Alle Beschäftigten in Sachsen-Anhalt können sich pro Jahr bis zu fünf Tage freistellen lassen, um Bildungsangebote wahrzunehmen. Die Basis dafür bildet das Bildungsfreistellungsgesetz von 1998. Dieses soll nun durch ein modernes „Bildungszeitgesetz“ ersetzt werden. Eine wichtige Änderung des Gesetzentwurfs: Künftig können sich Beschäftigte auch für politische Bildungsangebote oder aufgrund einer Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen lassen. DerGesetzentwurf trifft auf geteilte Meinungen, wie eine Anhörung im Bildungsausschuss am 15. Januar 2026 zeigte.

Der Gesetzentwurf zum neuen Bildungszeitgesetz stößt aktuell noch auf geteilte Meinungen. Dies wurde auch in einer Anhörung deutlich.
„Antragsfluten“ nicht zu befürchten
„Aus unserer Sicht ist der Entwurf vor allem eines: Die längst überfällige Modernisierung eines Gesetzes aus dem Jahr 1998“, so Benjamin Gehne vom Verband für Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt. Befürchtungen vonseiten der Arbeitgeber trat er entgegen: „Nicht einmal zwei von hundert Beschäftigten im Land nehmen Bildungszeit in Anspruch“, so Gehne. „Das heißt, wir reden hier über ein reales, aber überschaubares Instrument. Nicht über ein Massenphänomen.“ Aussagen, das Bildungszeitgesetz führe zu einem Arbeitsrückgang von zwei bis vier Prozent, seien also nicht auf die gesamte Volkswirtschaft zu beziehen, sondern auf den Einzelnen, der Bildungszeit in Anspruch nehme. „Selbst wenn wir die Bildungsfreistellungsquote mit diesem Gesetz um einen Prozentpunkt steigern sollten, ändert es nur einen Bruchteil am volkswirtschaftlichen Arbeitsvolumen.“
Für Betriebe ändere sich wenig. Es bleibe ja bei fünf Tagen – die Möglichkeiten zur Übertragung in ein Volljahr würden sogar begrenzt. „Die befürchteten Antragsfluten, von denen manche reden und schreiben, lassen sich in keinem anderen Bundesland beobachten. Trotz dort teils sehr viel weitgehender Freistellungsansprüche.“ Im Kern gehe es nicht um eine Ausweitung des Anspruchs, sondern um ein sachgerechtes Update. Gehne halte es jedoch für falsch, Beschäftigte aus kleinen Betrieben im Gesetz auszuschließen. Deshalb sei eine Kompensationslösung sinnvoll, bei der kleine Betriebe vom Land finanziell entschädigt würden, sollten Beschäftigte Bildungszeit nehmen. „Das ist in anderen Bundesländern Praxis.“ Auch plädiere man dafür, die Träger-Anerkennung auf weitere Gruppen auszuweiten – „das erspart uns allerlei Einzelbeantragungen.“
Arbeitgeberverband gegen aktuellen Entwurf
„Das neue Bildungszeitgesetz belastet die regionale Wirtschaft in einer ohnehin angespannten Lage zusätzlich“, so Katja Albrecht, Referentin für Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik im Verein „Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt“ (AWSA). Die gesetzliche Bildungszeit von fünf Tagen pro Jahr führe zu einem Verlust an Arbeitsvolumen von etwa zwei Prozent, bei vollem Gehalt. Für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten könne dies existenzbedrohend sein. Durch die Ausweitung des Gesetzes auf politische und ehrenamtliche Bildung werde eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe einseitig in die Sphäre der Unternehmen verlagert. „Die Vermittlung politischer Grundbildung und die Unterstützung des Ehrenamts sind Aufgaben des Staates und sollten dort auch stattfinden.“ Der bürokratische Aufwand werde durch das neue Gesetz erheblich steigen, warnte Albrecht. „Unternehmen müssen mehr Anträge prüfen, Nachweise verwalten und in Zweifelsfällen den Beirat für Bildungszeit anrufen.“ Der Verband AWSA lehne den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form deshalb ab. „Die Ziele lebenslanges Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und Fachkräftesicherung werden bereits durch die bestehenden betrieblichen Weiterbildungsangebote und das bestehende Gesetz erreicht.“
Zahlreiche Stimmen waren vertreten
Neben den beiden zitierten Interessenvertretern bekamen auch weitere Personen die Gelegenheit, sich zu äußern. Darunter Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, von IHK und Handwerkskammern, vom Deutschen Gewerkschaftsbund, vom Landessportbund, aus der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Auch Vertreter des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes und der Landesverband der Volkshochschulen konnten zum Thema sprechen.

