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Plenarsitzung

Landtag beschließt neues Hochschulgesetz

07. Mai. 2020

Nach langen Verhandlungen hat der Landtag ein neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen. Universitäten wird es unter anderem erleichtert, sich an Start-Ups zu beteiligen. Gebühren für Langzeitstudenten werden abgeschafft. Aufgrund der Corona-Pandemie wird den Hochschulen zudem ermöglicht, dass ihre Gremien auch online tagen dürfen und trotzdem beschlussfähig sind.

Blick auf den Universitätsplatz in Halle. Foto: Norbert Kaltwasser

Als Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, erklärte Jens Kolze (CDU), die von der Landesregierung vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt solle der weiteren Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes dienen, darüber hinaus der Erweiterung ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten, der verbesserten Partizipation aller Hochschulmitglieder an Entscheidungen, der Verbesserung von Studium und Lehre und der Förderung der Chancengleichheit, insbesondere auch beim Zugang zu Promotionen. Nach mehreren Beratungen und einer öffentlichen Anhörung hatte der Ausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsah.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) betonte: „Sachsen-Anhalt bekommt ein hochmodernes Hochschulgesetz“, der Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt werde gestärkt, wettbewerbsfähig und zukunftssicher gemacht. Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes sei beispielsweise „mehr Autonomie und Eigenverantwortung für die Universitäten“. Bei der Gewinnung von Spitzenwissenschaftlern müsse man schnell sein, daher setze man auf so wenig Bürokratie wie möglich. Zudem solle es jungen Menschen erleichtert werden, an Hochschulen Start-ups zu gründen. Insbesondere nach der Corona-Pandemie werde dies bitter nötig werden, um Arbeitsplätze zu schaffen, erklärte Willingmann.

Das neue Hochschulgesetz bringe nur „marginale Veränderungen“. Nichts von dem, was man hätte ändern müssen, sei geändert, worden, kritisierte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Er nannte beispielsweise folgende Stichpunkte: Studienakkreditierungen, Bologna-Prozess, Gängelung durch Zielvereinbarungen. „Das ganze [Gesetz] ist ein Haufen Firlefanz, nichts als Beschäftigungstherapie“, so der AfD-Abgeordnete. Außerdem kritisierte er die Kompetenzerweiterung der Gleichstellungsbeauftragten und die, seiner Ansicht nach, damit verbundene Benachteiligung von Männern bei Stellenvergaben. Die AfD lehne diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich ab, so Tillschneider.

Dr. Katja Pähle (SPD) unterstrich, dass das Gesetz eine deutliche „sozialdemokratische Handschrift“ trage und verwies unter anderem auf Verbesserungen bei „prekären Arbeitsverhältnissen“ an Hochschulen. Hier solle ein deutliches Zeichen der Veränderung gesetzt werden. Ebenfalls gestärkt worden seien die Bereiche Gleichstellung und Inklusion. Pähle zeigte sich zudem froh darüber, dass die Langzeitstudiengebühren zukünftig wegfallen werden. Hochschulpolitik sei keine Politik der schnellen Entscheidungen, sondern es brauche den Blick für langfristige Perspektiven. Diesem Grundsatz werde das neue Hochschulgesetz gerecht.  

„Es hätte schlimmer kommen können, aber der große Wurf ist auch nicht gelungen“, so das Fazit von Hendrik Lange (DIE LINKE). Es gebe gute Ansätze, bei einigen Themen hätte der Gesetzentwurf jedoch noch weiter gehen können. Lange verwies in dem Zusammenhang auf den Änderungsantrag seiner Fraktion. Der sieht unter anderem die Abschaffung der Zweitstudiengebühren vor, zudem sollten Lehrbeauftragte ebenso vergütet werden wie die Angestellten. Seiner Ansicht nach seien die Hauptaufgaben der Hochschulen Forschung und Lehre, sie sollten nicht zu Wirtschaftsunternehmen werden. Es bleibe abzuwarten, ob die vorgenommenen Änderungen das Gründungsgeschehen tatsächlich stimulierten.

Ein grundsätzlicher Gedanke des neuen Gesetzes seien die Verbesserungen der Studienbedingungen gewesen, dies sei durch verschiedene Maßnahmen gelungen, resümierte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Zudem sollte die Autonomie der Hochschulen gestärkt werden, beispielsweise bei der Berufung von Professoren. Aufgrund der Corona-Pandemie werde den Hochschulen zukünftig ermöglicht, dass ihre Gremien online tagen dürften und trotzdem beschlussfähig seien. Meister sagte weiter, natürlich hätten die Grünen durchaus noch mehr gewollt und gewagt, dennoch könne sich das vorliegende Hochschulgesetz sehen lassen.

Jens Kolze (CDU) erläuterte abschließend als Redner für seine Fraktion, dass die Beratungen über das neue Hochschulgesetz nicht einfach gewesen seien. Es habe sich jederzeit um eine „Abwägung zwischen Freiheit und Verantwortung“ für die Hochschulen gehandelt. Dieser Spagat sei, nach Ansicht von Kolze, geschafft worden. Deshalb werde das neue Hochschulgesetz zum neuen Semester in Kraft treten. Für seine Fraktion sei die engere Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes gewesen. In puncto Abschaffung von Langzeitstudiengebühren sei Sachsen-Anhalt nun den meisten anderen Bundesländern gefolgt.

Am Ende der Debatte wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt und der Gesetzentwurf zum neuen Hochschulgesetz beschlossen.