Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Sondervermögen von fast 2 Milliarden Euro

Die Landesregierung brachte im November 2021 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Landtag ein. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs ist die Errichtung des „Sondervermögens Corona“(mit diesen Maßnahmen) mit einem Volumen von knapp zwei Milliarden Euro, das durch die Zuführung von Mitteln aus dem Landeshaushalt finanziert werden soll. In derselben Sitzung brachte die Landesregierung zudem den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes und einen Entschließungsantrag in den Landtag ein. Durch diese sollten vor allem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Aufnahme von Krediten in Höhe von etwas mehr als 2,7 Milliarden Euro) zur Einrichtung des Sondervermögens „Corona“ geschaffen werden.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein „Sondervermögen Corona“ in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro beschlossen.

Sondervermögen und Kredite größer als geplant

In den Fachausschüssen seien viele Änderungsanträge beraten wurden, die insgesamt das Anliegen der Gesetzesvorlagen unterstützt hätten, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU). So sei zu erklären, dass sowohl die Summe für das „Sondervermögen Corona“ als auch die für die Kreditaufnahme gestiegen sei. Ab dem Haushaltsjahr 2029 (bis 2055) seien davon jeweils 100 Millionen Euro zu tilgen.

„Corona-Schattenhaushalt“ der Landesregierung

„Heute ist ein schwarzer Tag für das Land Sachsen-Anhalt“, konstatierte Dr. Jan Moldenhauer (AfD), weil Landesregierung und Koalition mit diesem „Corona-Schattenhaushalt“ die Schuldenbremse des Landes aushebelten. Er kritisierte zudem die Art der Ausschussarbeit hinsichtlich der Gesetzentwürfe. Der AfD-Abgeordnete meldete verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelungen an. Um eine politische Finanzwende einzuleiten (statt neuer Kredite), empfahl Moldenhauer, Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuführen sowie kein Geld mehr für linksorientierte Projekte und für Gendermainstreaming auszugeben.

Investitionszulage für die Kommunen

Das Ausmaß und die Dauer der Pandemie seien bis heute kaum einzuschätzen, sagte Dr. Katja Pähle (SPD), kräftige Impulse für Wirtschaft und Gesundheitswesen seien zu setzen. Dem komme man mit dem Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen nach. Sie verwies ausdrücklich auf die zusätzliche Investitionszulage in Höhe von 45 Millionen Euro für die Kommunen, um ausfallende Steuereinnahmen auszugleichen. Man müsse die weitere Haushaltspolitik flexibel, mit Augenmaß und ohne Denkbarrieren gestalten.

Corona-Bonus für medizinischen Bereich

Die Bewältigung der Pandemie werde noch einige Jahre in Anspruch nehmen, mutmaßte Eva von Angern (DIE LINKE). Ein Sondervermögen hätte es in Sachsen-Anhalt bereits in 2020 geben können, ihre Fraktion hätte dieses bereits aufs Tapet gebracht. Mit dem Nachtragshaushalt sei eine wichtige Gelegenheit verpasst worden, nämlich einen Corona-Bonus an alle Kräfte im medizinischen Bereich auszureichen. Von Angern forderte eine Offensive in der Jugendsozialarbeit; zudem wies sie auf die überproportional hohe coronabedingte Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und die Zunahme der häuslichen Gewalt hin – was einer Intervention bedürfe.

Vertrauensvorschuss an Ministerien

Die Unterstützung der Kommunen sei unstrittig, die Einrichtung des „Sondervermögens Corona“ sei kritischer betrachtet worden, erklärte Jörg Bernstein (FDP). Die einzelnen Maßnahmen seien konkretisiert und nachgeschärft worden. Eine zielführende Alternative gebe es nicht. Das Sondervermögen verstehe er als „Vertrauensvorschuss des Parlaments an die Ministerien“, durch die dazu aufgestellten Wirtschaftspläne und die laufende Berichterstattung seien die Parlamentarier in den Umsetzungsprozess eingebunden. Vom Sondermögen erhoffe sich die FDP „einen Schub für die Wirtschaft“.

Historisch hohe Schuldenaufnahme

Mit den Impfstoffen habe die Gesellschaft ein wichtiges Mittel gegen die Pandemie in der Hand, erklärte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mit dem Nachtragshaushalt werde eine historisch hohe Schuldenaufnahme erwirkt. Die Krise zeitige einen erhöhten Finanzbedarf, räumte Meister ein, aber man müsse der Versuchung widerstehen, mit neuen Krediten Maßnahmen zu bezahlen, die nichts mit Corona zu tun hätten. Nicht immer habe seiner Meinung nach dieser Bezug erfolgreich hergestellt werden können.

Wirtschaftsplan im Parlament beraten

„Dieser Nachtragshaushalt wird unterm Strich allen Bürgerinnen und Bürgern helfen“, zeigte sich Guido Heuer (CDU) überzeugt. Auch er verwies auf die 45 Millionen Euro Investitionszulage für die Kommunen. Es gebe keine Alternative zum Sondervermögen, auch wenn dieses komplett kreditfinanziert sei. Die Corona-Sonderzahlung für die Landesbeschäftigten und Landesbeamten sei ein Zeichen der Anerkennung. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen werde weiter im Parlament beraten, so trügen alle gemeinsam Verantwortung für die kommenden Generationen.

Ergebnis nach den Abstimmungen

Der Änderungsantrag (Drs. 8/498) wurde abgelehnt. Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/497) wurde unverändert inklusive der Anlage zu § 3 zugestimmt. Damit ist das Begleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 beschlossen. Dem Entschließungsantrag (Drs. 8/499) wurde gefolgt.

Der Änderungsantrag (Drs. 8/483) wurde abgelehnt. Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/480) wurde in unveränderter Fassung mehrheitlich zugestimmt. Ebenso wurde dem Entschließungsantrag in Teil II der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 ist damit beschlossen.