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Plenarsitzung

Psychiatrische Hilfe im Land auf Prüfstand

Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt legte seinen Jahresbericht vor, es ist der 23. seiner Art. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016. Am Mittwoch, 21. September 2016, wurde er offiziell Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und Staatssekretärin Beate Bröcker (in Vertretung der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne) übergeben.

Landtagspräsidentin Brakebusch bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern für deren ausdauernde und engagierte ehrenamtliche Arbeit. Sie sicherte zu, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration des Landtags sich ausgiebig mit dem Bericht befassen und nötige Konsequenzen daraus ableiten werde.

Dr. Bernd Langer, Vorsitzender des Psychiatrieausschusses, übergab den 23. Tätigkeitsbericht an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch (M.) und Staatssekretärin Beate Bröcker. Foto: Stefan Müller

Der Psychiatrieausschusses steht dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wohlwollend gegenüber, sind in ihm doch erstmals seit Jahren vertretene Forderungen des Ausschusses als klare Politikziele definiert. Beate Bröcker betonte, dass der Bericht erneut „den Finger in die Wunde lege“ und Schwachstellen der psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt aufzeige. Die Landesregierung habe sich allerdings hinsichtlich der Analyse und Anpassung der psychiatrischen Versorgung viel für die siebente Wahlperiode vorgenommen.

Hierzu gehören unter anderem die Novellierung des Gesetzes über Hilfen für psychisch Erkrankte und Schutzmaßnahmen, die Überarbeitung der Zielvorstellungen für eine zeitgemäße psychiatrische Versorgung unter dem Aspekt der Gleichstellung von psychisch Erkrankten und körperlich Kranken, das Ziel der bedarfsgerechten, wohnortnahen und umfassenden Versorgung aller psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Behinderungen, die Korrektur des im Bundesvergleich hohen Anteils stationärer und teilstationärer Formen der Eingliederungshilfe und des geringen Anteils ambulanter Hilfen sowie die Umsetzung personenzentrierter Teilhabe und einer wirkungsvollen Fallsteuerung und das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes.

„Vielleicht ist es auch ein Stück unserem beharrlichen Wirken zu verdanken, dass diese Forderungen den Weg in die politische Diskussion gefunden haben und nun Richtschnur der Regierungsarbeit geworden sind“, sagte Dr. Bernd Langer, der Vorsitzende des Ausschusses. „Der Psychiatrieausschuss wird den Umsetzungsprozess konstruktiv und mit kritischer Aufmerksamkeit begleiten.“

Die sechs Besuchskommissionen des Ausschusses haben im Berichtszeitraum 93 Einrichtungen der psychiatrischen Krankenversorgung besucht. Dabei habe sich erneut ein uneinheitliches Bild ergeben. Besonders in den Flächenlandkreisen sei die ambulante Versorgung oft unzureichend. Fehlende ambulante Behandlungsmöglichkeiten bedingten vielfach stationäre Aufnahmen.

Kontrolle durch Besuchskommissionen

Die Besuchskommissionen hätten in zwei Einzelfällen gravierende Probleme in Einrichtungen der Eingliederungshilfe festgestellt, die unverzüglich zu Maßnahmen der zuständigen Behörden geführt hätten. „Insofern hat sich der Psychiatrieausschuss einmal mehr als wirksames Instrument der Sicherung von Patienten- und Bewohnerrechten bewährt“, erklärte Bernd Langer.

Weitere Themen des Berichts sind die sozialrechtlichen Grundlagen der Rehabilitation kranker und behinderter Menschen (Gastbeitrag Prof. Dr. Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Erfahrungen mit der Integration eines psychosomatischen Behandlungsschwerpunktes in der Kinder- und Jugendmedizin, die institutionelle Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen, der Ärztemangel in den Gesundheitsämtern und den Sozialpsychiatrischen Diensten Sachsen-Anhalts sowie Probleme beim Übergang von stationäre Krankenhausbehandlung in die Eingliederungshilfe.

Der Ausschuss setzt sich aus zwölf Mitgliedern (zwölf Stellvertreter) zusammen. Diese sind Mediziner, Therapeuten, Juristen, Leiter entsprechender Einrichtungen und Abgeordnete des Landtags. Den sechs Besuchskommissionen (jeweils mit regionaler Zuständigkeit) gehören weitere zahlreiche Interessenvertreter/innen an.

Der Psychiatriebericht 2016 zum Nachlesen (PDF)