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Plenarsitzung

Mediengesetz nun auf dem neuesten Stand

Die Landesregierung hatte im Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes in den Landtag eingebracht. Dieses war zuletzt im Februar 2020 geändert worden. Im aktuellen Gesetz fehlen die medienstaatsvertraglichen Änderungen, die seither eingetreten sind ‒ also der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland und der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag. Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung war es also, die noch erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur hatte sich mit dem Gesetzentwurf nach der Ausschussüberweisung vom Januar 2024 beschäftigt und eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die eine Annahme des geänderten Gesetzentwurfes vorsah. Diesem Ansinnen sind die Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie Die Linke gefolgt; AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich.

Wer die ganze Debatte und die einzelnen Argumente nachschauen möchte, kann dies imVideoarchiv des Landtags tun. Es handelt sich um TOP 8, der am Donnerstag, 21. März 2024, behandelt wurde.