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Plenarsitzung

Nachtragshaushalt ist beschlossene Sache

02. Apr. 2020

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat nach intensiven Beratungen das Gesetz zum Nachtragshaushalt verabschiedet. Es war zur Abfederung der Corona-Folgen notwendig geworden. Außerdem werden die Personalratswahlen der Landesbediensteten verschoben.

500 Millionen Euro mehr Geld wird die Landesregierung mit Billigung des Landtags als Nachtragshaushalt bereitstellen. Foto: Archiv

500 Millionen Euro „extra“

Die Landesregierung legte dem Landtag am 30. März 2020 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes vor. Beispielsweise sollen zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie die Mittel der Steuerschwankungsreserve entnommen und im Landeshaushalt vereinnahmt werden. Insgesamt 500 Millionen Euro werden zusätzlich in den Haushalt aufgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen hatte nach der Einbringung des Gesetzentwurfs zügig getagt und legte nun am 2. April 2020 bereits seine Beschlussempfehlung vor, die die Annahme des Nachtragshaushaltsgesetzes vorsieht. Bei der Abstimmung sind alle Abgeordneten diesem Ansinnen auch gefolgt. Der Nachtragshaushalt kann somit wirksam werden. Zwei Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE (s. u.) fanden dagegen keine Mehrheit im Parlament.

Drei Regelungen in einem Artikelgesetz

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten am 30. März 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den gleich drei Gesetze beschlossen bzw. geändert werden sollen: die Verschiebung der Personalratswahlen 2020, das Gesetz über die Verkündung von Verordnungen sowie zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt.

Aufgrund der Corona-Krise müssen die Personalratswahlen im Jahr 2020 verschoben werden, weil Vorbereitungshandlungen und die Durchführung der Wahlen derzeit nicht möglich seien, so die Landesregierung.

Im zweiten geht es um eine flexiblere Möglichkeit der Ausfertigung und Verkündung beschlossener Gesetz in Zeiten einer Krise wie der Corona-Krise.

Bei der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes geht es um die Schaffung einer Notbekanntgabe von Allgemeinverfügungen. Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem Landtag, das Artikelgesetz in leicht veränderter Fassung anzunehmen. Dem sind die Abgeordneten auch gefolgt.