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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Befragung der Landesregierung nach § 45a unserer Geschäftsordnung und blicke in die Reihen der CDU-Fraktion. Ich weise Sie darauf hin, dass für diesen Tagesordnungspunkt eine Stunde vorgesehen ist. - Herr Tullner, bitte.


Marco Tullner (CDU):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben uns als größte Fraktion im Kontext der ersten inhaltlichen Sitzung darauf beschränkt, keine dramatischen Punkte in die Befragung einfließen zu lassen. Das will ich vorab sagen. Als regierungstragende Fraktion schickt sich das ein Stück weit auch nicht. Wir haben uns ein Thema ausgesucht, das, glaube ich, eine besondere Bedeutung hat. Das Thema ist im weiteren Sinne die Wissenschaftspolitik, die für unser Land eine sehr große und zentrale Bedeutung hat, weil wir darum bemüht sind, Fachkräftemangel, Innovationskraft, Wirtschaftsstärke in den Blick zu nehmen, und dabei helfen uns zweifelsohne die Hochschulen. Nun haben wir mit der Coronasituation in den vergangenen Jahren eine in allen Bereichen sehr dramatische Erfahrung gemacht. Wir haben im Bildungs- und frühkindlichen Bereich sehr viel Achtsamkeit und Perspektive darauf gelenkt, wie wir Defizite abbauen, verhindern oder vielleicht ein Stück weit mildern können. Im Hochschulbereich ist das zumindest im öffentlichen Diskurs ein wenig aus dem Fokus geraten, so scheint es mir.

Deshalb wäre meine Frage an den Wissenschaftsminister dahin gehend: Wenn wir mit dem Blick speziell auf die Erstsemester des vergangenen Jahres, die sozusagen aus ihren Elternhäusern in Studienorte gezogen sind und aufgrund der Coronasituation dann quasi in einer Selbstisolierung waren    Wir haben sehr viel auch über psychologische Dimensionen gehört. Ich kenne Erstsemester in Halle, die sich mit Selbstmordgedanken getragen haben, also ganz dramatische Entwicklungen. Die Frage richtet sich darauf: Wie sind die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium darauf vorbereitet, diese Defizite, diese Entwicklungen in den Blick zu nehmen, damit wir im akademischen Nachwuchsbereich keine verlorenen Generationen - „produzieren“ wäre jetzt despektierlich  , bekommen, wie wir damit umgehen und was die Hochschulen tun. Die Hochschulen   letzter Satz, ich habe nur drei Minuten   scheinen mir das in den letzten Monaten nicht so richtig thematisiert zu haben. Es wurde immer viel erzählt, wie teuer Onlinevorlesungen sind etc. Aber wir wissen, was das im Einzelfall bedeutet hat, und mancher Rektor hat hinterher davon berichtet, dass er manchmal etwas ratlos ist, wie er mit diesen Themen umgehen soll. Deshalb die Frage in diesem Kontext, und ich bin auf die Antwort gespannt. - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Minister Willingmann. - Herr Lange?

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ich habe eine Nachfrage!)

- Ach, Sie haben eine Nachfrage. Sehr schön. Die Nachfrage habe ich mir notiert. - Bitte.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Werter Herr Abg. Tullner! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ausgesprochen freundlich von Ihnen, dass Sie gleich zu Beginn dieser Sitzungsperiode das wichtige Thema Wissenschaftspolitik und vor allen Dingen das wichtige Thema Hochschulen und Corona ansprechen. Deshalb will ich versuchen, ein paar Gedanken dazu mit Ihnen zu teilen, und dann freue ich mich auf den Austausch dazu.

Lassen Sie uns zunächst einmal festhalten, wie wir eigentlich in diese Situation hineingekommen sind. Noch bevor es die erste Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung gab, im letzten März, haben wir als Wissenschaftsressort zusammen mit den Rektoren, den Hochschulleitungen verabredet, dass wir umgehend auf die Meldungen reagieren, die aus unterschiedlichen Kreisen und Ländern zu uns kamen, dass man möglichst schnell Maßnahmen ergreifen muss, um die Menschen ein Stück weit zu separieren. Wir haben deshalb schon Mitte März letzten Jahres, ohne dass es einer Verordnung bedurfte, gemeinsam mit den Hochschulleitungen entschieden, dass der Prüfungsbetrieb, der zu diesem Zeitpunkt auf Hochtouren lief, und die Vorbereitung auf das Sommersemester 2020 zunächst ausgesetzt werden - damals noch mit der blumigen Hoffnung, vier Wochen werden wohl reichen, dann ist der Sturm vorüber.

Das war eine schwere Fehleinschätzung, allein, wir teilen sie mit vielen anderen, und wir haben dann sehr schnell reagiert, nämlich ebenfalls bereits im März damit, dass das Sommersemester 2020 als Präsenzsemester ausgesetzt wurde. Das hat damals sehr viele Studierende getroffen, die sich schon darauf vorbereitet hatten, dass das Sommersemester ein normales Semester sein könne. Aber wer die allgemeinen Meldungen mitbekam, sah, wie die Situation war, wer sie auch im übrigen Westeuropa, in Südeuropa bemerkt hat, wusste, das kann nicht normal laufen.

Aus diesem Grunde sind die Hochschulen sehr schnell dazu übergegangen, die vorhandenen Ressourcen einzusetzen, um eine onlinebasierte Lehre aufzuziehen und die Studierenden, die nun tatsächlich nicht mehr in Präsenzveranstaltungen unterrichtet werden konnten, mit entsprechenden Unterlagen und einem Lehrangebot zu versorgen. Das mag am Anfang etwas geholpert haben, das sind alles keine Fernhochschulen und Fernuniversitäten, sondern Universitäten und Hochschulen in unserem Land, die darauf ausgerichtet sind, dass der Unterricht, dass die Vorlesungen, dass die Seminare in Anwesenheit stattfinden, und das alles musste umgestellt werden. Das hat sehr zügig und grosso modo auch über die gesamte Zeit funktioniert.

Lieber Herr Kollege Tullner, Sie wissen doch aus der gemeinsamen Regierungszeit, dass wir uns im letzten Jahr darüber unterhalten haben, ob wir möglicherweise zum Wintersemester wieder ein normales Semester bekommen könnten, weil die Pandemie   so sah es aus   und die Inzidenzzahlen im Sommer rückläufig waren und wir deshalb hoffen durften, dass das Wintersemester 2020/2021 ein normales sein könnte. Auch diese Hoffnung   das haben Sie erlebt, das haben wir gemeinsam entschieden   hatte sich erledigt, als wir mit den weiteren Eindämmungsverordnungen den Präsenzbetrieb an den Hochschulen einstellen mussten.

Zum Wintersemester hatte sich das weitgehend normalisiert, und zum Sommersemester dieses Jahres auch noch einmal. Um es einfach zu sagen: Es gab immer mehr Routine, es sind auch immer mehr Ressourcen da hineingeflossen, um Onlinelehre zu organisieren. Die ist nicht überall perfekt, das ist sie übrigens auch sonst nicht. Auch die Präsenzlehre ist nicht immer perfekt. Es gibt durchaus den einen oder anderen Kollegen und die eine oder andere Kollegin, die da noch Verbesserungspotenzial hat. Daran kann man arbeiten, jedenfalls wenn der- oder diejenige gutwillig ist. Aber im Großen und Ganzen   so ist die Rückmeldung, die ich bekommen habe   hat das funktioniert.

Was den Studierenden gefehlt hat, war der Austausch, waren der akademische in den Veranstaltungen und der soziale, also das Miteinanderumgehen außerhalb des Hörsaals; denn auch das war eingestellt. Vielleicht erinnern Sie sich noch, dass wir im letzten Sommer überlegt haben     Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass wir eine gemeinsame Linie hatten. Wir gingen im Sommer noch davon aus, pünktlich zum Wintersemester machen nicht nur die Hochschulen wieder ihre Tore auf, nein, wir öffnen auch die Clubs. Wir wollten wieder soziales Miteinander ermöglichen.

Das war eine sehr revolutionäre Geschichte. In der ganzen Bundesrepublik hat man nach Sachsen-Anhalt geschaut und gesagt: Das ist aber mutig von denen. Aber es ging nicht. Sie wissen, warum. Erst kam der Lockdown light und dann, Mitte Dezember, noch ein sehr viel schärferer. Mit anderen Worten: Das Wintersemester war ein weiteres Onlinesemester und das Sommersemester auch.

Was hat der Wissenschaftsminister an dieser Stelle zu entscheiden? - Er hat vor allen Dingen sicherzustellen, dass diejenigen Studierenden, die BAföG-Empfänger sind, die Semester, die als Onlinesemester stattfanden, nicht auf ihre BAföG-Regelstudienzeit angerechnet bekommen. Das ist eine wichtige Maßnahme - eine Maßnahme, die wir Wissenschaftsminister auch untereinander abgestimmt haben. Das ist in allen Bundesländern geschehen. Es ist in Bezug auf jedes dieser Semester geschehen, auch wenn wir der Überzeugung sind, dass sehr viel Lehre und viele Prüfungen ordnungsgemäß stattgefunden haben. Es waren aber keine Normalsemester, also wurden sie aus der Regelstudienzeitberechnung herausgenommen.

Jetzt steht uns das Wintersemester 2021/22 bevor. Mancherorts hat es schon angefangen, andernorts geht es demnächst los. Sie haben es mitbekommen: Die Erstsemester sind begrüßt worden. In Köln hat man das übrigens sehr eindrucksvoll im Müngersdorfer Stadion gemacht und gleich drei Semester zusammengefasst. Das lob ich mir. Man hätte darüber nachdenken können, ob wir so etwas möglicherweise auch in Halle und in Magdeburg machen können. Vielleicht ist das überhaupt eine Idee für die Zukunft, Sport und Wissenschaft zusammenzubringen. Aber das ist jetzt eher so eine Fantasie.

Aber worauf ich hinauswill, ist: Es bestand allseitig der große Wunsch und Wille, das Wintersemester 2021/2022 als ein Normalsemester durchzuführen. Es soll so viel Präsens wie möglich angeboten werden angesichts eines hohen Durchimpfungsgrades und angesichts eines hohen Grades an Bereitschaft der Lehrenden und der Studierenden, diese noch immer andauernde pandemische, aber sich abschwächende Situation jetzt nicht mehr zur Begründung zu nehmen, um weiterhin Onlinelehre zu veranstalten, sondern zur Normalität zurückzukehren. Das ist mit den Hochschulleitungen so abgesprochen worden. Das wird gerade exekutiert. Und das funktioniert.

Nun haben Sie mich gefragt, was wir denn für Lehren daraus gezogen haben. Eine Lehre ist, dass wir nicht gewillt sind, unsere Hochschulen zu Fernhochschulen umzubauen, und dass wir kein Interesse daran haben, dauerhaft nur Onlinelehre durchzuführen. Auch wenn man im Gespräch mit dem einen oder anderen Kollegen bzw. mit der einen oder anderen Kollegin gelegentlich den Eindruck hat, dass es auch ganz reizvoll sein kann, in einen permanenten Distanzaustausch einzutreten, so ist doch die übergroße Mehrheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie die der Studierenden daran interessiert, dass man sich wieder begegnet. Wissenschaft lebt vom Austausch und das meint auch den persönlichen Austausch.

Aus diesem Grunde werden wir auf der einen Seite die guten Erfahrungen, die wir mit Modulen, mit einzelnen Bestandteilen in der Onlinelehre gemacht haben, zu nutzen wissen und sicherlich dafür sorgen, dass sie zukünftig   auch ganz unabhängig von pandemischen Situationen   eingesetzt werden können. Auf der anderen Seite werden wir schauen, dass wir die Erfahrungen, die wir betreffend die Reduktion von sozialen Kontakten gemacht haben, in eine vernünftige Ausstattung der Studentenwerke und eine vernünftige Absicherung von Beratungsangeboten ummünzen.

Wir müssen etwas für Studierende tun, die durch solche Maßnahmen, die fast klaustrophobische Zustände ausgelöst haben, betroffen sind. Deshalb werden wir an dieser Stelle alles unterstützen und alles tun, was man tun muss, um Studierenden das Leben auch in derart eingeschränkten Situationen wie in diesen drei Onlinesemestern zu erleichtern.

Darüber hinaus werten wir jetzt gemeinsam mit den Hochschulen aus, wie die Erfahrungen sind. Was ist denn in den vergangenen Jahren gut gegangen, was nicht? Wir nehmen den Status auf, was an zusätzlichen Investitionen erforderlich ist. Das Coronasondervermögen, über das wir hier schon   zumindest kurz  gesprochen haben und das demnächst Gegenstand sein wird, enthält auch Mittel, die dafür sorgen sollen, dass die Ausstattung an technischem Gerät zur Durchführung digitaler Veranstaltungen an den Hochschulen finanziert wird. Sie sollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wir halten das für unerlässlich.

Das ist ein erster Aufschlag in die Richtung Ihre Frage, lieber Herr Tullner.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister, für den ersten Aufschlag. Wir wollen die Antworten nach Möglichkeit kurz fassen -


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Nein, das geht nicht.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

„kurz“ kann man an der Stelle unterschiedlich interpretieren  , damit die Möglichkeiten für Nachfragen nicht eingeschränkt werden. Der erste mit einer Nachfrage ist Herr Lange.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Herr Minister, die Worte höre ich wohl. Allein, die Erfahrung ist eine andere. Sie haben die Studierenden de facto in den letzten Semestern alleingelassen. Bis auf den Erlass der Regelstudienzeit hat das Land es nicht geschafft, die Studierenden zusätzlich zu unterstützen. Vielmehr wurde das den Studentenwerken überlassen und dem kleinen Posten, den Frau Karliczek zugestanden hat, was eindeutig zu wenig war.

Sie hätten   diese Anträge gab es   die Studentenwerke schon längst besser ausstatten müssen, damit die psychosoziale Beratung schon in den letzten Semestern besser möglich gewesen wäre. All das haben Sie nicht getan. Sie haben es nicht einmal geschafft zu ermöglichen, dass die Studentenwerke auf die Wohnungsbaumittel zugreifen können.

Deswegen frage ich Sie: Wie sollen die Studentenwerke zukünftig ausgestattet werden? Wir haben dazu heute auch noch einen Antrag in der Pipeline.

Wie sehen Sie die Ausstattung der Studentenwerke bezüglich der psychosozialen Beratungsangebote? Wie sollen diese zukünftig ausgestattet werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Willingmann.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Schönen Dank. - Herr Lange, bei dem ersten Teil dachte ich, es ist ein Statement, das man auch gut im Wahlkampf hätte loswerden können.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Nein!


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich verstehe auch


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Das habe ich die ganzen letzten Jahre    


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ihr Bemühen, es immer wieder ein bisschen schräg darzustellen. Aber nun versuche ich, es doch noch einmal geradezurücken.

Lieber Herr Lange, es ist letztlich egal, ob das Land und die Landesregierung oder ob die Studentenwerke für Mittel aufkommen, die wir zur Unterstützung der Studierenden brauchen. Voraussetzung ist, dass die Studentenwerke am Ende des Tages nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Also müssen wir sie refinanzieren. Das ist im Moment meine Aufgabe.

Wir müssen nicht lange darüber reden, dass das Programm von Frau Karliczek, das der Bund aufgelegt hat, große Probleme aufgeworfen hat. Jedenfalls wurde der ursprüngliche Wunsch, den viele hatten, nämlich das Bafög insgesamt auszuweiten, an dieser Stelle nicht umgesetzt. Aber wir müssen der Einfachheit halber einfach einmal akzeptieren, dass es eine Bundesregelung ist, die so getroffen worden ist.

Die psychosoziale Beratung muss in der Tat gestärkt werden. Die Frage, ob und in welchem Umfang sie in der Krise selbst hätte in Anspruch genommen werden müssen, ist außerordentlich umstritten. Richtig ist, dass es einzelne Fälle gibt. Richtig ist auch, dass die Beratung nicht abgeschafft wurde, aber sie unterlag natürlich denselben pandemischen Grundsätzen, Regeln und Einschränkungen, die auch für alles andere   übrigens auch in der Wirtschaft und in der Wissenschaft   galten.

Zu den Einzelheiten der zukünftigen Ausstattung. Das, was die Studentenwerke an eigenen Mitteln aufgewandt haben, entspricht round about 350 000 € bis 400 000 €. Das muss natürlich erstattet werden. Das ist gar keine Frage. Sie haben mit Rücklagen gearbeitet, die eigentlich für Bau- und Renovierungsmaßnahmen vorgesehen waren und jetzt für Unterstützungsmaßnahmen - Barbeihilfen   an Studenten ausgereicht wurden.

Ich habe Ihnen immer gesagt: Es gab mehr Mittel, als tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Das wissen Sie auch. Deshalb müssen wir ein bisschen damit aufhören, die Situation immer wieder zu überdramatisieren. Tatsache ist, dass wir in der Lage waren zu reagieren. Wir waren nicht darauf angewiesen, beispielsweise die sehr, sehr großzügigen Angebote, die durch die Fördervereine an der Universität Halle und an der Universität Magdeburg entstanden sind, als einzige Rettungsanker zu sehen.

Mit anderen Worten: Unsere Aufgabe ist jetzt, dafür zu sorgen, dass das refinanziert wird, was dafür ausgelegt wurde, und dass wir in den Haushaltsverhandlungen darauf achten, dass die Studentenwerke für diese konkrete Leistung, die Sie gerade angesprochen haben, zusätzliche Mittel bekommen.

Sie haben angesprochen, dass wir die Wohnungsbaumittel nicht in Anspruch genommen haben. Ich darf auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Darin haben wir es festgeschrieben. Jetzt   in dieser Legislaturperiode   werden wir es tun. In der letzten Legislaturperiode war es nicht so. Das kommt in der Politik schon einmal vor. Manchmal ändert sich das. Wir haben es jetzt jedenfalls vorgesehen. Wir werden zukünftig schauen, dass dieser Zugriff möglich ist und dass damit auch in Sachsen-Anhalt wieder ein durch die Städtebauförderung des Bundes unterstützter Wohnheimbau möglich ist.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage kommt von Frau Frederking.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Herr Minister, die neuen Maßnahmen sind geleitet von den Gedanken: so viel Präsenz wie möglich, soziale Kontakte ermöglichen. Aber das kann auch gewährleistet werden, wenn in den Hörsälen vorgegeben werden würde, dass auch die Studierenden Masken tragen. Nach fast zwei Jahren Coronapandemie wissen wir, dass Masken wirksam sind, um Infektionen zu reduzieren und

(Lachen - Zurufe: Leute, Leute, Leute! - Das gibt es doch nicht! - Das kann nicht wahr sein!)

Infektionsketten zu durchbrechen.

Meine Frage lautet: Warum wird diese einfache und wirksame Maßnahme, dass Studierende in den Hörsälen Masken tragen, nicht vorgegeben?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Frederking, das liegt zunächst daran, dass wir eine sehr dezentrale Lösung favorisieren, was die Hochschulen und ihre Hörsaalplanung betrifft. Die Notwendigkeit von Masken ist keineswegs in jedem Raum gegeben. Es gibt unterschiedliche Abstandsmöglichkeiten.

In der Tat gibt es im Moment unter den Studierenden und dem Lehrkörper einen besonders hohen Anteil an Geimpften. Die Stichproben und die Zahlen, die uns gemeldet wurden, zeugen jedenfalls davon, dass die Zahl deutlich höher ist als im Durchschnitt der Bevölkerung. Wir dürfen an dieser Stelle auch ein Stück weit darauf vertrauen, dass sich die Situation dadurch normalisiert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Dann die nächste Nachfrage. - Herr Pott.


Konstantin Pott (FDP):

Lieber Minister Willingmann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. - Sie haben ja auch schon vieles zum Thema „Digitale Lehre“ gesagt, die in den letzten Jahren teilweise aus dem Boden gestampft werden musste. Meine Frage ist: Was machen Sie, damit diese guten, funktionierenden digitalen Konzepte auch als Ergänzung zur Präsenzlehre bestehen bleiben? - Ich möchte darauf hinweisen, dass es durchaus eine Erleichterung für viele Studentinnen und Studenten ist, was die Flexibilität angeht, und dass das definitiv auch zu einer Verbesserung der Studienbedingungen hier im Land beitragen würde.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Willingmann, bitte.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Abg. Pott, schönen Dank für Ihre Nachfrage. - Da wir das Vergnügen bereits in den Koalitionsverhandlungen hatten, will ich an dieser Stelle versuchen, das ein bisschen einzufangen.

Die Durchführung digitaler Lehre ist eine organisatorische Maßnahme der Hochschule im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Auftrages, Studium, Lehre und Forschung anzubieten. Sie kollidiert gelegentlich mit den Rechten der Professorinnen und Professoren aus der Wissenschaftsfreiheit, denen es natürlich gestattet ist, ihre Lehre auch selbst zu organisieren. Aus diesem Grunde werden wir an dieser Stelle sehr wenig mit Anordnungen und sehr viel mit Überzeugungsarbeit leisten müssen. Wir werden also hingehen und müssen dafür sorgen, dass die Bereitschaft im Kollegium hoch genug ist, dort, wo man gute Erfahrung mit digitaler Lehre - übrigens auch mit digitaler Prüfung - gemacht hat, diese Modelle beizubehalten, aber, bitte schön, nicht ein Einfallstor dafür zu schaffen, dass wir möglicherweise dort, wo Unwillen besteht, den Präsenzunterricht durchzuführen, ganz einfach darauf verweisen, dass man es dann eben digital machen sollte. Der Normalfall der Lehre an einer Universität, an einer Hochschule dieses Landes ist die Präsenzlehre, wenn auch im Moment noch unter eingeschränkten Bedingungen. Aber es ist die Präsenzlehre und die soll durchgeführt werden.

Darüber hinaus bin ich mir sicher, Herr Pott, dass wir mit einer vernünftigen Ausstattung der Hochschulen an dieser Stelle, auch mit der Erstattung von Kosten, die sie auch als Mehraufwendungen hatten, um digitale Lehre zu organisieren, um coronabedingt Veranstaltungen durchzuführen, einen ordentlichen Stimulus erzeugen, künftig auf dieses Instrument zuzugreifen, und zwar nicht nur dann, wenn man es muss, sondern auch dann, wenn es sinnvoll ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Nachfrage hat Frau Simon-Kuch, CDU-Fraktion.


Elke Simon-Kuch (CDU):

Sehr geehrter Herr Minister, zunächst herzlichen Dank. - Wer heute Morgen Radio gehört hat, der hat vielleicht mitbekommen, dass die Hochschulen in Thüringen beim Thema „Besorgen der Schnelltests“ etwas überrascht waren. Ich bin gespannt, sogleich zu erfahren, wie das bei uns in Sachsen-Anhalt aussieht. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu etwas sagen könnten. - Herzlichen Dank.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Abg. Simon-Kuch, wir sind nicht überrascht, sondern präpariert. Letzteres ist besser. „Vorsorge ist besser als Heilen“ hieß das, glaube ich, in meiner Kindheit; da ging es um das Impfen.

Es geht hier um die Frage „Müssen Hochschulen ihren Mitarbeitern und ihren Studierenden Tests zur Verfügung stellen?“ Dazu Folgendes:

Erstens. Es gibt eine Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit, das an dieser Stelle gestern dem thüringischen Wissenschaftsminister, meinem Kollegen Tiefensee, mitgeteilt hat, dass das exakt denselben Regelungen für Mitarbeiter wie auch für Studierende unterfällt. Die werden unfallversicherungsrechtlich genauso behandelt. Diese Arbeitsschutzmaßnahme gilt also gleichermaßen für Studierende. Nach dieser Auskunft ist es also so, dass es zwei kostenlose Tests pro Woche auch für Studierende gibt. So ist es in Thüringen gestern Nacht und heute Früh kommuniziert worden. Wir bereiten in unserem Hause einen ähnlichen Erlass vor. Wir werden das noch mal querlesen und noch mal durchschauen. Aber es entspricht genau dem, was wir wollen.

Zweitens. Es ist für uns insoweit eine etwas günstigere Situation, als die Hochschulen noch Bestände haben, die es erlauben, das Testregime im Moment sowieso kostenfrei durchzuführen. Sie haben es in den letzten Wochen auch überwiegend so getan. - Schönen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine weitere Nachfrage seitens der FDP. - Herr Bernstein.


Jörg Bernstein (FDP):

Herr Minister Willingmann, ich habe noch eine Nachfrage zu den digitalen Lehrformaten. Wie wird der Austausch zwischen den Hochschulen organisiert, damit sich im Prinzip die Modelle, die sich in dieser digitalen Lehre bewährt haben, auch in der Fläche verbreiten?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Abg. Bernstein, freiwillig und dadurch, dass wir eine sehr enge Vernetzung unserer Hochschulen haben. Die sieben staatlichen Hochschulen plus diejenigen in anderer Trägerschaft plus die Fachhochschule der Polizei sind in einer gemeinsamen Landesrektorenkonferenz vereint. Und sie tauschen sich sowieso permanent aus. Die Leiter der Rechenzentren sind in einem ständigen Austausch. Wir achten schon darauf, dass da sehr niedrigschwellig Kommunikation betrieben wird und man dafür sorgt, dass die Modelle, die sich bewährt haben, kopiert werden. Wir achten vor allen Dingen auch ressourcenschonend darauf. Deshalb gibt es etwa alle sechs Wochen Gespräche des Ministers, des Staatssekretärs und der Arbeitsebene meines Hauses mit den Rektoraten darüber, dass wir nicht irgendwelche Untersuchungen beispielsweise an einzelnen Hochschulen laufen lassen und an wieder anderen dasselbe noch einmal tun. Das wird sehr, sehr stark harmonisiert. Das kann man in einem Land tun, das eine sehr, sehr wichtige, aber überschaubare Hochschul- und Wissenschaftslandschaft hat.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke für die Antwort. - Ich sehe im Moment keine weiteren Nachfragen zu dem Thema. Damit wäre das erste Thema beendet. - Danke, Herr Willingmann.