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Plenarsitzung

Keine Erweiterung der Bauvorlageberechtigten

03. Jul. 2020

Dem Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt sind mehr als 1 000 Eingaben zum Thema der Änderung des § 64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) am 26. Juni 2020 öffentlich übergeben worden. Die Petenten wenden sich gegen die Erweiterung des Kreises bauvorlageberechtigter Personen und setzen sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen zur Bauvorlageberechtigung nach § 64 BauO LSA ein.

Dem Landtag von Sachsen-Anhalt liegt derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur parlamentarischen Beratung vor. Darin wird in Artikel 1 Nr. 8 eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und -meister in § 64 Absatz 2 BauO LSA aufgenommen.

Dipl.-Ing. Jörg-Peter Rewinkel übergab die Petition an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Christina Buchheim. Foto: Vanessa Weiss/Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Aktuell erstreckt sich die Bauvorlageberechtigung nach § 64 Absatz 2 BauO LSA auf Architekteninnen und Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sowie Bedienstete von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit einer vergleichbaren Ausbildung und zweijährigen Praxis in der Entwurfsplanung.

Nach Auffassung der Petenten werden mit der vorgenannten Änderung der Bauordnung Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmerhandwerks für die Gebäudeklassen 1 und 2 bauvorlageberechtigt, ohne eine vergleichbare Breite und Tiefe der akademischen Ausbildung zu besitzen, über einen vergleichbaren zwingenden Versicherungsschutz für berufliche Haftpflichtgefahren zu verfügen oder eine über Berufsregelungen sanktionierte Unabhängigkeit von Liefer- und Leistungsinteressen zu wahren. Damit würden die Rechte der Bauherren, insbesondere der Verbraucherbauherren ohne Not beschnitten und die bisherigen Qualifikationsanforderungen an die Bauvorlageberechtigten entwertet.

Der Petitionsausschuss hat die Petitionen dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr als zuständigem Fachausschuss zur Kenntnisnahme zugeleitet, weil dieser mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag befasst ist.

Der Ausschuss für Petitionen wird sich in einer seiner Sitzungen nach der sitzungsfreien Zeit mit dem Anliegen der Petitionen befassen.