Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich mit einem Gesetzentwurf für die Schaffung von Bürgerräten in Sachsen-Anhalt ein. Per Losverfahren sollen hier Einwohnerinnen und Einwohner ausgewählt und in einer gesellschaftlich möglichst ausgewogenen Gruppe zusammengeführt werden. Sie würden dann zu einer klar umrissenen Frage- oder Themenstellung beraten und Empfehlungen an die politisch zuständigen Organe erarbeiten. Der Gesetzentwurf soll einen verlässlichen Rechtsrahmen für Bürgerräte auf kommunaler Ebene und auf Landesebene schaffen.

Die Grünen setzen sich für die Schaffung von Bürgerräten in Sachsen-Anhalt ein.
Zwei Lücken auf einmal schließen
„Unsere Demokratie ist bedroht von innen und außen“, sagte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Bevölkerung zweifle an den demokratischen Prozessen, es würden mitunter gar keine Ergebnisse mehr erwartet. „Das stimmt pessimistisch, aber ich bin auch zuversichtlich“, so Lüddemann, denn weit über 90 Prozent der Menschen fänden die Idee der Demokratie gut. „Einzig die Umsetzung hapert.“ Im Land lebten folglich keine Anti-Demokraten, sondern Demokratie-Enttäuschte. Und hier müssten neue demokratische Beteiligungswege aufgezeigt werden, die die Menschen wieder mehr einbezögen. Politik sei immer auch Ausdruck von Werten und Menschenbildern und der Fähigkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Grünen möchten „Orte echter Bürgerbeteiligung“ in Kommunen und auf Landesebene schaffen, damit würden, so Lüddemann, zwei Lücken geschlossen: die Menschen im Land in politische Entscheidungen direkt einzubeziehen und die Repräsentationslücken im Parlament.
Kommunalparlamente ad absurdum geführt
Die Hansestadt Osterburg habe in jüngster Vergangenheit bereits zwei Bürgerräte einberufen (Klima bzw. Verkehrsplanung), erinnerte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU). „Bürgerräte sind in Sachsen-Anhalt also schon heute möglich, deshalb bedarf es auch keines Gesetzentwurfs.“ Im Kern gehe es im Gesetzentwurf doch darum, die Kommunen zu verpflichten, bei bestimmten Themen (nach einem bestimmten Quorum) einen Bürgerrat einzusetzen. Den Grünen schwebe offensichtlich vor, über Bürgerräte politisch Einfluss zu nehmen. Das sei der „Weg in eine neue Räterepublik“, so Zieschang. Die gewählten kommunalen Vertretungen würden ad absurdum geführt. Sie sprach sich dafür aus, den Mandatstragenden in Stadt- und Kreistagen stattdessen Vertrauen in deren Arbeit und Entscheidungen entgegenzubringen.
Lücken und Widersprüche
Die SPD stehe für Beteilung, Mitwirkung und lebendige Demokratie, betonte Juliane Kleemann (SPD). Das Anliegen des Gesetzentwurfs sei nicht falsch, so könnten Bürgerräte tatsächlich eine gute Möglichkeit der Mitbeteiligung sein ‒ wenn das entsprechende Gesetz denn auch gut gemacht sei. Im Gesetzentwurf der Grünen steckten aber noch zu viele Lücken und Widersprüche. Entspreche es der politischen Realität, wenn Empfehlungen abgegeben worden seien und der Bürgerrat dann aufgelöst würde? Hier fehle die Anbindung bis zur Vertretungsentscheidung. Zwar sollen die Mitglieder des Bürgerrats durch ein Losverfahren versammelt werden, aber er soll zugleich auch repräsentativ, die Teilnahme wiederum freiwillig sein. „Wer nimmt dann am Ende teil?“, fragte Kleemann. Beamte, Amtsträger und Menschen in Entscheidungspositionen müssten vom Bürgerrat wegen des möglichen Interessenkonflikts im Grunde ausgeschlossen werden. Bürgerräte seien zur Legitimation unserer Bürokratie nicht notwendig, so die SPD-Abgeordnete, „aber unsere Demokratie verträgt andere Mitgestaltungsmöglichkeiten“, wenn diese entsprechend qualifiziert worden seien.
Warum der ganze Aufwand?
Und wieder brächten die Grünen einen Gesetzentwurf ein, der sich als Fortschritt tarne, aber nur ein trojanisches Pferd für mehr politische Manipulation sei, meinte Christian Hecht (AfD). Die repräsentative Demokratie solle ausgehöhlt und durch noch mehr Gremien verwässert werden. Es gebe allerdings bereits ausreichend Mittel der Mitbeteiligung, der Mehrwert des Gesetzentwurfs bleibe im Dunkeln. Auch in Sachen Datenschutz lasse der Gesetzentwurf „Bürgerräte“ zu wünschen übrig. Die Grünen versuchten, ihren politischen Einfluss in die nachparlamentarische Zeit zu retten, sagte Hecht. Wenn die Empfehlungen der Bürgerräte nicht bindend seien, warum dann der ganze Aufwand, die ganze Scheinbeteiligung?, fragte der AfD-Abgeordnete. Da sich auch die Kosten nicht abschätzen ließen, seien Bürgerräte keine Teilhabe, sondern Sabotage am Haushalt.
Gesetzentwurf braucht es nicht
Die AfD kritisiere zwar den Gesetzentwurf der Grünen, bringe aber auch selbst Anträge auf mehr Mitbestimmung ein, kritisierte Guido Kosmehl (FDP). Aber auch er sehe den Gesetzentwurf skeptisch. Laut Gesetzentwurf sollen mindestens 50 Bürgerinnen und Bürger Mitglieder in einem Bürgerrat sein, der Bürgerrat des Bundesrats zum Thema Ernährung hätte allerdings (für 84 Millionen Menschen in Deutschland) nur 160 Mitglieder gehabt, wunderte sich Kosmehl. Die Gemeinden sammelten schon jetzt Erfahrungen mit Bürgerräten, sie nutzten die Möglichkeit, wenn sie meinten, dass sie Themen so besser aufarbeiten könnten, sagte Kosmehl, aber eine Verpflichtung auf Landes- und Kommunalebene brauche es dazu nicht. Dem Gesetzentwurf zeitigte er keine großen Erfolgschancen in den Ausschussberatungen.
Abseits klassischer Parteipolitik
Bürgerräte setzten im Grunde ein zentrales Versprechen der Demokratie, um Entscheidungen nicht für die Menschen, sondern mit ihnen zu treffen, erklärte Andreas Henke (Die Linke). Der Gesetzentwurf sei ein Schritt in diese Richtung. Er bilde einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Einsetzung von Bürgerräten, sie seien indes aber kein Ersatz fürs Parlament, die Kreistage oder Stadträte, sondern ein ergänzendes Instrument, so Henke. Sie dienten der besseren Vorbereitung von Entscheidungen, die dann von den arrivierten Gremien getroffen würden. Bürgerräte könnten insbesondere für Menschen interessant sein, die sich von klassischer Parteipolitik nicht mehr angesprochen fühlten, meinte Henke. Wichtig sei, dass sie die gesellschaftliche Breite abbildeten und eine gleichberechtige Teilhabechance böten. Zu klären wären allerdings erst noch unter anderem die praktische Ausgestaltung der Auslosung, die Angemessenheit der Quoren und datenschutzrechtliche Bedenken.
Bürger versus Einwohner
Die CDU-Fraktion unterstütze immer die Wahrnehmung des Wahlrechts und eine eigene politische Kandidatur, betonte Tobias Krull (CDU), aber: „Den Gesetzentwurf sehen wir kritisch.“ Es sei zunächst nicht eindeutig, ob die angestrebten Räte aus Bürgern oder Einwohnern zusammengesetzt sein sollen, hier gebe es rechtliche Unterschiede. In der letzten Wahlperiode habe man in einer Enquete-Kommission Empfehlungen zusammengetragen, wie demokratische Elemente gestärkt und Ehrenamtliche in der Ausführung ihrer repräsentativen demokratischen Mitgestaltung nicht unnötig eingeschränkt werden könnten. Die CDU sehe die zufällige Auswahl der Mitglieder der Bürgerräte skeptisch, auch die Hürden der Einsetzung von Bürgerräten sei im Vergleich zu anderen Gremien unverhältnismäßig niedrig.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

