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Plenarsitzung

Gremienarbeit in Pandemie-Zeiten

09. Jul. 2020

Die Beeinträchtigungen durch das neuartige Corona-Virus sind auch in den kommunalen Vertretungen und Gremien deutlich zu spüren. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll dieser besonderen Situation Rechnung tragen und einerseits die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse wie auch der Ortschaftsräte sicherstellen, andererseits auch die Durchführung von Wahlen ermöglichen, selbst wenn ein „Urnengang“ aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen werden müsse. Hier sollen Regelungen geschaffen werden, dass auch eine ausschließliche Briefwahl möglich sein kann.

Spezielle Anforderungen in den Kommunen

„Das Corona-Virus stellt das Land vor große Herausforderungen“, erklärte Tobias Krull (CDU), ganz spezielle Anforderungen seien im kommunalen Bereich erkennbar. So soll nun beispielsweise die Bekanntmachung von Satzungen auch per Einstellung auf der Homepage jeder Kommune möglich sein. Dies spiegle auch die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger wider. Unberührt davon bleibe die Veröffentlichung in Amtsblättern und Tageszeitungen. Der Satzungstext müsse komplett online einsehbar sein. Der Gesetzentwurf widme sich der Abstimmung in außergewöhnlichen Notsituationen in Kommunen, die Regeln für Sitzungsmöglichkeiten werden aufgezeigt, auch dass und wie die Öffentlichkeit einer Sitzung gewährleistet werden müsse. Bei der Erweiterung des Wahlreglements gehe es darum, trotz widriger Umstände demokratische Prozesse aufrechtzuerhalten.

AfD lehnt ausschließliche Briefwahl ab

Die Umstellung auf eine komplette Briefwahl im Falle der höheren Gewalt lehne die AfD-Fraktion rundweg ab, erklärte Daniel Roi (AfD). Diese sei zu unsicher, auch der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sei nicht mehr gegeben. Der Landtag sollte bei die Entscheidung über eine ausschließliche Briefwahl im Falle höhere Gewalt beteiligt sein und nicht allein die Landeswahlleiterin. Für die im Gesetzentwurf geplanten Videokonferenzen auf kommunaler Ebene müsste es zunächst erstmal ein Unterstützungsprogramm für die Kommunen geben, um für Technik und entsprechendes Internet Sorge tragen zu können.

Wahlform deutlich prüfen

Welche Möglichkeiten der Abstimmung in den Kommunen könnte es auch unter den Bedingungen einer Pandemie geben, habe die Ausgangsfrage des Gesetzentwurfs gelautet, sagte Silke Schindler (SPD). In diesem Zuge habe man die Videokonferenz ins Spiel gebracht. Die Gestaltung einer Wahl als ausschließliche Briefwahl sei einzig unter dem Gesichtspunkt eines Ereignisses höherer Gewalt zu sehen. Diese Wahlform bedürfe freilich einer langfristigen Vorbereitung, das Innenministerium müsste zunächst auch die Geeignetheit dieser Maßnahme deutlich prüfen.

Klärung schwammiger Begriffe

Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf soll dazu dienen, die kommunale Handlungsfähigkeit in Pandemiezeiten zu gewährleisten, sagte Christina Buchheim (DIE LINKE). Darin enthalten seien neue Formen der kommunalen Beratung – wie beispielsweise die Videokonferenz. Beratungsbedarf bestehe hier aufgrund der technischen Voraussetzung und des Stands des Breitbandausbaus in den Kommunen. Hinsichtlich der Änderung des Wahlgesetzes gelte es, schwammige Begriffe wie „landesweite Notlage“, „höhere Gewalt“ und „außergewöhnliche Situation“ näher zu definieren. Mit ihrem Änderungsantrag wolle die Fraktion DIE LINKE kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger stärken. Hier sei eine angemessene sächliche und personelle Ausstattung der Fraktionen zwingend erforderlich und müsse gesetzlich festgeschrieben werden.

Werden die kommunalen Ansprüche erfüllt?

Nicht nur der Landtag habe über die Aufrechterhaltung der Arbeit diskutieren müssen, die gleichen Probleme hätten auch die Gremien in den Kommunen gehabt, resümierte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). In einer im Ausschuss anzuberaumenden Anhörung solle geklärt werden, inwieweit die gesetzlichen Planungen die kommunalen Ansprüche erfüllten. Die Änderung des Wahlgesetzes würde nur umgesetzt werden, wenn eine Wahl durch kurzfristig nicht zu ändernde Umstände abgesagt werden müsste. Hier könnte es zum Umschwenken auf eine ausschließliche Briefwahl kommen.

Der Gesetzentwurf der Koalition und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.