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Plenarsitzung

Parlamentsbetrieb in Zeiten von Corona

14. Apr. 2020

Zwar sah es zu Beginn der Corona-Krise eine kurze Zeitlang so aus, aber auch Sachsen-Anhalt blieb von der stark ansteckenden Lungenkrankheit nicht verschont. Mit Stand vom 15. April 2020 waren hierzulande 1 240 mit dem Virus infiziert. 144 Personen werden im Krankenhaus behandelt. 26 Menschen sind an den Folgen ihrer Erkrankung gestorben. Nach Schätzungen sind bisher 788 Personen wieder genesen. Angaben zur Genesung sind nicht meldepflichtig. Den Schätzungen liegt daher eine Formel zugrunde, in der leichte und schwere Krankheitsverläufe mit unterschiedlichen Genesungszeiten berücksichtigt werden, so das Sozialministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Landtag wird auf die Einhaltung der Sicherheitsgebote geachtet. Ein Teil der Ausschusssitzungen findet beispielsweise als Telefon- oder Videokonferenz statt. Foto: Landtag

Angesichts der aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie hatte der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt am 17. März 2020 mehrheitlich eine Reihe von Entscheidungen im Sinne der nachhaltigen Gewährleistung der Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments getroffen. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch begründet diese Maßnahmen mit der Verantwortung des Parlaments, als Gesetzgebungsorgan auch in Zukunft handlungsfähig bleiben zu müssen.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch erklärt, wie sich ihr Arbeitsallteg durch das Corona-Virus verändert hat.Youtube


Sicherheitsstab berät das weitere Vorgehen

Bevor der Ältestenrat des Landtags am Montag, 20. April 2020, wieder zusammentritt, wird der von der Landtagsverwaltung eingerichtete Sicherheitsstab bereits am Donnerstag, 16. April 2020, per Videokonferenz zusammenfinden, um das weitere Vorgehen bezüglich der Arbeitssituation im Parlament und dessen Verwaltung zu beraten.

Nach wie vor gehe es darum, die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen und Verantwortung für alle Menschen, die im Landtag tätig sind, aber auch für die Besucherinnen und Besucher zu übernehmen. Es gelte, die Infektionsketten zu unterbrechen und somit – wie auch in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – der Ausbreitung des Virus entgegenwirken.

Aktuell gilt im Landtagsgebäude ein eingeschränktes Zutrittsrecht. Ausgenommen sind Personen mit zulassungsfreiem Zutritt (Mitglieder des Landtags, der Landesregierung und des Landesverfassungsgerichts, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, Mitglieder der Landespressekonferenz). Die Landtagsbibliothek ist für den Besucherverkehr geschlossen. Auch für Besuchergruppen ist der Landtag gesperrt.

Ausschüsse nutzen Telefon- und Videokonferenzen

In den vergangenen Wochen haben bereits einige Ausschüsse des Landtags die Möglichkeit genutzt und ihre Ausschusssitzungen als Telefonkonferenzen durchgeführt. Über einen Zugangscode werden dabei alle Mitglieder des Ausschusses – quasi in einer Leitung – miteinander verbunden. Die Telefonkonferenz wird als Audiodatei aufgezeichnet und der stenografische Dienst des Landtags fertigt anhand der Aufnahme einen schriftlichen Bericht an. Diese Arbeitsweise wird auch in dieser Woche fortgesetzt. Außerdem wird es am Mittwoch, 15. April 2020, die erste Videokonferenz eines Ausschusses geben.