Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Sechs Gesetzentwürfe abschließend beraten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich in seiner Dezember-Sitzungsperiode bereits mit sechs Gesetzentwürfen in einer jeweils abschließenden Beratung auseinandergesetzt und mit Mehrheitsvotum über die Annahme bzw. Ablehnung entschieden.

Verwaltungskostengesetz wird geändert

Gegenstand des von der Landesregierung vorgelegten Änderungsgesetzes ist die Einführung einer Regelung zur Erhebung von Umsatzsteuer auf Verwaltungskosten in den Fällen, in denen Amtshandlungen, bewirkte Leistungen von Behörden oder Benutzungen von öffentlichen Einrichtungen und Gegenständen spätestens ab dem 1. Januar 2023 aufgrund der Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen. Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem Landtag, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Veränderungen bei Ladenöffnungszeiten

Mit dem von der Landesregierung im Mai 2022 vorgelegten Gesetzentwurf soll ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Ladenöffnungszeitenrechts in Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Das Ladenöffnungszeitengesetz soll neben vornehmlich redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen präzisiert werden. Zudem soll ein neuer Sachgrund für Öffnungen von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschaffen werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfahl dem Landtag, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Öffentliche Sicherheit im Blick

Mit dem Gesetzentwurf aus dem Juni 2022 wird laut Landesregierung im Wesentlichen das Ziel verfolgt, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt fortzuentwickeln und an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen. Hierzu zählen unter anderem der Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten als dauerhafte Befugnisnorm und der dauerhafte Einsatz von Body-Cams zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Verlängerung von KiFöG-Maßnahmen

Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung sollen die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes weiterhin Bestand haben. Der im November 2022 vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Verlängerung – vorerst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 – finanziell bedeutsamer Maßnahmen (Mehrkindregelung, Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte, Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen) vor. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag, den geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Staatsziel Ehrenamt gescheitert

Mit einer Änderung des Artikels 36 der Landesverfassung soll dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zufolge – nach dem Vorbild Hessen – die neue Staatszielbestimmung „Ehrenamt“ in die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden. Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement seien für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Erhalt stabiler sozialer Bindungen und Strukturen von großer Bedeutung. Dies war die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, auch im Oktoberplenum hatte es keine Ausschussüberweisung gegeben. Der Gesetzentwurf hat bei der Abstimmung das erforderliche Quorum nicht erreicht und ist damit abgelehnt.

Klärung über Heizkostenzuschuss

Ziel des von den Fraktionen CDU, SPD und FDP im November 2022 eingebrachten Gesetzes ist die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Heizkostenzuschussgesetzes (HeizKZuschG) und die Bewilligung des zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldbeziehende nach dem Wohngeldgesetz, für Auszubildende (mit BAföG) sowie für Aufstiegsfortbildungsteilnehmende (mit Aufstiegs-BAföG). Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfahl dem Landtag einstimmig, den leicht geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.