Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Gerechtigkeit bei DDR-Renten herstellen

Seit der Einführung der Stiftung zum Fonds der Bundesregierung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler/innen habe für die Landesregierung die Möglichkeit bestanden, der „Stiftung Härtefallfonds“ beizutreten, erinnert die Fraktion Die Linke. Nur überschaubar wenige Anträge aus Sachsen-Anhalt seien positiv beschieden worden. In einer Aktuellen Debatte wollte Die Linke darüber diskutieren, dass der Härtefallfonds in der bestehenden Form die inakzeptablen Kürzungen und Streichungen der Rentenansprüche bei der Rentenüberleitung weder ausgleiche noch einer Kompensierung habe gerecht werden können.

Eine Rentnerin zählt das wenige ihr zur Verfügung stehende Geld.

Eine Rentnerin zählt das wenige ihr zur Verfügung stehende Geld.

„Keine Zeit mehr zu warten“

Ihre Fraktion habe das Thema in den letzten zwei Jahren regelmäßig ins Plenum eingebracht, „denn Leben und Arbeit in der DDR ist genauso viel wert wie in der Bundesrepublik“, betonte Monika Hohmann (DIE LINKE). Erst durch die Anerkennung ihrer Abschlüsse, würden DDR-Facharbeiter auf ein ähnliches Rentenniveau kommen wie ihre Kollegen aus den alten Bundesländern. Bis heute sei Sachsen-Anhalt der Stiftung Härtefallfonds jedoch nicht beigetreten. Das Argument des Ministerpräsidenten sei immer gewesen, er wolle keinen Alleingang. Mittlerweile seien aber bereits drei ostdeutsche Bundesländer beigetreten, meinte Hohmann. „Man könnte meinen, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern eine biologische Klärung bevorzugen“, weil einige Antragsteller bereits gestorben seien.

Demnach hätten rund 2 100 Rentner/innen aus Sachsen-Anhalt Anträge gestellt, wovon gerade einmal 93 bewilligt und gleichzeitig 251 Anträge abgelehnt worden seien (Stand: 26. Januar 2024). Dies beweise, „dass der Härtefallfonds in der bestehenden Form die inakzeptablen Kürzungen und Streichungen der Rentenansprüche bei der Rentenüberleitung weder ausgleicht noch diesen gerecht werden konnte“. Jede Menge Geld aus dem Fonds bleibe auch bundesweit liegen, so Hohmann. Das biete noch einmal die Chance, auch auf Bundesebene über einen Gerechtigkeitsfonds nachzudenken, „damit wir wenigstens ein bisschen Gerechtigkeit hinbekommen“.

„Nach einer Lösung suchen“

Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) unterstrich, ja es sei zutreffend, dass Sachsen-Anhalt dem Härtefallfonds nicht beigetreten sei. Die Ausgestaltung der Stiftung werde von der Landeregierung auch in der Rückschau immer noch kritisch gesehen. Dies betreffe die finanzielle Ausstattung, die geforderte Beteiligung der Länder sowie die Kriterien für die Antragstellung. Zudem müsse hinterfragt werden, ob eine Einmalzahlung der richtige Weg sei. Daher wolle man nach einer Lösung suchen, die auch andere Anspruchsgruppen einbeziehe. Sachsen-Anhalt sei zudem kein Ausreißer was die geringe Bewilligungsquote angehe, auch in anderen Bundesländern seien diese mit 20 bis 30 Prozent sehr niedrig.

„Es besteht weiter Handlungsbedarf“

„Rentenrecht ist Bundesrecht und muss auch dort geregelt werden“, erklärte Tobias Krull (CDU). Entsprechend hätten sich auch die ostdeutschen Länderchefs geäußert, die Finanzierung des Härtefallfonds müsse allein vom Bund erfolgen. Krull räumte ein, dass es bei der Ost-West-Rentenüberleitung zu einigen Härtefällen gekommen sei, um die jeweiligen Lebensleistungen zu würdigen. Er kritisierte vor allem, dass das Stiftungsgeld um die Hälfte gekürzt worden sei: Zunächst war eine Milliarde Euro geplant, am Ende waren es nur noch 500 000 Millionen. Grundsätzlich gelte, dass beim Thema Rentenangleichung weiterhin Handlungsbedarf bestehe, so Krull.

„Rente muss zum Leben reichen“

Daniel Rausch (AfD) fragte, warum die verschiedenen Rentensysteme der DDR nicht in das bundesdeutsche System überführt worden seien. 34 Jahre nach der Widervereinigung sei es zu spät, um wirklich Gerechtigkeit herzustellen. „Dass der Härtefallfonds keine Gerechtigkeit in der Frage schaffen konnte, war von vornherein klar.“ Wie könne es sein, dass der Wohnort darüber entscheide, welche Rentenhöhe die Bürger am Ende bekämen? Das sei dem Bürger nicht zu erklären, „weil es einfach ungerecht ist“, so Rausch. An der Kernforderung der AfD habe sich unterdessen nichts geändert: „Die Rente muss zum Leben reichen!“ Daher müsse der Staat die Rentenkassen fitmachen, dazu brauche man mehr Einzahler in die gesetzliche Rentenkasse. „Wir Politiker sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen!“

„Nur jeder vierte Antrag genehmigt“

„Es ist sehr bedauerlich, dass durch die Wiedervereinigung bestimmte Lebensleistungen nicht ausreichend gewürdigt wurden“, konstatierte Konstantin Pott (FDP). Über den Härtefallfonds könne man in Sachsen-Anhalt eine Einmalzahlung von 2 500 Euro erhalten. In Sachsen-Anhalt sei nur jeder vierte Antrag genehmigt worden. Auch er finde es bedauerlich, dass man von dem vom Landtag beschlossenen Prüfauftrag zum Härtefallfonds nichts mehr gehört habe. Auch er plädierte dafür, dass das Rentensystem zukunftsfähig gemacht werden müsse.

„Noch offene Wunde der Wiedervereinigung“

Viele ostdeutsche Rentnerinnen erlebten eine „Abwertung ihrer Lebensleistung und stehen am Lebensende nicht selten vor einer prekären wirtschaftlichen Situation“, erklärte Susann Sziborra-Seidlitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung auszuräumen, sei eine Aufgabe aller politischen Ebenen und für den gesellschaftlichen Frieden. Es sei mehr Engagement des Landes nötig. Bei der hohen Ablehnungsquote im Rahmen des Härtefallfonds müsse der Bund seine Kriterien noch einmal überdenken, so Sziborra-Seidlitz. Die Definition von Anspruchsberechtigung sei offenbar zu eng gefasst. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die bereitgestellten Gelder auch ausgezahlt würden. Die Rentenungerechtigkeit sei eine noch offene Wunde des Wiedervereinigungsprozesses, die geschlossen werden müsse.

Mehr Einzahlende in die Rentenkasse

Wieder einmal müsse der Landtag über die Ungerechtigkeit der Rentenüberleitung für zahlreiche Berufsgruppen aus der DDR diskutieren, weil seinerzeit erworbene Renten-Zusatzleistungen verlorengegangen und nicht ersetzt worden seien, erklärte Dr. Katja Pähle (SPD). Allein das Konstrukt des Härtefallfonds habe nicht dafür sorgen können, dass die Bedürfnisse der Empfängerinnen und Empfänger hätten befriedigt werden können. Die finanziellen Bedingungen im Bund seien nicht gerade besser geworden, trotzdem sollte an der Idee des Gerechtigkeitsfonds festgehalten werden, meinte Pähle. Die Landesregierung sollte eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Das gesetzliche Rentensystem sei stark und belastbar, es sei das Rückgrat für die überwiegende Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik, so die SPD-Abgeordnete. Es müsse jedoch an neue Herausforderungen angepasst werden, vor allem angesichts des demographischen Wandels. Pähle sprach sich dafür aus, die wirtschaftlich Stärksten zur Finanzierung der gesetzlichen Rente mitheranzuziehen. Es bedürfe einer deutlichen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns und mehr tarifgebundener Arbeit.

Im Anschluss an die Aktuelle Debatte wurden wie gewohnt keine Beschlüsse zur Sache gefasst.