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Plenarsitzung

Auf der Suche nach einer fairen Bezahlung

06. Dez. 2019

Im August 2019 brachte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem sie das Landesbesoldungsgesetz ändern will. Aufgrund der gestiegenen und niveaugleichen Qualifikationsanforderungen für den Erwerb des Grundschullehramts im Verhältnis zu Lehrkräften für die Sekundarstufen I und II sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung entsprechender Lehrkräfte sei eine Besoldungsanpassung erforderlich. Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe sollen künftig in die Besoldungsgruppe A 13 (Einstiegsamt) eingestuft werden. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hatte sich darauf verständigt, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zur externen Bewertung des Gesetzentwurfs durchzuführen; diese fand am Freitag, 6. Dezember 2019, statt.

Lehrerinnen und Lehrer in Grundschulen sollen nach Vorstellung der Fraktion DIE LINKE zukünftig besser bezahlt werden. Foto: fotolia.com

Aus den Wortmeldungen der Anhörung

Der Gesetzentwurf biete Sachsen-Anhalt die Chance, sich im Wettbewerb um Lehrer/innen neu und besser aufzustellen, erklärte Torsten Wahl vom Verband Bildung und Erziehung Sachsen-Anhalt e. V. Die Ausbildung der Grundschullehrkräfte mit den Abschlüssen Master bzw. zweites Staatsexamen rechtfertige die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13. Die stufengleiche Höhergruppierung solle auch für langjährige Grundschullehrkräfte gelten, die nicht im Beamtenverhältnis stünden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Landesverband Sachsen-Anhalt) sei maßgeblich bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen, sagte deren Vertreterin Eva Gerth. Die neuen Regelungen sollen auch für die Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen gelten. Insgesamt herrsche wohl Konsens über den gestiegenen Arbeitsaufwand in den Grundschulen, so Gerth, dieser müsse fair entgeltet werden. Bei der Höhergruppierung solle sich das Land erfolgreich im Wettlauf um die besten Lehrkräfte behaupten können, denn Sachsen-Anhalt sei von Ländern umgeben, in denen bereits die A 13/E 13 bezahlt werde, so Gerth. Sachsen-Anhalts Grundschulen sind mit 92 Prozent Frauen besetzt, somit sei die finanzielle Besserstellung auch ein Akt der Geschlechtergerechtigkeit. Zwar würden Grundschullehrer/innen keine Prüfungsaufgaben erarbeiten oder Prüfungen abnehmen (was auch Gymnasiallehrer/innen nicht permanent täten), dafür würden sie aber 27 statt 25 Stunden arbeiten, stellte die GEW-Vertreterin klar. Welche Arbeit tatsächlich die schwierigere ist, sei bisher noch nie bewertet worden.

Die Arbeitsbelastung in allen schulischen Beschäftigungen sei in den zurückliegenden Jahren erheblich gestiegen, allein deshalb sei eine gehaltliche Verbesserung also angebracht, betonte Dr. Malte van Spankeren vom Philologenverband Sachsen-Anhalt. Dieser lehnt den Gesetzentwurf in der jetzigen Form allerdings ab. Durch Leistung erreichte Abstände dürften nicht einfach durch eine einheitliche Einstufung eingeebnet werden. Es möge sich zwar in der Form um denselben Abschluss handeln, allerdings seien die Ausbildungstiefe und der Ausbildungsumfang verschieden. Es verstoße gegen das Gleichheitsprinzip, denn man dürfe nicht einer Gruppe von Lehrkräften mehr zahlen, nur weil es Konkurrenz in anderen Bundesländern gebe; einen „Einheitslehrer“ gebe es nicht. Stattdessen müssten dann alle Lehrämter neu bewertet werden. Es gelte, verbesserte Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige pädagogische Rahmenbedingungen in den (Grund-)Schulen zu schaffen, so van Spankeren.

Wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht

Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur wird sich weiter mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschäftigen und eine Beschlussempfehlung erarbeiten, die an den federführenden Ausschuss für Finanzen weitergeleitet wird. Die dort ausgearbeitete Beschlussempfehlung soll dann dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden.