Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Abschiebehaftgesetz war Thema im Plenum

17. Dez. 2025

Zukünftig sollen ausreisepflichtige Personen, für die Abschiebungshaft angeordnet wurde, in einer landeseigenen Anstalt untergebracht werden. Eine entsprechende Einrichtung lässt das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz derzeit im Eisleber Ortsteil Volkstedt bauen. Damit diese wie geplant im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen könne, bedürfe es neuer rechtlicher Rahmenbedingungen, so die Landesregierung. Ihr Gesetzentwurf vom September 2025 soll die nötige Rechtsgrundlage schaffen. Dieser wurde am Dienstag, 16. Dezember 2025, zum zweiten Mal im Plenum beraten.

Symbolbild mit einer Akte, auf der "Abschiebeverfahren" steht

Das Land Sachsen-Anhalt plant eine eigene Abschiebehafteinrichtung.

Zu Beginn der Debatte erstattete Guido Kosmehl (FDP) Bericht und erläuterte kurz den Gesetzentwurf und seinen bisherigen Erarbeitungs- und Beratungsverlauf. Ziel des Entwurfs seien „die landesrechtlichen Regelungen zu Abschiebeeinrichtungen sowie zu Maßnahmen zur Vorbereitung und Sicherung von Abschiebungen“, so Kosmehl.

Innenministerin: Klare Vorgaben für die Haft

„Mit dem Abschiebungssicherungsgesetz soll eine eigenständige landesrechtliche Grundlage für den Vollzug von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam geschaffen werden“, so Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). Es enthalte „klare Vorgaben und Standards für die Vollzugsgestaltung.“ Dazu gehöre etwa der Grundsatz der Einzelunterbringung und eng begrenzte Einschlusszeiten. Es gehe darum, ein sicheres und geordnetes Umfeld für Untergebrachte und Bedienstete zu schaffen.

AfD kritisiert Haftbedingungen als zu komfortabel

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf übte Oliver Kirchner (AfD). Er zitierte verschiedene Rahmenbedingungen, die der Gesetzentwurf für Untergebrachte vorsieht – etwa das Zurverfügungstellen von Hygieneartikeln, den Zugang zu Rundfunkangeboten und das Schaffen von Freizeitmöglichkeiten. Die Landesregierung habe vermutlich „etwas falsch verstanden“, so Kirchner. „Sie müssen es abgelehnten Asylbewerbern und ausländischen Straftätern so ungemütlich wie möglich machen, damit sie Deutschland endlich verlassen.“

SPD: Auch in Abschiebehaft gilt die Menschenwürde

Kritik von Seiten der AfD und von den anderen Oppositionsfraktionen wertete Rüdiger Erben (SPD) als Zeichen dafür, „dass wir ziemlich viel mit dem Gesetz richtig machen“. Rechtsstaatsprinzip und Menschenwürde würden auch in einer solchen Einrichtung gelten. Gleichzeitig „gehört es auch dazu, dass wir wirksame Mittel und Instrumente haben, um bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Und deswegen brauchen wir eben diese Einrichtung.“ Das vorliegende Gesetz sei eine Art Hausordnung für die geplante Einrichtung. Die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams selbst sei bundesgesetzlich vorgeschrieben. Es gehe entsprechend nicht darum, diese zu erweitern.

Linke: Schwerer Eingriff in Grundrechte

Der Gesetzentwurf, so Andreas Henke (Die Linke), greife schwerwiegend in die Grundrechte und die Freiheit von Menschen ein, die keine Straftat begangen hätten. Aus diesem Grund lehne die Fraktion die Linke ihn ab. Die Landesregierung begründe das Gesetz mit mehr Effizienz und einer höheren Erfolgsquote bei Abschiebungen – „doch wenn es um Grundrechte geht, darf Effizienz nicht das Maß aller Dinge sein. Henke kritisierte außerdem, dass verschiedene Forderungen von Interessenverbänden nicht im Gesetzentwurf zu finden seien – etwa die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle.

CDU: Haft nötig, um Vertrauen in Rechtsstaat zu wahren

„Wir wollen nicht mehr abhängig sein von anderen Bundesländern“, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Deshalb wollen man mit dem Gesetz den Betrieb einer landeseigenen Einrichtung ermöglichen. Ingewahrsamnahme sei nötig, um abgelehnte Asylbewerber in ihr Heimatland zurückkehren zu lassen, wenn diese die Ausreise nicht freiwillig anträten. „Denn ansonsten verliert der Rechtsstaat das Vertrauen der Bevölkerung.“

Grüne: Einrichtung ist Steuerverschwendung

Bei der Abschiebehaft gehe es um keine Schwerkriminellen, so Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es gehe um Menschen, „die zum Teil seit Jahren hier leben, Familien gegründet haben, Kinder großziehen, Freundschaften pflegen, Arbeit leisten und gebraucht werden. Menschen, die häufig mehr mit Deutschland verbunden sind als mit ihrem Herkunftsland.“ Auch kritisierte Striegel die Kosten. Noch vor Beginn der Bauarbeiten hätten diese bei über 1,2 Millionen Euro pro Haftplatz gelegen. „Das ist keine pragmatische Haushaltsführung, das ist Steuerverschwendung.“ 

FDP: Haft vermeidbar

„Diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, haben kein Recht mehr, sich in Deutschland aufzuhalten“, so Guido Kosmehl (FDP). „Und deshalb müssen sie Deutschland verlassen.“ Abschiebegewahrsam sei jederzeit durch eine freiwillige Ausreise vermeidbar. Aber, so Kosmehl in Richtung AfD, die Abschiebehaft sei keine Justizvollzugshaft, entsprechend sei es legitim, dass den Betroffenen gewisse Erleichterungen gewährt würden.

So wurde abgestimmt

Nach der Debatte wurde über den Gesetzentwurf abgestimmt. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen stimmten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Die Fraktion AfD enthielt sich. Der Gesetzentwurf wurde somit angenommen.