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Plenarsitzung

AfD will Täter-Details auf Polizeiwebsites

Auf Antrag der AfD-Fraktion sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine gesetzliche Regelung in die Strafprozessordnung einzuführen, damit Name, Anschrift und Foto von wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilten Pädophilen auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden dürfen.

Symbolbild: eine gesuchte Information wird auf einer Website nicht angezeigt.

Sollen persönliche Informationen von pädophilen Straftätern öffentlich auf den Polzeiwebsites einsehbar sein? Die AfD verlangt: ja.

Pädophile würden sich tagtäglich Zugang zu Kindern verschaffen, meist mit der Masche als „netter Onkel von nebenan“, erklärte Matthias Büttner (AfD, Staßfurt). In seiner Heimatstadt hätte er leider selbst als Junge Bekanntschaft mit einem Pädophilen machen müssen, den er kürzlich als Erwachsenen an einem See im Kinderbereich wiedergesehen habe. Ziel des Antrags seiner Fraktion sei es, zu verhindern, dass sich Pädophile an Kindern vergreifen würden.

In den USA gebe es bereits Internetseiten, auf denen man schauen könne, ob ein verurteilter Pädophiler in der Gegend wohnt. In Polen beispielsweise würden verurteilte Pädophile zwangsweise kastriert. „Dagegen bleibe Deutschland leider ein Paradies für Pädophile“, meinte Büttner. Seiner Ansicht nach müssten die Rechte der Eltern und Kinder höher eingestuft werden als die von verurteilten Pädophilen, deswegen warb er um Unterstützung für den AfD-Antrag.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) sprach in Vertretung für Justizministerin Franziska Weidinger. Es sei richtig, dass es in der Gesellschaft teilweise Empörung darüber gebe, wenn ein verurteilter Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe rückfällig werde. Der Antrag der AfD-Fraktion sorge jedoch für Bedenken. Die Veröffentlichung der Daten sei verfassungsmäßig nicht erlaubt, zudem würden die Wiedereingliederungschancen verschlechtert. Die Resozialisierung diene auch dem Schutz der Gemeinschaft, eine Stigmatisierung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft könnten dagegen schwere Schäden bei den Verurteilten hervorrufen. Daher lehne die Justizministerin den vorliegenden Antrag ab, fasste die Innenministerin zusammen.

Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) meinte, tatsächlich gehe es der AfD-Fraktion darum, an die Haft eine zweite Bestrafung anzufügen, einen Mob aufzuhetzen und dem Rachegedanken Raum zu geben. Denn wenn es wirklich darum ginge, Kinder vor Angriffen zu schützen, dann sei ein anderer Weg nötig, so der Grünen-Abgeordnete. Täglich würden 48 Kinder Opfer von Gewalt, dazu käme sicher noch eine Dunkelziffer. „Wer Kinder schützen will, der muss sie stark und im Umgang mit dem eigenen Körper sicher machen.“ Zudem sei es wichtig, sie mit den Gefahren im Internet vertraut zu machen und Schutzstrategien zu erläutern. 

Anders als die AfD-Fraktion hält er Aufklärung bereits im frühen Kindesalter für sehr wichtig, damit Kinder wüssten, wie sie Grenzen setzen könnten. Für pädophile Männer brauche es Angebote, wie sie nicht zu Tätern würden und keine Online-Plattform zur Überwachung. „Jeder potenzielle Täter, der sich helfen lässt, ist ein Gewinn für die Sicherheit von Kindern im Land.“ Zudem müssten Fachkräfte weitergebildet werden, um adäquat reagieren zu können. Die Täter an den Pranger zu stellen, würde das Gegenteil bewirken.

Die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und FDP verzichteten auf ihren Redebeitrag. 

Abschließend hatte Matthias Büttner (AfD) noch einmal das Wort. Er zeigte sich entsetzt, dass die genannten Fraktionen auf die Debatte verzichteten. Das mache deutlich, dass ihnen am Kinderschutz überhaupt nichts liege. Man könne sich ja inhaltlich über den Antrag streiten, aber einfach nicht zu sprechen und keinerlei Verbesserungsvorschläge zu machen, spreche für sich. Es gebe offenbar kein Interesse daran, Pädophilen das Handwerk zu legen. Die Fraktionen wollten totschweigen, was hier passiere und Kindern nicht helfen, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

Am Ende der Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.