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Plenarsitzung

Freier Zugang zu Daten ist das angestrebte Ziel

Transparenz und Partizipation sieht Dr. Harald von Bose, Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, als Kernelement der Informationsfreiheit. Über seine Arbeit legt er dem Landtag regelmäßig einen Tätigkeitsbericht vor. Im März 2012 wurde von Boses erster Bericht sowohl in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung als auch direkt im Plenum beraten. Der zweite Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten – für die Zeit vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2012 – wurde in der Julisitzung 2014 des Landtags behandelt. Er zeigt vor allem die Entwicklungen des Informationszugangsrechts in Sachsen-Anhalt und gibt für dessen Anwendung Hinweise und Empfehlungen – als Leitfaden sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die öffentlichen Behörden; und dies nicht allein vor dem Hintergrund des angestrebten „Open Government“, also der Bereitstellung von Daten durch die Verwaltung für Privatpersonen und Unternehmen.

Bürgerinnen und Bürger haben vielfältige Möglichkeiten, Informationen aus öffentlichen Behörden abzufragen. Die Regelungen des Datenschutzes müssen dabei immer beachtet werden. Foto: Nmedia, fotolia

Informationsfreiheit auf EU-Ebene

Der freie Zugang zu Informationen ist nicht nur ein Thema in Sachsen-Anhalt, er soll auch – durch unterschiedliche Gesetze und Gesetzgebungsmaßnahmen – deutschland- und europaweit vorangebracht werden. Im Tätigkeitsbericht finden sich daher auch Auskünfte zu Datenschutzbestimmungen und Informationsfreigabe in der Europäischen Union. Dass es auf internationaler Ebene dann und wann zu Beschneidungen des Zugangsrechts kommen soll, legte der Landesbeauftragte am Beispiel des sogenannten Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommens (Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement; ACTA) dar. Die Regelungen beispielsweise zu Urheberrechtsverstößen – jahrelang durch die USA, Japan, die EU und einige andere Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt – stießen auf starken gesellschaftlichen Widerstand. Das Europäische Parlament lehnte das Abkommen schließlich mit großer Mehrheit am 4. Juli 2012 ab. Zudem wies von Bose auf die Möglichkeit hin, dass auf Basis der EU-Transparenzverordnung allen Unionsbürger/innen das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission zusteht. Solche Dokumente müssen aber nicht erst umständlich in Brüssel oder Straßburg beantragt werden, die Einsicht kann auch in einer sachsen-anhaltischen Behörde eingefordert werden. Der Vorstoß des Europarats, ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen zu gewährleisten, ist in Deutschland allerdings gescheitert.

Informationsfreiheit in Deutschland

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes trat am 1. Januar 2006 in Kraft, am 1. Oktober 2008 folgte ein solches speziell für das Land Sachsen-Anhalt. Die Gesetze ermöglichen den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Bundes/Landes und gewährt Einblick in deren Verwaltungsvorgänge. Das Bundesgesetz wurde nach Ablaufen einer Fünfjahresfrist sowohl rechtswissenschaftlich als auch sozialwissenschaftlich analysiert und evaluiert. Demnach werde das Gesetz schon gut genutzt, es bestünden aber noch Möglichkeiten der Verbesserung – sowohl bei der Nutzung als auch bei den Ausschlussgründen. Dem Gutachten zufolge müsste die Verwaltung der Öffentlichkeit verstärkt Daten und Informationen „proaktiv“ (also ohne Nachfrage) zur Verfügung stellen und so unterstützend beim Gelingen des Open-Government-Vorhabens mitwirken.

Ebenfalls für Deutschland zutreffend wird im Bericht des Landesbeauftragten die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) resümiert. Seit dem 1. September 2012 erhalten Verbraucher nun nicht mehr nur Informationen zu gesundheitsbezogenen Produkten, sondern auch zu jenen, die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen (zum Beispiel technische Geräte und Artikel für Handwerker). Darüber hinaus können sich Verbraucher auch darüber informieren, ob ein Lebensmittelhändler gegen Gesetze verstoßen hat oder wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant bestellt ist. In diesem Zuge wurde auch das Kostenrecht neu geregelt. „Auskünfte, die einen Verwaltungsaufwand von 250 Euro nicht überschreiten, bleiben gebührenfrei, Gleiches gilt auch für Auskünfte zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1000 Euro“, heißt es im Bericht. Darüber hinaus gelte bei den Gebühren das Prinzip der Kostendeckung. Eine Novellierung der Landesregelungen seien von Bose zufolge angebracht.

Wiederkehrende Fragen und Resümee

Häufige Fragestellungen an den Landesbeauftragten beziehen sich, seinem Bericht gemäß, auf die richtige Antragstellung für eine Akteneinsicht, die korrekte Darlegung von Ausschlussgründen (also warum diverse Informationen nicht frei zugänglich gemacht werden) oder die Einsicht in Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags beziehungsweise der anderen Landtage. Interessante Einzelfälle schildert von Bose im Abschnitt 7 seines Berichts. So ist hier unter anderem von der Einsicht in Akten der JVA Burg wegen angenommener Missstände zu lesen, auch die Höhe der Bearbeitungsgebühren sind demnach immer wieder Thema.

In seinem zweiten Tätigkeitsbericht zieht Harald von Bose, der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, ein recht positives Resümee bei der Handhabung des Informationszugangsgesetzes des Landes. Die Verwaltung sei durch das IGZ zwar nicht gläsern, aber immerhin doch transparenter geworden. Doch das Gesetz müsse noch besser werden: „Sachsen-Anhalt hat derzeit noch ein Informationsfreiheitsgesetz der alten Generation“, erklärt der Experte. Es gelte hier, den Anschluss an die anderen Bundesländer nicht zu versäumen.