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Plenarsitzung

Islamunterricht an Schulen diskutiert

Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag in den Landtag ein, in dem sie sich gegen die Einführung des Islamunterrichts in Sachsen-Anhalts Schulen ausspricht. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, ihre Bestrebungen zur Einführung islamischen Religionsunterrichts einzustellen. Die Einführung islamischen Religionsunterrichts bringe erhebliche verfassungsrechtliche Probleme mit sich, zeigt sich die AfD-Fraktion überzeugt. Er wirke wegen des „Verharren[s] in der Herkunftsmentalität“ zudem „eher als Integrationshemmnis“. Die Fraktion DIE LINKE hatte zu dem Thema einen Alternativantrag vorgelegt. Darin plädierte sie für einen „verbindlichen Ethikunterricht an allen öffentlichen Schulen“.

Islamunterricht an Sachsen-Anhalts Schulen? Darüber diskutierte der Landtag im April-Plenum. Foto: Sultan-Ahmed-Moschee (Blaue Moschee) in Istanbul; Boris Stroujko/fotolia.com

Der Islamunterricht sei zum einen nicht nötig, da höchstens ein bis zwei Prozent der Bürger in Sachsen-Anhalt muslimischen Glaubens seien. Zum anderen sei der Unterricht rechtlich auch gar nicht möglich, erläuterte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Da der Islam keine kirchenanaloge Struktur aufweise, könnten keine Staatskirchenverträge geschlossen werden, welche die Grundlage von bekenntnisgebundenem Unterricht an staatlichen Schulen seien. Die Beiratslösung wie in Nordrhein-Westfalen bezeichnete er als unpassend.

Selbst wenn es all diese Probleme nicht gäbe, wäre Islamunterricht in Sachsen-Anhalt nicht wünschenswert, so Tillschneider. Denn der Islamunterricht werde immer vor dem Problem stehen: Entweder den „liberalen“ Vorstellungen der Politik zu entsprechen, aber von der Mehrheit der eher „orthodoxen“ Muslime nicht angenommen zu werden, oder umgekehrt, konstatierte Tillschneider. Mit dem Antrag stelle man der CDU die Gretchenfrage. „Nun sag mir CDU, wie hältst du es mit dem Islamunterricht in Sachsen-Anhalt?“ Den Vorschlag der Kenia-Koalition, einzelne Module des Islamunterrichts in den Ethikunterricht zu integrieren, lehnte der AfD-Abgeordnete kategorisch ab.

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) erklärte: „Die Landesregierung werde keinen islamischen Religionsunterricht einführen.“ Allerdings hätte qua Verfassung jede Religionsgemeinschaft den Anspruch, diesen Unterricht einzuführen. Eine Prüfung der Landesregierung hätte nun jedoch festgestellt, dass die vorhandenen Gemeinschaften nicht über die entsprechenden Voraussetzungen verfügten. Stattdessen solle zukünftig der Ethikunterricht genutzt werden, um Kenntnisse über alle Weltregionen und damit auch den Islam zu vermitteln. Dafür sollen bis Ende des Jahres Unterrichtsmodule entwickelt und ein Dozentenpool eingerichtet werden.

Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) zeigte sich überzeugt, dass es des AfD-Antrags nicht bedurft hätte, da das Thema bereits geklärt sei. Grundsätzlich könne die Gesellschaft kein Interesse daran haben, dass muslimische Kinder ihr Wissen nur von orthodoxen Imamen bekommen. Es sei der bessere Weg, wenn in deutschen Moscheen Imame in deutscher Sprache predigten, die an deutschen Hochschulen ausgebildet würden.

Die Rede des Abgeordneten Tillschneider hätte negative emotionale Auswirkungen auf Menschen muslimischen Glaubens, sagte Wulf Gallert (DIE LINKE). Das Grundgesetz garantiere jedoch jedem Menschen Religionsfreiheit im Land – auch den Muslimen. Seiner Ansicht nach gehe es aber gar nicht um einen Islamunterricht, sondern darum, allen Kindern einen „verbindlichen wertevermittelnden Unterricht“ zu ermöglichen. Daher habe seine Fraktion einen Alternativantrag eingebracht. Erst in einem zweiten Schritt könnten die Schulen auch fakultativen spezifischen Religionsunterricht anbieten.

Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) warf der AfD ein großes Maß an Intoleranz vor. Sachsen-Anhalt wolle jedoch Heimat für Menschen aller Religionen sein, das garantiere das Grundgesetz. Dieses Recht werde von den Grünen verteidigt. „Auch der Islam gehört zu Deutschland und Sachsen-Anhalt“, so Striegel. Er begrüßte den Kompromiss, den Ethikunterricht zukünftig auch für Lehrinhalte zum Islam zu nutzen. Dieser sollte als dialogorientierter Unterricht verstanden werden, der einen Mehrwert für Muslime biete. Den seiner Ansicht nach auf gesellschaftliche Spaltung ausgelegten AfD-Antrag lehne seine Fraktion ab.

Angela Gorr (CDU) verwies auf die Ausführungen des Bildungsministers. Die Vermittlung von vertieften Kenntnissen zum Islam im Ethikunterricht halte sie für einen guten Schritt. Dabei umfasse Bildung natürlich auch kritische Einschätzungen. Abschließend betonte sie, eine ethische Selbstbefragung hinsichtlich Toleranz und Akzeptanz würde auch diesem Parlament guttun.

Am Ende der Debatte wurden sowohl der Antrag der AfD-Fraktion als auch der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.