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Plenarsitzung

Eine Wahl mit sechs Jahren Verspätung

Im Juni 2023 hatte es den vorerst letzten Anlauf für die Wahl eines Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt gegeben. Der damalige Kandidat der Koalition war trotz nomineller Stimmenmehrheit des Fraktionsbündnisses am Mehrheitsvotum gescheitert. Nun legten CDU, SPD und FDP einen neuen Wahlvorschlag vor: Gemäß Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Landesverfassung sollte die Juristin Maria Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Diesmal ging die Rechnung auf. Für Rost stimmten 66 der anwesenden Abgeordneten, gegen sie 26, es gab zwei Enthaltungen.

Christina Maria Rost wurde am 24. April 2024 vom Landtag zur Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.

Christina Maria Rost wurde am 24. April 2024 vom Landtag zur Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.

Die 48-jährige Rost war seit 2012 bis dato beim hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt und leitet dort derzeit die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit und Justiziariat. Vor ihrer Tätigkeit beim Datenschutz war sie in der Kanzlei des Hessischen Landtags, im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und als Rechtsanwältin tätig.

Hintergrund: Datenschutzbeauftragte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) überwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der Länder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.

Der Landtag wählt die/den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags für die Dauer von fünf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist er in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit über Datenschutz und Datensicherheit.

Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) kann sich jedermann an die Landesbeauftragte wenden, wenn man meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.