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Plenarsitzung

Kein Beauftragter für den Datenschutz

Der Landtag von Sachsen-Anhalt sollte gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragen für den Datenschutz Sachsen-Anhalts wählen. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP schickten dafür am Mittwoch, 28. Juni 2023, Dr. Daniel Neugebauer ins Rennen, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten jedoch in drei aufeinanderfolgenden Wahlgängen nicht auf sich vereinen konnte.

Im ersten Wahlgang hatte Neugebauer 44 der benötigten 49 Stimmen aller Abgeordneten des Landtags erzielt, im zweiten Wahlgang waren es 47, im dritten schließlich 48. Der Tagesordnungspunkt wurde anschließend für erledigt erklärt. Sachsen-Anhalt bleibt somit vorerst weiter ohne einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Bereits 2018 und 2022 waren die erwarteten Mehrheiten von zwei Kandidaten nicht erzielt worden.

Portraitfoto von Dr. Daniel Neugebauer, der zum neuen Landesdatenschützer in Sachsen-Anhalt (erfolglos) zur Wahl gestanden hat.

Dr. Daniel Neugebauer wurde von der Koalition erfolglos in die Wahl zum neuen Landesdatenschützer in Sachsen-Anhalt geschickt.

Aus der Vita des Kandidaten

Dr. Daniel Neugebauer (Jahrgang 1985) ist promovierter Jurist auf dem Gebiet des medizinischen Datenschutzes sowie Rechtsanwalt und Mitgesellschafter einer überregional tätigen Anwaltskanzlei. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er ab 2010 während seines Promotionsstudiums am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht sowie als Jurist für Vertragswesen im Büro des Kanzlers der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Im Rahmen seines Promotionsstudiums verbrachte Neugebauer zahlreiche Forschungsaufenthalte an der Katholischen Universität Leuven, Belgien. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens 2016 verteidigte er im gleichen Jahr seine Dissertation zur Erlangung des Doktorgrads zum Thema „Der Schutz gesundheitsbezogener Arbeitnehmerdaten nach der RL 95/46 EG und dem geltenden deutschen und belgischen Recht“.

Seit Jahren betreut und berät er insbesondere Berufsträger im Gesundheitsbereich, Werkstätten und andere soziale Einrichtungen zu gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen. Darüber hinaus ist Neugebauer bereits als Dozent im Auftrag diverser Bildungseinrichtungen, Behörden und privater Unternehmen tätig gewesen.

Aktiv wirkt er an der Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt als Berater des Soldan-Moot-Courts an der Martin-Luther-Universität mit. Er ist zudem Vorstandsmitglied der Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) e. V. (MLU).