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Plenarsitzung

Dienstrecht für Beamte soll geändert werden

Der Ausschuss für Finanzen hat sich ein einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 8. November 2017, mit einem Gesetzentwurf  der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschäftigt. Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Aspekte des Dienstrechtes für Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt. 

Die Meinungen der Anzuhörenden im Einzelnen

Der Landesvorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, Wolfgang Ladebeck, begrüßte die angekündigten Vorauszahlungen und die im Gesetzentwurf gemachten Vorschläge zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der dbb sei allerdings generell gegen eine Erhöhung der Altersgrenzen und spricht sich für eine größere Flexibilität beim Renteneintritt ein, zum Beispiel über Lebensarbeitszeitkonten oder den Abbau von Überstundenbergen gegen Ende der Arbeitszeit. „Flexible Modelle sind, glaube ich, die Zukunft“, sagte Ladebeck.

Die Wiedereinführung des „Weihnachtsgeldes“ wird vom dbb positiv bewertet, die Höhe von 600 beziehungsweise 400 Euro halte er jedoch für gering. Außerdem kritisiert er, dass die Sonderzahlung als Einmalzahlung im Monat Dezember gezahlt und nicht tabellenwirksam in das Grundgehalt integriert werden soll.

Feuerwehrmänner können nicht so lange arbeiten

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) befürwortet die geplanten Gesetzesänderungen grundsätzlich. Dr. Robert Polz erklärte, die Erhöhung des Renteneinstiegsalters von 60 auf 61, beziehungsweise 62 Jahren für Feuerwehrmänner sei im höheren und gehobenen Dienst möglich, im mittleren Dienst jedoch nicht umsetzbar. Die Praxis zeige, dass einige ältere Feuerwehrmänner beispielsweise vorgeschriebene Atemschutztests nicht mehr erfüllen. Damit wären sie in der Praxis nicht mehr für den feuerwehrtechnischen Dienst einsetzbar. Polz regte an, das Gesetz entsprechend zu ändern und die „Lebensleistung der Feuerwehrmänner“ zu würdigen.

Wenn Feuerwehrmänner nicht mehr im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst arbeiten können, entstünden zudem zusätzliche Kosten, beispielsweise für eine aufwendige Umschulung. Darüber hinaus verwies er auf eine notwendige Anpassung der Besoldung von Feuerwehrmännern, um den sinkenden Bewerberzahlen für diesen Beruf entgegenzuwirken.

Polizisten bemängeln zu niedrige Sonderzahlungen

Uwe Petermann, von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), lehnte die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Beamten ebenfalls ab. In Anbetracht des hohen Krankenstandes wäre die Beibehaltung der aktuellen Altersgrenzen sinnvoller.

Eklatante Probleme sah Petermann bei den geplanten Änderungen des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere für Polizeivollzugsbeamte. Sie würden seit Jahren höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen, ohne entsprechend bezahlt zu werden. Dies müsste sich dringend ändern, um die Motivation nicht weiter sinken zu lassen. Auch die GdP kritisierte die zu geringe Höhe der Sonderzahlungen am Jahresende.

Olaf Sendel, von der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt (DPolG), ergänzte: „Aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen der Vollzugsdienste durch in der Regel gefahrgeneigte Tätigkeiten, ständige Einsatzbereitschaft, psychische Beanspruchung durch konfliktträchtige Situationen“, sei eine Erhöhung der Altersgrenzen nicht hinnehmbar. Sendel plädierte dafür, die bisher bestehende Regelung beizubehalten. Außerdem würden zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Wechselschichtdiensttätigkeit bereits ab sieben Jahren belastungsbedingt die Gesundheit schädige und Lebensjahre verlorengingen.

Kommunen verweisen auf bestehende Altersteilzeit

Den Beamtenstatus qualitativ und quantitativ zu verbessern, sei grundsätzlich die richtige Richtung, da auch im Bereich der Kommunalbeamten in den nächsten Jahren mit einem großen Altersabgang zu rechnen sei, konstatierte Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt.

Seine Kollegin Sabine Fiebig vom Landkreistag fügte hinzu, dass sich mit der Anhebung der Altersgrenzen auch die bereits getroffenen Altersteilzeiten nach hinten verlängern würden. Sie warb dafür, von der geltenden Rechtslage abzuweichen und nicht in bereits bestehende Altersteilzeiten einzugreifen, zumindest für die Beamten der Kommunen. Daneben sprach sie sich dafür aus, die Versorgungslücke der kommunalen Wahlbeamten der „ersten Stunde“ endlich vollständig zu schließen.

Richter unzufrieden mit Besoldungsänderung

Richterin Julia Zirzlaff vom Verband der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen in Sachsen-Anhalt kritisierte die geplante Besoldung der Richter. Gemessen am Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe es seitens ihres Verbandes erhebliche Zweifel am geplanten Gesetzentwurf. Gleiches gelte für die Sonderzahlungen, bei denen unter anderem eine Einebnung der unterschiedlichen Besoldungsgruppen befürchtet werde. Bei der Suche nach nur zehn neu einzustellenden Richtern im Land in diesem Jahr mussten die Mindestanforderungen abgesenkt werden, dies habe zweifelsfrei auch mit der Besoldung zu tun.

Ähnlich argumentierte auch Hartwig Weber vom Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt. Die Besoldung bewege sich bewusst an der untersten Grenze zur Verfassungskonformität. Beim Thema Sonderzahlung kritisierte er, dass es quasi eine Festgeldsonderzahlung von etwa 400 Euro gebe, egal in welcher Besoldungsgruppe man sich befinde.

Lehrer sehen Licht und Schatten im Gesetzentwurf

Der Philologenverband Sachsen-Anhalt erklärte, im Lehrerzimmer herrsche eine schwierige Grundstimmung zwischen Beamten und Angestellten. Iris Seltmann-Kuke sprach in Bezug auf die geplante Erhöhung der Alterszeitregelung von einer „bitteren Pille“ für die verbeamteten Lehrer. Den Abbau des Beförderungsstaus im Land begrüßte sie, grundsätzlich wünschte sie sich einen „Beförderungskegel“ auch für niedrigere Ämter. Viele Kollegen befänden sich seit 25 Jahren immer noch in der Besoldung des „Einstiegsamts“. Für die überschaubare Gruppe der „Ein-Fach-Lehrer aus DDR-Zeiten“ plädierte sie für eine finanzielle Gleichstellung.