Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD)
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Landtag von Sachsen-Anhalt (GBD) ist eine Organisationseinheit der Landtagsverwaltung, die bereits in der 1. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Als weisungsunabhängige und parteipolitisch neutrale Instanz unterstützt der GBD die Abgeordneten, die Fraktionen und die Ausschüsse des Landtages von Sachsen-Anhalt mit juristischem Fachwissen bei deren parlamentarischer Arbeit. Darüber hinaus ist der GBD als Justitiariat des Landtags und der Landtagsverwaltung beratend tätig.