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Plenarsitzung

Landtag beschließt Kinderförderungsgesetz

Kommunen und Eltern werden zukünftig bei den Kosten für die Kinderbetreuung stärker unterstützt. Mehr als 60 Millionen Euro sollen bis 2018 aus dem auf Bundesebene gescheiterten Betreuungsgeld in die Kommunen fließen. Dem Gesetz zufolge werden die Leistungen des Landes an die Kommunen rückwirkend zum 1. Januar 2016 so angehoben, dass die zuletzt erfolgten Tarifsteigerungen für die Erzieherinnen und Erzieher ausgeglichen werden können. Außerdem wird die Mehrkind-Regelung vereinfacht. 

Mehr als 60 Millionen Euro sollen bis 2018 aus dem auf Bundesebene gescheiterten Betreuungsgeld in die Kommunen fließen. Foto: Oksana Kuzmina/fotolia.com

„Heute ist ein guter Tag für die Kinderbetreuung in unserem Land“, sagte Andreas Steppuhn (SPD). Mit der Gesetzesänderung würden die Leistungen des Landes an die Kommunen rückwirkend zum 1. Januar 2016 um knapp 21 Millionen Euro angehoben, sodass die zuletzt erfolgten Tarifsteigerungen für die Erzieherinnen und Erzieher ausgeglichen werden könnten. Außerdem werde die Mehrkind-Regelung vereinfacht. Steppuhn fügte hinzu: Für 2017 und 2018 seien weitere rund 44 Millionen Euro veranschlagt. „Eine gute Kinderbetreuung tut unserem Land gut“, betonte der SPD-Abgeordnete. Kein Kind solle zurückgelassen werden.

Koalition plant grundsätzliche Novellierung des KiFöG

Parallel zu diesen „Sofort-Maßnahmen“ laufe eine grundlegende Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), ergänzte Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration. Dabei sollten Finanzierungswege, tatsächliche Betreuungszeiten und Personalausstattung kritisch beleuchtet werden. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen soll das KiFöG bis Ende 2017 novelliert werden. Insbesondere bei der frühkindlichen Bildung werde die Qualität der Angebote untersucht werden, „denn Bildung ist auch der zentrale Schlüssel gegen Kinderarmut“, so die Ministerin.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ermögliche eine wirklich ergebnisoffene Evaluation, betonte Tobias Krull (CDU). Außerdem verdeutliche er, dass Kommunen und Eltern auch in den nächsten Jahren unterstützt würden. Natürlich könne man sich immer noch mehr Geld für die Kinderbetreuung wünschen, müsse dabei jedoch auch das finanziell Machbare im Blick behalten.

Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion sagte Krull, der darin gemachte Gegenfinanzierungsvorschlag könnte fast den Eindruck erwecken, „dass es gute Kinder gibt und dass es weniger gute Kinder gibt, Kinder erster Klasse und Kinder zweiter Klasse“. Das gebe es mit der Kenia-Koalition jedoch keinesfalls, bekräftigte Krull. „Kinder, egal woher sie stammen, haben die gleichen Rechte.“

Dem schloss sich Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an. Für ihre Fraktion sei es unstrittig, dass der Anspruch auf frühkindliche Betreuung für jedes Kind gelte. Dies sei wichtig, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Den richtig großen politischen Erfolg verspricht sie sich erst von der großen KiFöG-Novellierung Ende 2017. Was man zum jetzigen Zeitpunkt machen konnte, werde getan: Die Pauschalen werden erhöht, es werde mit einer ergebnisoffenen Evaluierung begonnen und danach das Gesetz überarbeitet.

Linke pochen auf 10h Ganztagsanspruch für alle

Die Fraktion DIE LINKE wollte den Kommunen mit ihrem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag das nötige Geld auf schnelle und unkomplizierte Weise zuweisen, erklärte Monika Hohmann (DIE LINKE). Die Landesregierung wählte jedoch einen anderen Weg, der von den Verbänden vermehrt kritisiert worden sei. Unter anderen sei eine „rückwirkende Anhebung der Landespauschalen zum 1. Januar 2016 wegen der prospektiven Ausrichtung des Finanzierungssystems des KiFöG unzulässig“.

Die Änderung des Gesetzes zeige bereits heute, wo es noch Baustellen gebe, daher müsse man sich schon heute mit der Novellierung des KiFöG beschäftigen. Ihre Fraktion arbeite derzeit an einer transparenten Finanzierungssystematik. Der Ganztagsanspruch von allen Kindern für zehn Stunden sei, laut Hohmann, trotz offener Evaluation allerdings nicht verhandelbar.

AfD geht Entlastung nicht weit genug

Tobias Rausch (AfD) warf den Regierungskoalitionen vor, dass ihr Gesetzentwurf an der tatsächlichen Lage der Eltern und Kommunen nichts ändern werde, da die Regierung wie immer nur verwalte anstatt gestalte. Daher habe die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Kenia-Koalition eingebracht. Dieser sieht vor, für die besonders kostenintensive Betreuung von Krippenkindern in den nächsten zwei Jahren noch mehr Geld bereitzustellen.

Außerdem sollen Mehr-Kind-Familien zukünftig nur noch Gebühren für das älteste noch nicht schulpflichtige Kind zahlen müssen, so Rausch. „Wir fordern auch eine Willkommenskultur, aber nicht wie Sie [Red.: an die etablierten Fraktionen gerichtet] für unsere Neubürger. Wir fordern eine Willkommenskultur für unsere Kinder.“ Darum plädiere seine Fraktion auf lange Sicht dafür, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vollständig abzuschaffen.

Der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Abgelehnt wurden der Antrag und der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sowie der Änderungsantrag der Fraktion der AfD.

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