Juliane Kleemann (SPD):
Irgendetwas war mit „-mann“, genau. - Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zwei Dinge voranstellen:
Erstens. Fischerei ist mehr als Freizeit. Sie ist gelebter Naturschutz und sie ist Verantwortung für unsere Gewässer.
Zweitens. Die vorliegende Gesetzesänderung ist zuvorderst eine Würdigung des Ehrenamts. In Sachsen-Anhalt sind knapp 50 000 Anglerinnen und Angler in Vereinen organisiert. Sie leisten Jahr für Jahr unzählige ehrenamtliche Stunden bei der Gewässerpflege, bei der Hege der Fischbestände, in der Kinder- und Jugendarbeit, bei Arbeitseinsätzen und bei Umweltbildungsprojekten. Ohne dieses Engagement wäre aktiver Naturschutz in der Fläche unseres Landes schlicht nicht leistbar.
Deshalb ist es richtig, dass wir mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes nicht nur Regelungen zur Erlangung eines Friedfischfischereischeins anpassen, sondern auch ein politisches Signal senden. Wir sehen und respektieren die Arbeit der Fischerei- und Angelvereine.
Ich möchte an dieser Stelle die gute und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Koalition hervorheben.
(Olaf Meister, GRÜNE: Friedfisch! - Kerstin Eisenreich, Die Linke, lacht)
Ebenso gilt mein ausdrücklicher Dank dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V., der seine fachliche Expertise eingebracht und praxisnahe Hinweise geliefert hat. Genau so sollte Gesetzgebung funktionieren: im Dialog mit den Betroffenen, lösungsorientiert und sachlich.
Der Gesetzentwurf stärkt die Jugendarbeit, vereinfacht Verfahren und sorgt für mehr Klarheit bei Prüfungs- und Übergangsregelungen. Das ist ein wichtiger Schritt. Damit haben wir sozusagen einen ersten Friedfisch geangelt.
(Oliver Stegert, SPD, lacht)
Lassen Sie uns aber die Angel weiter auswerfen,
(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)
sprich: Was können wir in einem weiteren Schritt tun?
(Lothar Waehler, AfD: Nein, nichts mehr!)
Ein erster Punkt ist der Zugang zu unseren Gewässern. Am Neustädter See II hier in Magdeburg z. B. steht ein Schild: Zugang nur für Fischereischeininhaber. Das ist klar und rechtssicher.
(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)
Kompliziert wird es jedoch dann, wenn Befahrgenehmigungen von Kommune oder Landkreis
(Alexander Räuscher, CDU: Oder Umweltverbänden!)
dazu führen, dass Angler faktisch einen Aktenordner mitführen müssen, um nachzuweisen, wo sie fahren oder parken dürfen. Deswegen brauchen wir landeseinheitliche Kennzeichnungen, transparente Zuständigkeiten und möglichst digitale Lösungen. Wer einen gültigen Fischereischein besitzt, der muss eindeutig wissen, wo er angeln darf und wo nicht und wie er oder sie dorthin kommt.
(Nadine Koppehel, AfD: Langweilig!)
Zweitens. Barrierefreiheit. Es gibt zahlreiche barrierefreie Angelstellen in Sachsen-Anhalt und das ist sehr begrüßenswert. In der Praxis allerdings liegen diese barrierefreien Angelstellen nicht selten trocken, sind gesperrt oder baulich so gestaltet, dass ein sicheres Anlanden des Fisches für Rollstuhlfahrer kaum möglich ist. Oft fehlt es auch an klarer Beschilderung. Für Rollstuhlfahrer bleibt dann häufig nur der Weg in den kommerziellen Angelteichbetrieb. Das kann ehrlich gesagt nicht unser Anspruch für gleichberechtigte Teilhabe sein.
(Zustimmung bei der SPD)
Deswegen brauchen wir verbindliche Standards für barrierefreie Angelplätze - erreichbar, sicher und tatsächlich nutzbar.
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)
Drittens. Digitalisierung. Papierausweise, handschriftliche Fanglisten und Befahrgenehmigungen sind nicht mehr zeitgemäß. Ein digitaler Fischereiausweis, eine digitale Gebührenabgabe und digitale Fangmeldungen per App, wie sie bereits einzelne Vereine nutzen, würden Bürokratie abbauen, Verwaltung entlasten und gleichzeitig wertvolle Daten für die Bestandsentwicklung liefern. Das wäre ein Gewinn für Angler und Behörden und Naturschutz.
Viertens. Unsere Gewässer müssen klimafest werden. Hitzeperioden, Niedrigwasser oder, wie kürzlich beobachtbar, länger anhaltende Vereisungen und daraus folgender Sauerstoffmangel gefährden Fischbestände zunehmend. Technische Lösungen wie Belüftungspumpen können in Extremsituationen helfen, den Sauerstoffgehalt zu stabilisieren, und können verhindern, dass einzelne Fischer, so wie der Fischer Q. in Hohengöhren, selbst raus müssen und versuchen, Löcher in das Eis zu hauen, damit die Fische überleben. Das ist für jemanden, der als Berufsangler tätig ist, ein echtes existenzielles Problem. Wir brauchen also auch strukturelle Maßnahmen zur besseren ökologischen Anbindung von Gewässern. Auch hierzu ein konkretes Beispiel: Der Anschluss des Salbker Sees an die Elbe würde den Wasseraustausch sicherstellen. Kurz: Das Fischereigesetz sollte stärker mit Klimaanpassungsstrategien verzahnt werden; denn Gewässerschutz ist auch Daseinsvorsorge.
(Zustimmung bei der SPD und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)
Schließlich die Anerkennung der Pflegemaßnahmen. Unsere Vereine schneiden Ufer frei, pflegen Angelplätze und sammeln Müll. Zu oft werden diese Plätze anschließend zweckentfremdet - und der Müll bleibt zurück. Das ist respektlos gegenüber den Ehrenamtlichen. Diese Pflegemaßnahmen sind nämlich aktiver Naturschutz und verdienen Schutz, Unterstützung sowie öffentliche Wertschätzung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt. Er stärkt die Jugendarbeit, vereinfacht Verfahren, würdigt das Ehrenamt und wird getragen von einer guten Zusammenarbeit hier in der Koalition und dem Anglerverband. Lassen Sie uns also den nächsten Schritt gehen und für klare Zugangsregelungen, für echte Barrierefreiheit, für konsequente Digitalisierung, für klimafeste Gewässer und eine noch stärkere Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements sorgen.
Ich bitte also um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, damit wir von hier aus ein klares Zeichen für Ehrenamt in den Anglervereinen in Sachsen-Anhalt geben. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Sie haben es sogar geschafft, die Redezeit zu überziehen.
Juliane Kleemann (SPD):
Sieben Sekunden.