sachsen-Anhalt e.V. sind gehalten, sich ebenfalls zu akkreditieren.
Für die Berichterstattung stehen insgesamt höchstens 150 Akkreditierungen zur Verfügung. Je Medium können grundsätzlich bis zu drei Personen akkreditiert werden. Medien, die eigene Fernsehbilder produzieren, können zusätzlich bis zu zwei Personen als technisches Begleitpersonal benennen.
Kapazitäten begrenzt: Maximal 150 Akkreditierungen
Bei einer Überzeichnung der Kapazitäten werden vollständige, die Voraussetzungen erfüllende Anträge grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Notwendiger Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens ist die Zustimmung zu einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Einwilligung ist mit entsprechendem Formular ausschließlich elektronisch an Sicherheit@lt.sachsen-anhalt.de zu richten.
Für Fernsehberichterstattung werden zudem zwölf Aufsager- und Interviewpositionen ausgewiesen. Die Vergabe von elf dieser Positionen erfolgt per Los unter den teilnehmenden Medien.
Aufgrund der begrenzten räumlichen und organisatorischen Kapazitäten ist außerdem eine Poollösung für TV und Fotos vorgesehen. Wer daran teilnehmen möchte, muss dies bereits im Akkreditierungsantrag erklären.

