Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Schulgeldfreiheit gesetzlich verankern

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung soll in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. In einer Vereinbarung mit dem Bund ist u. a. die Verlängerung der Maßnahme Schulgeldfreiheit für Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dafür ist eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich, für die die Koalition im Mai-Plenum einen Gesetzentwurf einbrachte.

Das gleiche Anliegen verfolgt auch die Fraktion DIE LINKE mit ihrem eingebrachten Gesetzentwurf. Sachsen-Anhalt habe laut Statistischem Bundesamt einen der bundesweit schlechtesten Personalschlüssel im Bereich der Kitas, konstatiert die Fraktion DIE LINKE. Mit der nun angestrebten Änderung des Schulgesetzes sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Schulgelds durch das Land für die Ausbildungsberufe Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen hergestellt werden. Damit soll sowohl Sicherheit für Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft als auch für die Auszubildenden in diesem Bereich geschafften werden.

Nach der Debatte wurden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE einstimmig in den Ausschuss für Bildung überwiesen.

Links und Drucksachen zum Tagesordnungspunkt