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Plenarsitzung

Lexikon

In diesem Nachschlagewerk werden die wichtigsten parlamentarischen Begriffe erklärt. Weiterführende Informationen finden sich auf den jeweiligen Seiten des Internetauftrittes. Die Fachliteratur der Bibliothek des Landtages ermöglicht weitere Recherchen.

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Petition

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in Art. 19 vor: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag [...] zu wenden.“ Dieses Recht wird somit nicht nur volljährigen Staatsbürgern zugesprochen, auch Minderjährige, Angehörige fremder Staaten, Staatenlose oder aber gesellschaftliche Gruppen wie Bürgerinitiativen oder Vereine können eine Petition einreichen und somit zu Petenten werden. Das Einreichen einer Petition ist nur schriftlich möglich. Wichtig ist, das Anliegen für einen Außenstehenden verständlich darzustellen und den Absender sowie die Unterschrift nicht zu vergessen. Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Zum Verfassen einer Petition stellt der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Petitionsformular (auch online) bereit.