Im Rahmen einer Selbstbefassung (Beantragung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte der Ausschuss für Inneres und Sport denPolizeibeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Michael Reichelt, zu Gast. Er berichtete dem Ausschuss über seine Aufgaben. Die Einrichtung dieser Stelle hatten CDU, SPD und FDP 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit sollte die interne Beschwerdestelle der Polizei in das Amt eines weisungsunabhängigen Polizeibeauftragten umgewandelt werden. Michael Reichelt trat sein Amt am 1. Juli 2025 an. Er ist im Hauptberuf Präsident des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt.
Der Polizeibeauftragte wird laut einer Verwaltungsvereinbarung auf Vorschlag des Ministerpräsidenten im Benehmen mit der Ministerin für Inneres und Sport von der Landesregierung eingesetzt. Der Beauftragte hat das unmittelbare Vortragsrecht beim Ministerpräsidenten.

Sachsen-Anhalts Polizeibeauftragter Michael Reichelt.
Der Polizeibeauftragte hat laut Verwaltungsvereinbarung nachstehende Befugnisse:
- Stellungnahmen der Referate des Ministeriums für Inneres und Sport, dessen nachgeordneten Polizeidienststellen sowie den beschwerdebetroffenen Polizeibediensteten abzufordern
- Sachakten und sonstige sachbezogene Unterlagen nach Maßgabe der in der „Richtlinie zum Beschwerdemanagement im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt“ anzufordern und einzusehen (Akteneinsichtsrecht)
- Polizeibedienstete anzuhören, soweit dies für die Prüfung der Beschwerde erforderlich ist
Zusammenarbeit mit Beschwerdestelle
Seit seinem Amtsantritt seien 19 Beschwerden bei ihm eingegangen, fünf konnten bislang abschließend bearbeitet werden, zwei ruhten wegen einer parallel laufenden Ermittlung, drei weitere stünden kurz vorm Abschluss. Unter den Beschwerden befanden sich auch drei anonym eingereichte (bzw. anonymisierte), auch sie würden bearbeitet und beispielsweise zur Stellungnahme an die betreffende Dienststelle weitergeleitet, es sei aber schwer, auf diese Weise einen umfassenden Sachverhalt aufzuklären, so Reichelt.
Die Beschwerden von extern und intern richteten sich jeweils gegen „subjektiv wahrgenommenes Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten“, so der Beauftragte. Diezentrale Beschwerdestelle für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport existiert weiter und leiste in vielen Fällen Zuarbeit, der Polizeibeauftragte stelle also eine weitere Beschwerdeinstanz dar.

