Alexander Räuscher (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landesregierung! Eine große Erfolgsgeschichte ist die Wiederansiedlung oder das Wiedervorkommen des Wolfes bei uns in Sachsen-Anhalt. Eine kleine Erfolgsgeschichte auf diese bin ich stolz ist, dass wir vor zwei Monaten hier das Jagdgesetz erneuert haben. Gleichzeitig haben wir dabei gesagt, wir müssen in der Praxis Regelungen finden. Diese Regelungen sollte die Landesregierung in einem Managementplan erarbeiten. Damit dieser kleine Erfolg, den wir als Koalition und als Land mit dem Jagdgesetz haben, auch zu einem großen Erfolg wird, ist es sehr, sehr wichtig, dass die Managementpläne kommen und wir diese dann umsetzen, um eine Populationsgröße zu erreichen, die für Weidetierhalter, also für Mensch und für Wolf, vernünftig ist.
Daher sind meine Fragen an die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung des Managementplans? Wann wird die Landesregierung den Managementplan vorlegen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Minister, bitte.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Danke schön. - Herr Abg. Räuscher, schönen Dank für Ihre Frage. Ich will gern Auskunft dazu erteilen. In der Tat ist die Wiederansiedlung, die Einwanderung des Wolfes aus naturschutzfachlicher Sicht ein großer Erfolg. Wir haben inzwischen in Sachsen-Anhalt etwa 30 Rudel, auch ein paar Einzeltiere und Durchzieher; jedenfalls ist das in etwa der Bestand.
Wir haben in dieser Koalition das Landesjagdgesetz geändert, nachdem der Bund und vor allen Dingen Europa die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, indem der Schutzstatus des Wolfs abgesenkt wurde. Das ist sehr vernünftig. Deshalb braucht es jetzt sogenannte Wolfsmanagementpläne, auf die wir uns verständigen müssen.
Das Interessante ist, dass sich die Länder, die bereits über Wölfe verfügen wenn man das so sagen darf , hier sinnvollerweise abstimmen und versuchen, gemeinsame Kriterien dafür zu entwickeln. Denn ein wesentlicher Gedanke des Herabstufens des Schutzstatus war, dass der Erhaltungszustand der Art Wolf weiterhin sichergestellt sein muss, dass es also nicht darum geht, blind Tiere herauszuschießen. Deshalb müssen sich die Wolfsmanagementpläne vor allen Dingen daran orientieren, dass dieser günstige Erhaltungszustand durch die Bejagung nicht gefährdet wird. Aus diesem Grund stimmen sich im Moment die Länder, in denen bereits Wölfe leben, und solche, in die sie ganz langsam einwandern, ab.
Es wird Sie nicht wundern, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur ein einziges Bundesland gibt, das tatsächlich schon über einen Wolfsmanagementplan verfügt: Niedersachsen. Es verfügt deshalb darüber, weil Niedersachsen bei der Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes zu einer anderen Region gehört, nämlich zu der sogenannten atlantischen Region. Man konnte sich deshalb schon sehr viel früher mit der Frage beschäftigen; denn dort war der Erhaltungszustand in den letzten Jahren zugegebenermaßen immer schon etwas besser.
Wir, die wir zur kontinentalen Region gehören, müssen uns tatsächlich untereinander abstimmen. Denn es muss klar sein: Wie viele kann man denn herausschießen? Wie viele sollen es denn sein? Sie werden eine Quote festlegen müssen. Diese Quote muss vernünftigerweise so festgelegt werden, dass eben nicht das Ziel der Europäischen Union, das Ziel der Bundesregierung, das ausdrücklich mit der Erneuerung des Bundesjagdgesetzes einherging, nämlich den günstigen Erhaltungszustand trotz Bejagung zu bewahren, konterkariert wird. Aus diesem Grunde laufen im Moment Abstimmungen.
Bei uns im Land sind daran beteiligt das für die Jagd zuständige Ministerium, also das für Land- und Forstwirtschaft zuständige, und selbstverständlich das Umweltministerium; denn wir sind als Naturschutzressort dafür zuständig. Beteiligt werden das WZI und das LAU, und das Ganze erfolgt auch grenzüberschreitend, also mit Hessen, mit Sachsen, aber selbstverständlich auch mit Brandenburg und mit Mecklenburg-Vorpommern. Wie gesagt, noch hat keines dieser Länder einen Wolfsmanagementplan. Das ist auch verständlich, weil wir versuchen, das untereinander abzustimmen.
Letzter Gedanke: Am hilfreichsten wäre es, wenn der Bund von einer Ermächtigung im Bundesjagdgesetz Gebrauch machen könnte, indem er im Grunde sagt, wie weit tatsächlich bejagt werden kann. Tut er das nicht das kann ich Ihnen versprechen , werden wir für Sachsen-Anhalt eine Regelung erlassen, die auch eine Quote vorsieht. Aber wir müssen das mit den anderen Ländern abstimmen. So ist es übrigens auch mit dem Land- und Forstwirtschaftsministerium besprochen worden. Das ist der aktuelle Stand, Herr Abgeordneter.
(Zustimmung bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Sie haben eine Nachfrage, Herr Räuscher? - Bitte.
Alexander Räuscher (CDU):
Ja. - Vielen Dank, Herr Minister. Ich kann Ihnen ein wenig die Sorge nehmen. Die Abstimmung, die uns die EU vorgegeben hat, ist sicherlich sinnvoll, aber genauso ist das Regionale wenn ich jetzt einmal Sachsen-Anhalt als Region betrachte richtig und verantwortlich.
Insofern ist meine zweite Frage noch nicht ganz befriedigend beantwortet. Dabei ging es nämlich nicht nur darum, ob es kommt, sondern wann es kommt. Ich dränge. Sie merken, in der Frage ist eine gewisse zeitliche Komponente enthalten. Wir können es nicht mit dem Hinweis darauf, dass wir uns abstimmen, unbestimmt lassen, wann es entfällt, wann es für die Tierhalter, wann es für die Menschen im ländlichen Raum konkrete Reaktionen geben wird. Wir als Land sind in der Lage, eine Entscheidung dazu zu treffen. Sie ahnen und wissen, wir leiden unter einer Überpopulation. Daher ist es nicht vernünftig, länger zu warten und Wege zu finden, das Ganze hinauszuzögern.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Ich bin untröstlich, Herr Abg. Räuscher, dass ich Ihre Frage noch nicht vollständig beantwortet habe. Deshalb will ich doch noch einmal zwei Dinge geraderücken.
Mit dem Begriff Überpopulation tue ich mich ein bisschen schwer. Das ist erst einmal eine Behauptung. Aber unabhängig davon will ich sagen: Wir bei den 31 Rudeln, die wir in Sachsen-Anhalt haben, in fünf Regionen in fünf! tatsächlich Nutztierrissvorfälle. Es ist sehr vernünftig, zunächst dort zu bejagen, statt darüber nachzudenken, ob wir in den Regionen, in denen die Wölfe das tun, was sie sinnvollerweise tun, nämlich Rehwild und Schwarzwild selbst zu bejagen, wild schießen. Deshalb ist es vernünftig, dass wir uns innerhalb des Landes darauf verständigen, wie wir künftig entnehmen und nach welchen Quoten wir entnehmen. Das ist nicht einfach die wilde Jagd. Das will ich Ihnen ganz deutlich sagen.
Das Zweite ist: Die Sorge, die Sie haben, kann ich Ihnen nehmen. Denn dort, wo es tatsächlich zu Rissvorfällen kommt, darf entnommen werden. Das besagt das Bundesjagdgesetz. Das ist die echte Neuigkeit dieser rechtlichen Regelung, dass wir nämlich dort, wo schadstiftende Wölfe unterwegs sind, nicht mehr nach dem sehr komplizierten Mechanismus handeln müssen und per DNA-Nachweis erst einmal herausfinden müssen, ob das der entsprechende Übeltäter ist, der herausgepickt werden muss. Vielmehr darf jetzt in diesen Fällen bejagt werden. Und das tun wir auch, bspw. vor 14 Tagen im Landkreis Wittenberg. Es wird auf dieser Grundlage entnommen.
Deshalb kann ich allen Nutztierhaltern sagen diesen fühle ich mich doch genauso verbunden wie dem Wolf : Dort, wo wir solche Auffälligkeiten haben, kann geschossen werden, dort werden Genehmigungen erteilt. Die Rechtsgrundlage, um die wir uns gemeinsam bemüht haben, ist endlich vorhanden. Insoweit gebe ich dem Abg. Räuscher völlig recht. Das haben wir in dieser Koalition hingekriegt. Jetzt lassen Sie uns in Ruhe einen Wolfsmanagementplan entwickeln. Ich darf Ihnen sagen, wir werden einen ersten Vorschlag am 30. Juni vorlegen. Über diesen wird dann im Landtag abgestimmt werden. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und von Guido Kosmehl, FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Der Tagesordnungspunkt 1 ist erledigt.
Ein Hinweis: Der Tagesordnungspunkt 40, dessen Behandlung für Freitag vorgesehen war, wurde von der Tagesordnung genommen.

