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Plenarsitzung

Transkript

Detlef Gürth (CDU):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte Herrn Gallert nach seiner Einbringungsrede gern noch eine Frage stellen. Sie haben eingangs gesagt, Sie müssten eigentlich zwei Reden zu Ihrem Gesetzentwurf halten. Eigentlich hätten Sie auch noch ein zweites Datum gebraucht; denn in dem Gesetzentwurf steht der 6. Oktober. Wer Ihren drei Paragrafen umfassenden Gesetzentwurf aber liest, der stellt ziemlich schnell fest, dass es der 6. Dezember hätte sein müssen, also der Nikolaustag, an dem der rote Mann durch das Land läuft und die Geschenke verteilt, ohne dass irgendjemand danach fragt, woher das Geld kommt.

Die Fähren sind wichtig. Wenn Sie im AIS suchen, dann finden Sie zu diesem Thema 751 Einträge. Sie sind wichtig für Pendler, Berufsverkehr, Tourismus und auch für die Versorgung im ländlichen Raum.

Sie haben bei aller Unterschiedlichkeit ein gemeinsames Thema, nämlich die Finanzierung des Fährbetriebs. Wenn die A 9 bei Coswig dicht ist und man an der Fähre in der Warteschlange steht, dann kann man sich persönlich von der Bedeutung der Fähren überzeugen. Das Hauptproblem ist aber die Finanzierung.

Das vorliegende Drei-Paragrafen-Gesetz der LINKEN enthält aber keine seriösen Lösungsvorschläge; es enthält vier Aussagen.

Erstens. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von 13 Fähren.

Zweitens. Das Land soll künftig die Kosten der Landrevision zu 100 % bezahlen. Übrigens wären wir dann die Einzigen in Deutschland.

Drittens. Das Land soll auch die Betriebskostendefizite zu 50 % bezahlen.

Die vierte Aussage ist eigentlich indirekt: Seriöse Politik geht anders.

Meine Damen und Herren! Es gibt die Fähren mit Landesbedeutsamkeit und die Fähren ohne Landesbedeutsamkeit. Es gibt die Fähren überwiegend in kommunaler Trägerschaft, und es gibt eine privat betriebene Fähre in Rogätz, die knapp schwarze Zahlen schreibt. Alle anderen sind defizitär.

Die Aufgaben für den Betrieb und die Problemstellungen sind vielfältig. Mit den Niedrigwasserlagen sind sie größer geworden. Das heißt, die Anpassung des Anstellwinkels, die Einstellung des Fährbetriebs für bis zu vier Monate im Jahr, der Unterhalt der Fahrrinnen, der Unterhalt der Fährzufahrten und der Fährdämme sind ein Thema. Es geht um die Frage: Warum endet die Verantwortung der Straßenbaulastträger am Ufer? Oder gar: Soll der Fährbetrieb in der Kommune beispielsweise künftig eine Pflichtaufgabe anstatt eine freiwillige Aufgabe sein?

Am Ende werden alle diese Fragen aber finanziell zu beantworten sein. Damit sind wir wieder bei dem, was das Land kann und was das Land darf. Wir können auf keinen Fall Aufgaben zu 100 % finanzieren, ohne Einfluss auf die Kosten zu haben. Diesen hätten wir nicht, wenn wir lediglich einen Kostenvoranschlag für eine Revision bekämen und dann die Begleichung der Rechnung zu 100 % zusagen müssten.

Wir als CDU-Fraktion würden wegen der Bedeutung der Fähren der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Fachausschüsse, zur Federführung in den Infrastrukturausschuss und wegen der Finanzierung zur Mitberatung in den Finanzausschuss, zustimmen. Wir freuen uns auf die Beratung und empfehlen, sich in Vorbereitung auf dieses Thema im Fachausschuss einmal das Protokoll der letzten Anhörung vorzunehmen. Diese fand am 20. Oktober 2020 im damaligen Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr statt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)