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Plenarsitzung

Anhörung zu digitalem Schülerausweis

Soll Sachsen-Anhalt einen digitalen Schülerausweis einführen? Dies fordert die Fraktion AfD in einem Antrag, zu dem am 19. Februar 2026 eine Anhörung im Bildungsausschuss stattfand. Dabei ging es auch um einen Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser sieht ebenfalls die Einführung eines digitalen Schülerausweissystems vor.

Jemand hält ein Smartphone, darüber der Schriftzug "Anhörung zum Thema „Digitaler Schülerausweis“ (Anträge der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)"

Soll Sachsen-Anhalt einen digitalen Schülerausweis einführen? Eine Anhörung im Bildungsausschuss machte deutlich, dass es bei diesem Vorschlag einiges zu bedenken gibt.

Kommunen stellen Frage nach Verwaltungsaufwand

Man stehe der Idee offen gegenüber, habe aber aktuell noch eine gewisse Skepsis, so Inga Otte-Sonnenschein von den kommunalen Spitzenverbänden. „Es gibt zahlreiche offene Fragen und Herausforderungen, die zunächst geklärt werden müssen, bevor eine solche Maßnahme sinnvoll umgesetzt werden kann.“ Langfristige Tragfähigkeit statt kurzfristiger Umsetzung solle hier die Prämisse sein. Im Schulbetrieb sei die Bedeutung des Schülerausweises überschaubar. 

Zu klären sei auch, wie sich eine Lösung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand realisieren lasse, oder wer für laufende Kosten aufkomme, die für Betrieb, Support und Aktualisierungen anfielen. Auch Teilhabe sei eine wichtige Frage: „Wie wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu der Lösung haben, unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation? Speziell in Zeiten der Diskussion um Handyverbote an Schulen.“ Otte-Sonnenschein mahnte vor der Gefahr eines „Wildwuchses“, der entstehen könne, falls für ein solches Vorhaben kein rechtlicher Rahmen und kein Gesamtkonzept entwickelt werde.

Datenschutz bei Anbietern nicht transparent

Maria Christina Rost, Landesbeauftragte für den Datenschutz, erklärte, dass es zwar Anbieter für digitale Schülerausweise gebe, bei diesen jedoch unklar sei, ob und wie diese die zahlreichen datenschutztechnischen Anforderungen erfüllen würden. Rost nannte eine Vielzahl an Anforderungen, die erfüllt sein müssten, unter anderem eine Transportdatenverschlüsselung, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Administratoren sowie die Gewissheit, dass Daten nicht an Dritte weitergeleitet werden und dass kein Tracking des Nutzerverhaltens stattfinde.

Schülerrat: Chancengleichheit ist wichtig

„Ein moderner, digitaler Schülerausweis kann den Schulalltag sinnvoll unterstützen“, erklärte Lucienne Balke, Vorsitzende des Landesschülerrats. Die Idee eines digitalen Schülerausweises sehe man grundsätzlich als sinnvoll. Jedoch sei es wichtig, bei der Ausgestaltung auf Chancengleichheit zu achten. Der Antrag der AfD berücksichtige unzureichend, dass nicht alle Schüler gleichermaßen Zugang zu digitalen Endgeräten hätten oder diese nutzen könnten. „Gerade jüngere Kinder oder SchülerInnen aus sozial schwächeren Familien dürfen nicht durch eine digitale Lösung benachteiligt werden.“ Der Antrag der Grünen setze dort an und stelle die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in den Fokus, etwa durch die Schaffung einer gleichwertigen analogen Alternative zum digitalen Schülerausweis. Auch soziale, altersbedingte und inklusive Aspekte würden im Grünen-Antrag konsequent berücksichtigt, weshalb der Landesschülerrat diesen als den geeigneteren von beiden ansehe.

Elternrat: Antrag instrumentalisiert Probleme

„Abseits aller technischen, finanziellen, organisatorischen Details zeigt bereits der gesunde Menschenverstand, dass die aktuellen Gegebenheiten keinerlei Spielraum für die Entwicklung eines Schülerausweises bieten, der eine derart breite Palette an Funktionen abdecken soll“, kritisierte Thomas Senger vom Landeselternrat. „Die dafür notwendige Infrastruktur, die personellen Kapazitäten und die einheitlichen Standards existieren schlicht nicht. Würde man ihn auf digitale Basisfunktionen reduzieren, bliebe er ein kostspieliges Prestigeprojekt ohne echten Mehrwert. Funktional kaum unterscheidbar von den Schülerkarten, die heute bereits ausgegeben werden.“ Unter diesen Bedingungen sei ein digitaler Schülerausweis nicht verantwortbar. Der Antrag sei ein politisches Ablenkungsmanöver. Reale Probleme würden damit nicht gelöst, sondern instrumentalisiert. „Was unser Bildungssystem braucht, sind keine symbolischen Projekte, sondern belastbare Grundlagen, einheitliche Standards, funktionierende Infrastruktur, ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung. Alles andere bleibt Inszenierung.“

Bildungsminister: Warten auf Bundeslösung aus dem Koalitionsvertrag

Angesichts der vielen angedachten Nutzungsmöglichkeiten, die in den Anträgen vorgesehen seien, gebe es noch einige Klärungsbedarfe, sagte Bildungsminister Jan Riedel (CDU). „Nicht alle Schüler besitzen ein Smartphone“, griff er etwa die Stellungnahme des Schülerrats auf. Auch müssten technische Aspekte mit Schulträgern abgeklärt werden, um die Nutzung der Zusatzfunktionen zu ermöglichen. Hier gebe es unterschiedliche technische Gegebenheiten bei den verschiedenen Schulen. Man müsse schauen, „dass wir nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen“.

Schulrechtlich gebe es jedoch keine Vorgaben, die einem digitalen Schülerausweis grundlegend entgegenstünden, solange der Datenschutz gewahrt sei. Allerdings, so erinnerte Bildungsminister Riedel, sehe der Bundes-Koalitionsvertrag bereits die Einführung einer „zwischen den Ländern kompatiblen datenschutzkonformen Schüler-ID“ vor, die Teil eines bundesweiten Bildungsverlaufsregisters sein solle.

In Anbetracht dessen stellte Riedel die Frage, ob eine „Insellösung“ auf Landesebene, wie sie der Antrag vorsehe, dieser Strategie entgegenwirken würde. Eine Abfrage habe ergeben, dass viele andere Bundesländer ebenfalls auf einen Vorstoß des Bundes warteten – kein Bundesland plane derzeit einen eigenen digitalen Schülerausweis. „Wir halten die Bestrebungen der Bundesregierung, hier deutschlandweite Lösungen zum Tragen zu bringen, für den richtigen Ansatz.“