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Plenarsitzung

Neue Gesetze auf den Weg gebracht

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat während der September-Sitzungsperiode eine Reihe von neuen Gesetzentwürfen in Erster Beratung behandelt. Die Beratungsreihenfolge einhaltend, wurden die Entwürfe in die dafür zuständigen Ausschüsse überwiesen. Im Detail handelt es sich um die folgenden Gesetze.

Klarheit bei Genehmigungsverfahren erzielen

Mit ihrem Gesetzentwurf setzt sich die Landesregierung unter anderem für die Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung, des Talsperrenbetriebsgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein. Demnach sei die Landesanstalt auch für die Altlastensanierung bei Anträgen bis 28. März 1992 zuständig. Das Wassergesetz wird in diesem Zuge um Vorschriften ergänzt, die eine zügige Verfügbarkeit von Flächen ermöglichen, um Vorhaben des öffentlichen Hochwasserschutzes schneller umsetzen zu können. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Umwelt (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Recht, Verfassung und Gleichstellung und für Landesentwicklung und Verkehr (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Wo kehrt der Schornsteinfeger in Zukunft?

Die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die allgemeine Gebührenordnung müssen laut Gesetzentwurf der Landesregierung geändert werden. Das veränderte Gesetz sieht keine Bewerberliste für Schornsteinfeger mehr vor. Durch das Landesverwaltungsamt werden die Kehrbezirke nunmehr ausgeschrieben und die Bewerber ausgewählt. Das Amt zeichnet fortan auch bei der Einrichtung der Kehrbezirke verantwortlich. Der Gesetzentwurf wurde am Ende der Debatte in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft (federführend) sowie für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung 

Ergänzungen im Versorgungsrecht

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Grundgehaltssätze der R-1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt nicht verfassungsgemäß bemessen. Durch die Veränderung des Gesetzes sollen nun verfassungskonforme Regelungen hergestellt und der Verfassungsverstoß rückwirkend behoben werden. Die Kosten betragen in etwa 0,9 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf wurde nach der Debatte in die Ausschüsse für Finanzen (federführend) und für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Kommunen mit neuer Geldeinnahmequelle

Gemeinden in Sachsen-Anhalt könnten zukünftig alle Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr per Bußgeld selbst ahnden und verfolgen. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hervor. Bisher waren Gemeinden nur für „geringfügige Ordnungswidrigkeiten“ (Verwarngeld von 5 bis 55 Euro) zuständig. Für alle anderen war das Land verantwortlich und erhielt somit auch die entsprechenden Einnahmen. Die Änderung beträfe zum Beispiel das Parken an engen Straßen, in engen Kurven, die Plakettenplicht oder der verspätete Besuch einer Hauptuntersuchung. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Neue Regelungen für ZDF-Gremien

Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zum 17. Mal geändert. Wesentlicher Schwerpunkt ist die verfassungskonforme Zusammensetzung der Gremien des ZDF unter den Gesichtspunkten Staatsferne, Vielfaltsangebot, Aktualität und Gleichstellung. Auch Fragen der transparenten Arbeit in diesen Gremien werden beantwortet. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung 

Umweltstiftung mit mehr Aufgaben versehen

Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“ ein. Damit soll die Stiftung zukünftig stärker in Aufgaben des Landes einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Umsetzung der Verbands- und Vereinsförderung sowie die fachliche Begleitung der Koordinierungsstellen der Naturparks. Am Ende der Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Umwelt überwiesen.

Zum Gesetzentwurf von CDU und SPD